Findet ihr es demokratisch, das Grundgesetz mit dem alten Bundestag zu ändern?

Demokratisch 63%
Undemokratisch 31%
[Andere Antwort] 6%

49 Stimmen

18 Antworten

Undemokratisch

Rechtens ist es, qua der Entscheidung des BVerfG. Nur muss juristisches Recht nicht zwangsläufig mit dem Gerechtigkeits- und Demokratieverständnis des Individuums korrespondieren. Ich sehe es als undemokratisch an, gezielt den alten Bundestag zu nutzen, weil der den aktuellen Volkswillen repräsentierende die De-Facto-Abschaffung der Schuldenbremse (und mehr noch! Siehe "Klimaneutralität" ins Grundgesetz) nicht durchwinken würde, denn ersterer zeigt den Wählerwillen vor 3 1/2 Jahren - letzterer aber den aktuellen. Das Volk hat also vor etwa einem Monat seine Volksvertreter so gewählt, dass dieses Vorhaben nicht umsetzbar wäre - und dennoch wird es nun mit einer sinistren Hast durchgepeitscht. Eine Schande!


Dogetastisch 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 21:25

Danke. Freut mich dass du das auch so siehst

Demokratisch

Hallo

Wie beurteilt ihr es aus demokratischer Sicht, das mit dem alten Bundestag noch das Grundgesetz geändert werden soll?
Aus meiner Sicht sollte das nicht möglich sein. Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.

Das wurde gerade höchstrichterlich, vom Bundesverfassungsgericht beantwortet.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts ist logisch und richtig.

Würde das Bundesverfassungsgericht anders urteilen, dann gäbe es ein Vakuum, in Bezug auf die Handlungsfähigkeit des Staates. Das darf nicht sein. Die Handlungsfähigkeit geht von einem aktuellen, in einen neuen Bundestag über, ohne dazwischen eine Zeit der Handlungsünfähigkeit zu erzeugen. Jede eingeschränkte Handlungsfähigkeit wäre eine Gefährdung des Staates.

Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten.

Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis – neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.

Die Anträge sind unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Eine solche ist hier auch nicht pflichtwidrig. Denn beantragt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dessen Einberufung, ist die Bundestagspräsidentin hierzu nach Art. 39 Abs. 3 Satz 3 GG verpflichtet. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, kann offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Daran fehlt es hier.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages

Natürlich kann der alte Bundestag auch normale Gesetze erlassen und da sollte man sich auch fragen, ob das in Ordnung ist. Wobei hier wahrscheinlich ein Konflikt zwischen dem eben genannten Einwand und der Handlungsfähigkeit des Landes besteht.
Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechten sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.

Jede Einschränkung würde eine Gefährdung des Staates darstellen. Deswegen muss die Regierung und der Bundestag zu jeder Zeit, ohne Einschränkung handlungsfähig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat wie erwartet entschieden.

Nun könntest Du Deine Frage auf die Moral ausrichten.

Auch hier ist es zu verwerfen.

Nichts wäre unmoralischer, als sehenden Auges in eine Unregierbarkeit zu schlittern. Das wäre nicht nur grob fahrlässig, sondern müsste sogar als vorsätzlich angesehen werden.

Der neue Bundestag wird für AfD und die Linken eine Sperrminorität vorsehen. Da dies bekannt ist und auch welche Auswirkungen es hat, darf eine zukünftige Regierung nicht abwarten, bis exakt das eintritt.

Friedrich Merz hat absolut korrekt gehandelt und es war sogar geboten, hier Eile wirken zu lassen. Nur dadurch wird Deutschland und die neue Regierung, die bevorstehenden sehr schweren Aufgaben lösen können.

Damit hat Friedrich Merz seine Pflicht ausgeübt, bevor er dafür vereidigt wird. Das nennt sich Führungsstärke.

Die Parteien AfD und Die Linke hatten längst bekundet, dass sie vieles ablehnen würden.

Damit ist alles schlüssig nachvollziehbar.

