Bundestag ändert Gesetz mit wenigen Mitgliedern?
Der Bundestag hat 2021 nachts um 2 ein Gesetz geändert aber es waren nur wenige anwesend also weniger als 1/4. Wie kann das legal sein? 733Sitze *0,25 = 184 die anwesend sein müssen!
Bild ist von 2021
184 die anwesend sein müssen!
Wo steht das denn?
2021 war es so dass ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anwesend sein müssen für die Beschlussfähigkeit und das habe ich ja oben ausgerechnet dass es 184 sind damals
7 Antworten
Dein Hinweis ist -leider leider leider- so nicht richtig.
Art. 42 GG, in der normalen Gesetzgebung ist die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich..... kleiner aber feiner Unterschied. Das Problem zur Geschäftsordnung des Bundestages (Art. 45) ist, dass die Geschäftsfähigkeit nur auf Antrag geprüft wird....
Ich weiß auch nicht, von wann dein Bild ist. Denn angefangen hat das nicht mit dieser Regierung, das war zuvor schon in den "goldenen 16 Jahren" nicht unüblich, vor allem wenn pressewirksame Debatten vermieden werden sollten. So war es auch möglich, diverse zuvor erlassene Gesetze klammheimlich wieder zurück zu nehmen.
Und ja, transparent ist das nicht. Das muss aufhören, das Wort Bananenstaat bekommt hier eine völlig neue Bedeutung.
Genau das was ich mir dachte. Das war knapp 2 Monate vor den Wahlen, und die Regierungsparteien mit dem CHRISTLICH und SOZIAL im Namen wusste schon, dass es in dieser Konstellation kaum eine Fortsetzung geben wird und hat noch durchgezogen was eben so geht.
Zusatz, das "leider" bezieht sich darauf, dass hier eine Gesetzeslücke ausgenutzt wird und es dadurch "legal" ist. Wenn durch eine geheime Zusammenkunft die Opposition ausgeschlossen wird und kein Antrag auf Geschäftsfähigkeit nur aufgrund der Unkenntnis der Opposition nicht stattfinden kann, halte ich das für rechtsstaatlich bedenklich. Das ist keine echte Demokratie mehr. Unter Legislative versteht man gemeinhin etwas anderes.
Da stimme ich zu. Es sollte vor jeder Abstimmung die Beschlussfähigkeit geprüft werden
Derzeit werden 3/4 Verfahren beschleunigt - natürlich ohne ersichtlichen Grund. In vielen Fällen stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass vieles einer Überprüfung gar nicht standhält.
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt und die abgegebenen Stimmen wurden gezählt.
Damit liegt kein Verstoß gegen das GG vor.
Es ist anders herum, die Beschlussfähigkeit nach Art. 45 BundestagsGO wird erst gar nicht beantragt, denn sonst wäre das nicht möglich. die Prüfung erfolgt nur auf Antrag....
Nein! Es ist anders herum, die Beschlussfähigkeit nach Art. 45 BundestagsGO wird erst gar nicht beantragt, denn sonst wäre das nicht möglich. die Prüfung erfolgt nur auf Antrag....
Gesetze benötigen eine einfache Mehrheit.
Ob man diese mit ein paar Abgeordneten oder mit einem voll besetzen Bundestag erreicht spielt dabei keine Rolle.
Davon abgesehen gibt es Absprachen zwischen den Fraktionen, sodass es nur theoretisch vorkommen kann, dass mehr Abgeordnete der Opposition anwesend sind, als Abgeordnete der regierenden Parteien und das Gesetz dadurch abgelehnt wird.
Aber auch dass würde nur dazu führen, dass die Abstimmung bei der nächsten Sitzung wiederholt wird, bei der dann die Regierungsparteien sicher stellen, dass ausreichend Abgeordnete abstimmen.
Beschlussfähig ist unser Parlament, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Plenum anwesend sind. Aktuell hat der Bundestag 734 Abgeordnete, also müssten mindestens 367 Abgeordnete bei einer Abstimmung anwesend sein.
Die Beschlussfähigkeit muss auf Antrag festgestellt werden. Den stellt aber keiner, weil es vorherige Absprachen zwischen den Fraktionen gegeben hat. Und selbst wenn, wird die Abstimmung nur vertagt, führt aber zu keinen anderen Mehrheiten.
Wenn das Sitzverhältnis von Opposition und Koalition gewährleistet ist, dann ist es schon rechtmäßig. Es passiert öfters, dass bei Krankheit ein Abgeordneter des anderen Lagers nicht mit abstimmt.
Beschlussfähig ist unser Parlament, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Plenum anwesend sind. Aktuell hat der Bundestag 734 Abgeordnete, also müssten mindestens 367 Abgeordnete bei einer Abstimmung anwesend sein.
Und woher weißt du das zu Beginn, dort wird dies festgestellt, es nicht 367 oder gar mehr waren?
Die Beschlussfährigkeit kann aber im Einzelfall trotzdem erklärt werden, wenn niemand dagegen protestiert. Kein Ankläger, kein Richter. Möglicherweise war es kein umstrittenes Gesetz oder stand zumindest nicht im Fokus der aktuellen Diskussion.
In der Regel stellt aber niemand den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit, weil es entsprechende Absprachen gibt.
Kann sein und was erreicht die AFD mit solchen Blödeleien? Gar nichts.
Das Bild ist von einer Debatte aus Juni 2021.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz-846942
"Dein Hinweis ist -leider leider leider- so nicht richtig."
Wieso leider