Zahle ich dann Gewerbesteuer an beiden Orten?
Ja, die Gewerbesteuer wird dann zerlegt, weil beide Gemeinden hebeberechtigt sind.
Selbst wenn der Umsatz in Stadt B stattfindet?
Maßgeblich ist grds. das Verhältnis der Arbeitslöhne (siehe § 29 GewStG).
Ausnahme: bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben (aber auch hier kommt es nicht auf den Umsatz an).
Wie sieht es mit der Körperschaftssteuer aus?
Da richtet sich die Zuständigkeit des Finanzamts nach dem Ort der Geschäftsleitung. Wenn A also der Ort der Geschäftsleitung sein soll, dann wirst du beim Finanzamt in A zur Körperschaftsteuer geführt.
Die KSt steht Bund und Länder gleichermaßen zu.
Wenn die Körperschaftsteuer mind. 500.000€ beträgt und mehrere Betriebsstätten (in verschiedene Bundesländer) betrieben werden, dann wird diese ebenfalls zerlegt.