Eine Argumentation, es wäre egal und legitim, dass der Staat seine bevorstehenden Aufgaben nicht lösen könne, weil es schließlich so von den Wählern bestimmt worden wäre, ist sowohl juristisch, als auch moralisch, nicht haltbar und wäre auch ein falscher Schluss. Es mag sein, dass ca. 30% der Wähler es für gut heißen würden, eine handlungsunfähige Regierung zu bekommen. 70% der Wähler wollten dies definitiv nicht.

Damit es erst gar nicht zu einer solchen Situation führt, hat das Bundesverfassungsgericht absolut korrekt entschieden. Diese aktuellen Handlungen waren und sind nicht nur legitim, sondern sogar geboten.

Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Geschichte, Gesetz)

Dogetastisch 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 16:05

Wieso ist denn für die Handlungsfähigkeit des Staates notwendig das Grundgesetz zu ändern? Und das auch innerhalb von nur 30 Tagen.

Ich verstehe allerdings den Einwand, dass Du stark zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig sein muss, was ich auch in dem Fragetext angemeldet habe. Aber man sieht ja klar, dass diesem Fall der schuldenbremse hier nicht der Grund war. Dieses Gesetz müsst nicht genau jetzt verabschiedet werden, weil es prinzipiell nicht um mehrere Tage aufschiebbar ist, sondern weil man nur so die Mehrheiten hat.

Zumal der neue Bundestag wurde auch schon handlungsfähig wäre, wenn man ihnen nur früher einberufen würde.

RayAnderson  15.03.2025, 17:24
@Dogetastisch
Wieso ist denn für die Handlungsfähigkeit des Staates notwendig das Grundgesetz zu ändern?

Für die Handlungsfähigkeit des Staates ist es nötig, dass eine aktuelle Regerung und der aktuelle Bundestag, jederzeit uneingeschränkt handlungsfähig ist.

Die Notwendigkeit der Änderung des GG, zu diesem Zeitpunkt, ist notwendig, da es im neuen Bundestag nicht mehr ohne weiteres möglich ist, siehe meine Antwort.

Ich verstehe allerdings den Einwand, dass Du stark zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig sein muss, was ich auch in dem Fragetext angemeldet habe.
Aber man sieht ja klar, dass diesem Fall der schuldenbremse hier nicht der Grund war. Dieses Gesetz müsst nicht genau jetzt verabschiedet werden, weil es prinzipiell nicht um mehrere Tage aufschiebbar ist, sondern weil man nur so die Mehrheiten hat.

Eine Änderung der Schuldenbremse, in dieser Form, ist nur noch jetzt möglich, im neuen Bundestag nicht mehr. Da könnte allenfalls die Schuldenbremse abgeschafft werden. Für etwas anderes würde es keine Mehrheiten geben. Die Schuldenbremse soll aus guten Gründen NICHT abgeschafft werden.

Wichtig um die enormen Aufgaben erledigen zu können, die für die nächsten Jahre anstehen, muss die Änderung des GG vollzogen werden.

Zumal der neue Bundestag wurde auch schon handlungsfähig wäre, wenn man ihnen nur früher einberufen würde.

Ein handlungsunfähiger Bundestag nutzt bei dem Versuch einer Änderung der Schuldenbremse nichts, siehe meine Antwort.

Dogetastisch 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 23:24
@RayAnderson

Naja, aber das ist doch nicht das, was mit unmittelbar handlungsbedürftig gemeint ist, zumindest nicht nach meinem Verständnis...

Wenn man keine Mehrheiten den neuen Bundestag hat bedeutet es ja, das ist nicht in zuletzt abgegebenen Stimme des Volkes entspricht, wenn man es mal so grundsätzlich formulieren kann. Aber das oberste Prinzip einer Demokratie ist doch so zu handeln, wie es das Volk möchte.

Eine Aufgabe, die nicht durch den Volkswillen gedeckt ist (auf indirekte Weise), SOLL dann ja eben nicht umgesetzt werden, das ist ja genau mein Punkt. Du setzt es aber als notwendig voraus, wofür ich kein Verständnis habe, selbst wenn ich das Vorhaben inhaltlich gut finde.

