Findet ihr es demokratisch, das Grundgesetz mit dem alten Bundestag zu ändern?
Aus meiner Sicht sollte das nicht möglich sein. Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue Volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das Grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.
Natürlich kann der alte Bundestag auch normale Gesetze erlassen und da sollte man sich auch fragen, ob das in Ordnung ist. Wobei hier wahrscheinlich ein Konflikt zwischen dem eben genannten Einwand und der Handlungsfähigkeit des Landes besteht.
Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechtens sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.
49 Stimmen
18 Antworten
Hallo
Wie beurteilt ihr es aus demokratischer Sicht, das mit dem alten Bundestag noch das Grundgesetz geändert werden soll?
Aus meiner Sicht sollte das nicht möglich sein. Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.
Das wurde gerade höchstrichterlich, vom Bundesverfassungsgericht beantwortet.
Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts ist logisch und richtig.
Würde das Bundesverfassungsgericht anders urteilen, dann gäbe es ein Vakuum, in Bezug auf die Handlungsfähigkeit des Staates. Das darf nicht sein. Die Handlungsfähigkeit geht von einem aktuellen, in einen neuen Bundestag über, ohne dazwischen eine Zeit der Handlungsünfähigkeit zu erzeugen. Jede eingeschränkte Handlungsfähigkeit wäre eine Gefährdung des Staates.
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten.
Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis – neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.
Die Anträge sind unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Eine solche ist hier auch nicht pflichtwidrig. Denn beantragt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dessen Einberufung, ist die Bundestagspräsidentin hierzu nach Art. 39 Abs. 3 Satz 3 GG verpflichtet. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, kann offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Daran fehlt es hier.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
Natürlich kann der alte Bundestag auch normale Gesetze erlassen und da sollte man sich auch fragen, ob das in Ordnung ist. Wobei hier wahrscheinlich ein Konflikt zwischen dem eben genannten Einwand und der Handlungsfähigkeit des Landes besteht.
Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechten sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.
Jede Einschränkung würde eine Gefährdung des Staates darstellen. Deswegen muss die Regierung und der Bundestag zu jeder Zeit, ohne Einschränkung handlungsfähig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat wie erwartet entschieden.
Nun könntest Du Deine Frage auf die Moral ausrichten.
Auch hier ist es zu verwerfen.
Nichts wäre unmoralischer, als sehenden Auges in eine Unregierbarkeit zu schlittern. Das wäre nicht nur grob fahrlässig, sondern müsste sogar als vorsätzlich angesehen werden.
Der neue Bundestag wird für AfD und die Linken eine Sperrminorität vorsehen. Da dies bekannt ist und auch welche Auswirkungen es hat, darf eine zukünftige Regierung nicht abwarten, bis exakt das eintritt.
Friedrich Merz hat absolut korrekt gehandelt und es war sogar geboten, hier Eile wirken zu lassen. Nur dadurch wird Deutschland und die neue Regierung, die bevorstehenden sehr schweren Aufgaben lösen können.
Damit hat Friedrich Merz seine Pflicht ausgeübt, bevor er dafür vereidigt wird. Das nennt sich Führungsstärke.
Die Parteien AfD und Die Linke hatten längst bekundet, dass sie vieles ablehnen würden.
Damit ist alles schlüssig nachvollziehbar.
Eine Argumentation, es wäre egal und legitim, dass der Staat seine bevorstehenden Aufgaben nicht lösen könne, weil es schließlich so von den Wählern bestimmt worden wäre, ist sowohl juristisch, als auch moralisch, nicht haltbar und wäre auch ein falscher Schluss. Es mag sein, dass ca. 30% der Wähler es für gut heißen würden, eine handlungsunfähige Regierung zu bekommen. 70% der Wähler wollten dies definitiv nicht.
Damit es erst gar nicht zu einer solchen Situation führt, hat das Bundesverfassungsgericht absolut korrekt entschieden. Diese aktuellen Handlungen waren und sind nicht nur legitim, sondern sogar geboten.
Alles Gute Dir... und bleib gesund
Gruß, RayAnderson 😉

Wieso ist denn für die Handlungsfähigkeit des Staates notwendig das Grundgesetz zu ändern?
Für die Handlungsfähigkeit des Staates ist es nötig, dass eine aktuelle Regerung und der aktuelle Bundestag, jederzeit uneingeschränkt handlungsfähig ist.
Die Notwendigkeit der Änderung des GG, zu diesem Zeitpunkt, ist notwendig, da es im neuen Bundestag nicht mehr ohne weiteres möglich ist, siehe meine Antwort.
Ich verstehe allerdings den Einwand, dass Du stark zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig sein muss, was ich auch in dem Fragetext angemeldet habe.
Aber man sieht ja klar, dass diesem Fall der schuldenbremse hier nicht der Grund war. Dieses Gesetz müsst nicht genau jetzt verabschiedet werden, weil es prinzipiell nicht um mehrere Tage aufschiebbar ist, sondern weil man nur so die Mehrheiten hat.
Eine Änderung der Schuldenbremse, in dieser Form, ist nur noch jetzt möglich, im neuen Bundestag nicht mehr. Da könnte allenfalls die Schuldenbremse abgeschafft werden. Für etwas anderes würde es keine Mehrheiten geben. Die Schuldenbremse soll aus guten Gründen NICHT abgeschafft werden.
