Welche Strafe für das Fahren auf Öffentlichen Straßen mit Auto?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das würde den Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG erfüllen, den du hier nachlesen kannst:

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Zum einen kannst du eine Sperre bekommen, die für bis zu 5 Jahre gelten kann. In dem Zeitraum ist es dir nicht möglich, eine Fahrerlaubnis (also einen Führerschein) zu bekommen. Wenn du dann trotzdem nochmal ohne fährst, sollte dir klar sein, dass eine Strafe noch schlimmer werden kann.

Außerdem bist du sowieso natürlich nicht entsprechend versichert. Bei einem Unfall stehst du dann ziemlich blöd da. Und das geht sowieso schon los, wenn selbst ein anderer den Unfall baut. Schon kommt die Polizei und dann gibt es eine Menge Ärger.

Sowas wie Sozialstunden kann selbstverständlich auch auf dich zukommen.

Und auf den Fahrzeughalter, der das zulässt, kommen mindestens eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg zu

Du wirst den wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis drangekriegt. Zum einen wird es dafür ordentlich Sozialstunden geben, zum anderen eine Sperre für den Führerschein von bis zu 5 Jahren. Den Fahrzeughalter erwartet auch ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg, wenn er dir das Auto freiwillig überlassen hat.

Das Privatgelände muss übrigens umfriedet sein, damit das okay ist.

Du bekommst eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Vermutlich darfst du deinen Führerschein nicht mit 17 Jahren machen, der Halter des Autos bekommt ne saftige Strafe und Punkte in Flensburg. Also jede Menge Ärger und bei einem Unfall fängt richtig an zu dampfen.

Lass es sein!

Bedenk aauch, falls es zu einem Unfall kommt und es stirbt jemand dabei oder sitzt danach im Rollstuhl, könntest du damit leben?

Die Polizei ist nicht das größte Problem. Interessant wird es, wenn du einen Unfall hast.

Kleiner Tipp "Privatgelände" ist extrem eng definiert.

Vollständig umfriedet mit einem Abschliessbaren Zaun. Irgendwelche Wälder, Wiesen und Äcker sind nicjht damit gemeint, weil es mit dem allgemeinen betretrungsrecht kollidiert.

Auch Firmengelände fallen nicht drunter.

juergen63225  12.07.2020, 08:38

Firmengelände können auch "zufriedet" sein, auch mit Schranke. Beispiel Autowerkstadt: Kundenparkplatz = StVO .. hinter der Schranke: Privatgelände, da dürfen auch nicht zugelassene oder nicht verkehrssichere Fahrzeuge bewegt werden, auch vom 15 jährigen Lehrling.

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blackhaya  13.07.2020, 22:58
@juergen63225

15 jähriger Lehrling fährt ohne Führerschien auf dem Betriebsgelände? Dann steigt einem die Berufsgenossenschaftg aufs dach.

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