RayAnderson  16.03.2025, 17:39
@Dogetastisch
Naja, aber das ist doch nicht das, was mit unmittelbar handlungsbedürftig gemeint ist, zumindest nicht nach meinem Verständnis...

Handlungsbedürftigkeit ist etwas anderes als Handlungsfähigkeit.

Selbstverständlich ist die Handlungsbedürftigkeit eines Staates immer erforderlich. Damit eine Handlungsfähigkeit erreicht und immer gegeben sein wird, werden beschriebene Maßnahmen vollzogen.

Wenn man keine Mehrheiten den neuen Bundestag hat bedeutet es ja, das ist nicht in zuletzt abgegebenen Stimme des Volkes entspricht, wenn man es mal so grundsätzlich formulieren kann.

Den Sinn dieses Satzes solltest Du überdenken.

Aber das oberste Prinzip einer Demokratie ist doch so zu handeln, wie es das Volk möchte.

Exakt und deswegen wird entsprechend gehandelt.

Eine Aufgabe, die nicht durch den Volkswillen gedeckt ist (auf indirekte Weise), SOLL dann ja eben nicht umgesetzt werden, das ist ja genau mein Punkt.

Der Volkeswille ist per Mehrheit vorhanden.

Dogetastisch 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 20:57
@RayAnderson

Wir drehen uns wohl jetzt im Kreis. Ich nehme deiner Konklusion nicht zu. Aber immerhin hast du die rechtlichen Umstände gut dargestellt wie ich finde

RayAnderson  18.03.2025, 01:51
@Dogetastisch
Wir drehen uns wohl jetzt im Kreis.

Ich nicht...

Ich nehme deiner Konklusion nicht zu.

Den Sinn des Satzes habe ich nicht verstanden. Vielleicht sollte es heißen "Ich stimme..." statt "Ich nehme...". Das ist jedoch nur eine Mutmaßung von mir.

Aber immerhin hast du die rechtlichen Umstände gut dargestellt wie ich finde

Danke...

Die letzte Aussage, Deiner Frage...

Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechtens sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.

Was ist richtig und was falsch...? In Deutschland entspricht es dem Willen der Mehrheit. Alle Umfragen bzgl. Deiner Frage sind eindeutig. Die deutsche Bevölkerung spricht sich eindeutig für eine Aufrüstung und mehr Sicherheit aus, auch unter den Umständen einer Verschuldung.

Verschuldung inkludiert automatisch die aktuelle Handlungsweise.

Warum...? Weil sie unter dem zukünftigen Bundestag keine erforderliche Mehrheit finden würde.

Deswegen kann die Antwort nur lauten: JA... es ist demokratisch, weil es dem Willen des Volkes entspricht.

Hier ein paar Zahlen...

.

Deutsche befürworten Aufrüstung der Bundeswehr

Eine aktuelle Befragung zeigt große Zustimmung der Deutschen zum Beschluss, die Bundeswehr mit Schulden aufzurüsten.

Verteidigungsausgaben sollen teilweise von der hitzig debattierten Schuldenbremse ausgenommen werden. Die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten das historische Finanzpaket am Dienstag geschnürt, dazu ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur angekündigt.

Das ZDF-„Politbarometer“ zeigt, dass die Mehrheit der Befragten den Bundeswehr-Beschluss befürwortet. Auf die Frage „Mehr Geld für die Bundeswehr, auch wenn dafür zusätzliche Schulden gemacht werden müssen?“ antworteten 76 Prozent der Befragten mit „Ja“. Nur 22 Prozent der Befragten verneinten die Frage.

Quelle: Welt und ZDF

76%...

...bedeutet nicht nur die im Bundestag erforderliche Mehrheit (2/3 oder 66,667%). Unter der deutschen Bevölkerung spricht sich demnach eine 3/4 Mehrheit dafür aus.

