Gesetzeslage – die besten Beiträge

War ich als Teenager wirklich komisch?

Seit den ganzen Me-Too-Debatten hat sich das Bild über Sexualität in der Gesellschaft sehr gewandelt.

Also mein Anliegen ist, dass ich damals (ist schon an die 17 Jahre her) mit 18 eine Freundin hatte, die damals 14 war. Sie war meine erste Freundin im Leben. Wir sind schon lange nicht mehr zusammen, aber es hielt drei Jahre lang.

Momentan habe ich eine Partnerin, die nur ein Jahr jünger ist. (Nur so am Rande ;) )

Jedenfalls habe ich gemerkt, dass solche Altersunterschiede heutzutage sehr kritisch gesehen werden. Manchmal machen auch meine Kumpels Witze über mich, dass ich damals so eine junge Freundin hatte. Nennen mich zum Spaß Roman Polanski oder so. Oder sie sagen, dass wenn ich berühmt wäre, würde man mich canceln.

Doch ich weiß nicht ob ich mich richtig erinnere. Doch ich habe den Eindruck, dass es damals nicht so kritisch gesehen wurde. Ich war auch nicht der Einzige, der in dem Alter eine so viel jüngere Freundin hatte. Ich habe sogar einen Kumpel, bei dem das genauso war.

Wenn ich aber jetzt amerikanische Foren lese, da habe ich den Eindruck, dass solche Alterskonstellationen mehr als kritisch gesehen werden und die jungen Typen als Pädophile, Creeps etc. bezeichnet werden. Also eigentlich ist das alles schon verdammt lange her, aber ich gebe zu, dass mich dass etwas verletzt, denn ich habe ganz andere Erinnerungen an meine erste Beziehung. Wir waren zusammen auf dem Konzerten, Abiball, auf mehreren Ausflügen, in Frankreich, Berlin etc. Haben die selben Interessen gehabt.

Wegen dieser ganzen Beschimpfungen verheimliche ich jetzt sogar meine erste Beziehung. Hier im Internet ist ja alles anonym ...

Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße

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Ich habe ausreichend Dokumente vorgezeigt dafür das ich kein BAföG bekommen kann. Ich möchte NUR einen Ablehnungsbescheid. Muss man trotzdem alles ausfüllen?

Ich bin zurzeit in einer Abendschule. Das Jobcenter hat für mich einen Antrag auf BAföG gestellt. Das ist da um zu sehen ob ich ein Recht auf vorrangige Leistungen habe. Ich bin zurzeit erst im zweiten Halbjahr. Ich habe meine Schulbescheinigungen für das erste und das Zweite Halbjahr vorgezeigt. BAföG für die drei Jahre an der Abendschule (für das Abitur) kann ich erst bekommen ab dem vierten Semester (1,5 Jahre). Man kann auch ab dem dritten Semester BAföG bekommen, dann aber auch nur wenn man "nur" die Fachhochschulreife plant.

Ich habe seit Monaten kein Geld bekommen und ich esse viel weniger als sonst. Ich habe in 4 Monaten 20 Kilo abgenommen. Zum Glück war ich vorher adipös. Es ist dringend..

Meine Versicherung droht mir mich, gegen meinen Willen, "freiwillig" zu versichern und mir tausende Euro schulden an zu rechnen, obwohl ich zurzeit gar keinen verdienst habe.

Ich habe derzeit auch kein Geld um den BAföG Antrag überhaupt aus zu drucken und online stehen keine Öffnungszeiten, damit ich mir den Antrag abholen kann. (Bezirksamt Hamburg-Mitte Caffamacherreihe 1-3)

Im Brief steht es wäre im Anhang eine Einwilligungserklärung, die ist aber nicht vorhanden. Mein Vater ist auf der Intensivstation im Krankenhaus und kann derzeitig auch keine Unterschrift machen (falls diese überhaupt benötigt wird).

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Recht auf Waisenrente während BFD?

Hallo, also ich bin 18 und habe dieses Jahr im Juni mein Abi gemacht. 2 Monate später ist mein Vater Mitte August zuhause verstorben. Ich würde gerne Medizin studieren und muss daher einen Freiwilligendienst im medizinischen Bereich ableisten, um meine Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ich werde am 1. Dezember mit dem BFD im LMU-Klinikum in München anfangen und ihn 12 Monate lang machen.

Mein Vater hat beim Europäischen Patentamt gearbeitet und dieses würde meiner Mutter, Schwester und mir dementsprechend dann auch eine Hinterbliebenenrente auszahlen. Bei mir gibt es jetzt allerdings das Problem, dass mir die zuständige Zentrale im Patentamt mitgeteilt hat, dass sie mir keine Waisenrente zahlen werden, weil ich mich mit dem BFD nicht für eine Waisenrente qualifiziere. Auch die Private Krankenversicherung Cigna wollen Sie mir nach einer sogenannten Gnadensperiode von 6 Monaten streichen. Auf Nachfrage ob ich mich in Zukunft wieder für die Waisenrente und die Private Krankenversicherung qualifizieren würde, wenn ich dann mein Medizinstudium im Sommersemester 2026 anfange, wurde mir gesagt, dass dies nicht der Fall ist.

Ich würde gerne wissen, ob dies wirklich stimmt, weil auf meinem Arbeitsvertrag des BFD steht, dass ich einen Anspruch auf Waisenrente habe.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

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