als 16 jähriger auf ebay aufkleber verkaufen?

4 Antworten

Davon mal abgesehen das du für ebay 18 Jahre alt sein musst.

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.


Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:41

wenn ich volljährig bin brauche ich den businessplan dann immernoch?

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Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:52
@anTTraXX

Kein Gewerbe anmelden muss, wer mit einer Tätigkeit oder einem Produkt keinen oder nur sehr wenig Gewinn macht. Das fällt dann unter den Begriff der Liebhaberei. „Dabei können Einkünfte bis 410 Euro steuerfrei erzielt werden“, sagt Sanner

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anTTraXX  26.05.2024, 22:53
@Oktopus007

Ja aber das stellt das FA fest.

Du hast das Gewerbe anzumelden.

Die Rechtsgrundlage steht in meiner Antwort

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Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:54
@anTTraXX

okay, danke, also warte ich lieber bis ich 18 bin?

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Da du eine dauerhafte Gewinnabsicht verfolgst, brauchst du, wie du korrekt erkannt hast, ein Gewerbe.

Ein Gewerbe mit 16 anzumelden ist grundsätzlich möglich. In der Praxis müssen allerdings einige Anforderungen erfüllt werden, die der Gesetzgeber an dich stellt, um sicherzugehen, dass du umfassend verantwortungsbewusst bist (insbesondere hinsichtlich Haftung und Verbindlichkeit).

eBay eignet sich als Plattform leider nicht, da die Veräußerung von Produkten laut AGB erst ab 18 gestattet ist.

Abgesehen davon brauchst du natürlich Kreativität und bestenfalls ein Alleinstellungsmerkmal.

Viel Erfolg und lass dir deinen Unternehmergeist nicht ausreden!


Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:41

danke, und wenn ich nur so 50-60€ im monat verdiene zählt das dann als geringfügigkeit

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RockyLama  26.05.2024, 22:43
@Oktopus007

Nein, ich glaube nicht. Geringfügigkeit gibt es meines Wissens nach nur in einem Beschäftigungsverhältnis. (Minijob)

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RockyLama  26.05.2024, 22:47
@anTTraXX

Es gibt allerdings tatsächlich Freibeträge, deren Anforderungen du jedoch nicht erfüllst, da du dauerhafte Gewinnerzielungsabsichten mit industriell gefertigten Produkten verfolgst.

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Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:49
@anTTraXX

Kein Gewerbe anmelden muss, wer mit einer Tätigkeit oder einem Produkt keinen oder nur sehr wenig Gewinn macht. Das fällt dann unter den Begriff der Liebhaberei. „Dabei können Einkünfte bis 410 Euro steuerfrei erzielt werden“, sagt Sanner

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anTTraXX  26.05.2024, 22:54
@RockyLama

Nein gibt es nicht.

Weder der §14 GewO noch der §138 AO hat Freibeträge /Freigrenzen.

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anTTraXX  26.05.2024, 23:03
@RockyLama

Liebhaberei stellt aber das FA fest und nicht der Gewerbetreibende

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Der Verkauf über E- Bay ist erst ab 18 erlaubt.


Wenn es bereits an diesem Grundwissen scheitert, empfehle ich dringend sich vorab ernsthaft damit auseinander zu setzen - und zwar nicht hier, sondern in entsprechenden Kursen von IHK und Co.


Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:43
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Oktopus007 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:46
@Jurafuchs

Kein Gewerbe anmelden muss, wer mit einer Tätigkeit oder einem Produkt keinen oder nur sehr wenig Gewinn macht. Das fällt dann unter den Begriff der Liebhaberei. „Dabei können Einkünfte bis 410 Euro steuerfrei erzielt werden“, sagt Sanner

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Giota210  26.05.2024, 23:04
@Oktopus007

Da steht nichts davon, dass du bis 410 € kein Gewerbe brauchst. Ein Gewerbe ist grds. schon mit dem ersten Tätigwerden anzumelden (Sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt).

Und die 410 € beziehen sich auf was ganz Anderes: Nämlich auf die Frage, ob du als Arbeitnehmer (als Angestellter) eine Steuererklärung abgeben musst. Wenn du neben den Lohneinkünften auch andere Einkünfte über 410€ hast, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 (2) Nr. 1 EStG).

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RockyLama  26.05.2024, 23:09
@Giota210

Sorry, sollte an den Fragensteller :) Auch wenn ein Gewerbe für Liebhaberei nicht notwenig ist.

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Giota210  26.05.2024, 23:16
@RockyLama

Ich glaube, dass der FS hier einige Sachen total durcheinanderbringt... Die Liebhaberei stellt das Finanzamt fest, wenn er über einen längeren Zeitraum entweder nur sehr geringe Einnahmen oder gar Verluste erzielt.

Das heißt aber nicht, dass er kein Gewerbe anmelden muss, nur weil seine Einnahmen erstmal so gering sind.

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