Einstimmigkeit wird man nie erreichen. Die überragende Mehrheit sollte jedoch selbstredend sein, für die Frage ob es demokratisch und legitim sei, unabhängig der juristischen Sichtweise.

Demokratisch

Man muss nur einen Blick nach Österreich werfen. Über 5 Monate Verhandlungen und diverse potentielle Kanzler gab es. Auch da hat der Wählerwille "vermeintlich" eine andere Konstellation als vor der Wahl vorgesehen.

Man stelle sich diese Konstellation/Hängepartie zur aktuellen Zeit mit den anstehenden Aufgaben/Problemen in Deutschland vor.

Insofern sind die Regelungen bei uns m.E. genauso schlüssig, selbst wenn es manche Bürgerinnen und Bürger stört.

Undemokratisch

Ich finde es persönlich undemokratisch, wenn auch die Wahlperiode eines "alten" deutschen Bundestages erst mit dem ersten Zusammentreten des neuen Bundestages endet und der alte Bundestag seine Beschlussfähigkeit bis zu diesem Zeitpunkt in verfassungsrechtlicher Hinsicht vollumfänglich beibehält. Der neu gewählte Bundestag, muss nach dem Grundgesetz spätestens dreißig Tage nach der Bundestagswahl das erste Mal zusammenkommen. Es ist absolut richtig, dass es jederzeit ein handlungsfähiges Parlament geben muss, weil die Gesetzgebung des Bundes nuneinmal nach dem Grundgesetz dem Parlament vorbehalten ist und auch andere Dinge, unter anderem auch der Verteidigungsfall, ausschließlich durch das Parlament festgestellt werden können und dürfen. Es darf also keine "Lücken" geben, in denen kein handlungsfähiges Parlament existiert. Jedoch wäre für diese Beschlüsse, das heißt für einfaches Bundesrecht und auch für die Feststellung des Verteidigungsfalles eben eine einfache politische Mehrheit im deutschen Bundestag ausreichend. Man hätte es also theoretisch durchaus auch so regeln können oder das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) hätte es so entscheiden können, dass ein "alter" deutscher Bundestag zwar Beschlüsse mit einfacher Mehrheit uneingeschränkt fassen darf, damit die Handlungsfähigkeit des Staates erhalten ist, er jedoch keine Verfassungsänderungen mehr beschließen darf. In einem Zeitraum von vier Wochen, sind ja normalerweise auch keine Verfassungsänderungen notwendig und für Alles, was kurzfristig erforderlich sein könnte, würde auch die einfache politische Mehrheit in einem "alten" deutschen Bundestag ausreichen. Es ist aber so, wie es jetzt ist, ob man das persönlich befürwortet oder nicht. Meines Wissens nach, ist es das erste Mal in der Geschichte von der Bundesrepublik Deutschland (BRD), dass ein "alter" deutscher Bundestag noch (weitreichende) Grundgesetzänderungen vornimmt. Wenn auch dies in verfassungsrechtlicher Hinsicht "sauber" zu sein scheint, finde ich persönlich es dennoch einen moralischen Verstoß gegen den Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach alle Staatagewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der vollziehenden Gewalt ausgeübt wird. Wenn das Volk einem "alten" Bundestag durch Wahlen das Vertrauen entzogen hat, dann sollte dieser meiner Meinung nach keine Grundgesetzänderungen mehr beschließen. Anscheinend, haben aber auch die anderen Parteien kein 100%iges Interesse daran, die Abstimmung zu verhindern, denn der neue Bundestag muss sofort zusammenkommen, womit der Alte seine Beschlussfähigkeit verliert, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangen.

Mfg

Demokratisch
 Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.

Es sollte / kann nur durch die gewählten Abgeordneten (Vertreter des Volkes) erfolgen.

Auf den aktuellen Bundestag - nicht Regierung - trifft dies, bis zum letzten Tag noch zu.

Es ist nicht entscheidend, ob "Außenstehende", das wäre der Bundestag bis konstituierenden Sitzung, diese Entscheidungen ebenso oder anders treffen würden.