Pedelecs mit Daumengas in CH legal?

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Was du da hast, ist in der Schweiz ein Leicht-Motorfahrrad, das rechtlich einem Fahrrad ohne Motor gleichgestellt ist. Einen sogenannten Gasgriff darfst du haben, mit dem darfst du aber nicht über 20 km/h erreichen können. Kannst du 25 fahren ohne zu treten, ist es vorbei mit dem 'Leicht-'. Dann hast du ein Motorfahrrad, was mit allerlei Auflagen und Einschränkungen verbunden ist.

In der Schweiz werden diese Leicht-Motorfahrräder auch als langsame eBikes bezeichnet im Gegensatz zu den schnellen.

Stand 2024, ohne Gewähr.

In der Schweiz ist das Fahren mit Daumengas (auch bekannt als Gashebel) für E-Bikes und ähnliche Fahrzeuge nicht legal, wenn es sich um eine Geschwindigkeit handelt, die über die gesetzlichen Grenzen hinausgeht. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  1. E-Bike-Kategorisierung: E-Bikes, die mit einem Daumengas ausgestattet sind, fallen in die Kategorie der S-Pedelecs (Schnelle E-Bikes), die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben dürfen, wenn sie mit Pedalunterstützung betrieben werden.
  2. Zulassung: Für E-Bikes mit Daumengas ist eine Zulassung erforderlich, und sie müssen mit einem Kontrollschild ausgestattet sein, wenn sie schneller als 20 km/h fahren können.
  3. Verkehrsregeln: Die Verkehrsregeln verlangen, dass beide Hände am Lenkrad oder am Lenker sein müssen, außer beim Schalten oder bei anderen notwendigen Handgriffen. Das Fahren mit Daumengas verstößt gegen diese Regel, da es eine Hand vom Lenker nimmt.
  4. Sicherheitsvorschriften: Es gibt zusätzliche Sicherheitsvorschriften, die beachtet werden müssen, wie das Fahren mit eingeschaltetem Licht, auch tagsüber.
Woher ich das weiß:Recherche

doctor1985 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 10:05

Hört sich für mich eher nach KI an. 25km/h pedelecs sind nicht s-pedelecs. 3. ist ein Widerspruch, man hat beim Daumengas beide Hände am Lenker, wie auch beim Gangschalten.

Luuufey  25.04.2025, 10:06
@doctor1985

Das stimmt ich habe es schon oben unter der Frage erwähnt das es mit KI geschrieben ist.

tommgrinn  25.04.2025, 10:03

Bitte noch mit die Quelle, also (ich nehme an) welche KI du benutzt hast mit angeben, so dass man das nachvollziehen kann. Danke.

Ja, Daumengas bis 25 km/h ist in der Schweiz für langsame Motorfahrräder erlaubt!
Seit 1.Juli 2025 ist es in der Schweiz gemäss ASTRA offiziell erlaubt, Pedelec's (langsame Motorfahrräder bis 25 km/h ¦ Art. 18 Bst. b, Art. 175 – 178b und Art. 180 VTS) mit Tretunterstützung, oder auch nur mit Motorantrieb (max. 500W) mit maximal 25 km/h zu betreiben. Ich war mir nicht sicher ob ich das wirklich richtig verstanden hatte und habe deshalb beim ASTRA noch explizit nachgefragt. Dabei wurde mir das Daumengas bis 25 km/h für Pedelec's auch klar bestätigt. Hier noch der Link für die entsprechenden e-Bike Vorschriften ab Juli 2025 in der Schweiz:
https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/fahrzeuge/vorschriften-zulassung-betrieb-motorfahrraeder.pdf.download.pdf/Vorschriften_Zulassung_Betrieb_Motorfahrraeder.pdf
PS: Glaubt nicht alles was die KI erzählt, da ist völliger Quatsch dabei...

Woher ich das weiß:Recherche

Das muss eine Sntwort einer Ki sein, die widerspricht sich selbst. Beim Daumengas brauchst du die Hand nicht vom Lenker zu nehmen, ebensowenig wie beim Schalten.

Also wie üblich schön anzuschauen und gut formuliert, in der Sache leider falsch.