Wichtig um die enormen Aufgaben erledigen zu können, die für die nächsten Jahre anstehen, muss die Änderung des GG vollzogen werden.
Zumal der neue Bundestag wurde auch schon handlungsfähig wäre, wenn man ihnen nur früher einberufen würde.
Ein handlungsunfähiger Bundestag nutzt bei dem Versuch einer Änderung der Schuldenbremse nichts, siehe meine Antwort.
Naja, aber das ist doch nicht das, was mit unmittelbar handlungsbedürftig gemeint ist, zumindest nicht nach meinem Verständnis...
Wenn man keine Mehrheiten den neuen Bundestag hat bedeutet es ja, das ist nicht in zuletzt abgegebenen Stimme des Volkes entspricht, wenn man es mal so grundsätzlich formulieren kann. Aber das oberste Prinzip einer Demokratie ist doch so zu handeln, wie es das Volk möchte.
Eine Aufgabe, die nicht durch den Volkswillen gedeckt ist (auf indirekte Weise), SOLL dann ja eben nicht umgesetzt werden, das ist ja genau mein Punkt. Du setzt es aber als notwendig voraus, wofür ich kein Verständnis habe, selbst wenn ich das Vorhaben inhaltlich gut finde.
Naja, aber das ist doch nicht das, was mit unmittelbar handlungsbedürftig gemeint ist, zumindest nicht nach meinem Verständnis...
Handlungsbedürftigkeit ist etwas anderes als Handlungsfähigkeit.
Selbstverständlich ist die Handlungsbedürftigkeit eines Staates immer erforderlich. Damit eine Handlungsfähigkeit erreicht und immer gegeben sein wird, werden beschriebene Maßnahmen vollzogen.
Wenn man keine Mehrheiten den neuen Bundestag hat bedeutet es ja, das ist nicht in zuletzt abgegebenen Stimme des Volkes entspricht, wenn man es mal so grundsätzlich formulieren kann.
Den Sinn dieses Satzes solltest Du überdenken.
Aber das oberste Prinzip einer Demokratie ist doch so zu handeln, wie es das Volk möchte.
Exakt und deswegen wird entsprechend gehandelt.
Eine Aufgabe, die nicht durch den Volkswillen gedeckt ist (auf indirekte Weise), SOLL dann ja eben nicht umgesetzt werden, das ist ja genau mein Punkt.
Der Volkeswille ist per Mehrheit vorhanden.
Wir drehen uns wohl jetzt im Kreis. Ich nehme deiner Konklusion nicht zu. Aber immerhin hast du die rechtlichen Umstände gut dargestellt wie ich finde
Wir drehen uns wohl jetzt im Kreis.
Ich nicht...
Ich nehme deiner Konklusion nicht zu.
Den Sinn des Satzes habe ich nicht verstanden. Vielleicht sollte es heißen "Ich stimme..." statt "Ich nehme...". Das ist jedoch nur eine Mutmaßung von mir.
Aber immerhin hast du die rechtlichen Umstände gut dargestellt wie ich finde
Danke...
Die letzte Aussage, Deiner Frage...
Dabei geht es aber nicht um eine Rechtsfrage. Wahrscheinlich wird es durchaus rechtens sein, aber deswegen muss es ja nicht richtig sein.
Was ist richtig und was falsch...? In Deutschland entspricht es dem Willen der Mehrheit. Alle Umfragen bzgl. Deiner Frage sind eindeutig. Die deutsche Bevölkerung spricht sich eindeutig für eine Aufrüstung und mehr Sicherheit aus, auch unter den Umständen einer Verschuldung.
Verschuldung inkludiert automatisch die aktuelle Handlungsweise.
Warum...? Weil sie unter dem zukünftigen Bundestag keine erforderliche Mehrheit finden würde.
Deswegen kann die Antwort nur lauten: JA... es ist demokratisch, weil es dem Willen des Volkes entspricht.
Hier ein paar Zahlen...
.
Deutsche befürworten Aufrüstung der BundeswehrEine aktuelle Befragung zeigt große Zustimmung der Deutschen zum Beschluss, die Bundeswehr mit Schulden aufzurüsten.
Verteidigungsausgaben sollen teilweise von der hitzig debattierten Schuldenbremse ausgenommen werden. Die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten das historische Finanzpaket am Dienstag geschnürt, dazu ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur angekündigt.
Das ZDF-„Politbarometer“ zeigt, dass die Mehrheit der Befragten den Bundeswehr-Beschluss befürwortet. Auf die Frage „Mehr Geld für die Bundeswehr, auch wenn dafür zusätzliche Schulden gemacht werden müssen?“ antworteten 76 Prozent der Befragten mit „Ja“. Nur 22 Prozent der Befragten verneinten die Frage.
Quelle: Welt und ZDF
76%......bedeutet nicht nur die im Bundestag erforderliche Mehrheit (2/3 oder 66,667%). Unter der deutschen Bevölkerung spricht sich demnach eine 3/4 Mehrheit dafür aus.
Einstimmigkeit wird man nie erreichen. Die überragende Mehrheit sollte jedoch selbstredend sein, für die Frage ob es demokratisch und legitim sei, unabhängig der juristischen Sichtweise.
Man muss nur einen Blick nach Österreich werfen. Über 5 Monate Verhandlungen und diverse potentielle Kanzler gab es. Auch da hat der Wählerwille "vermeintlich" eine andere Konstellation als vor der Wahl vorgesehen.
Man stelle sich diese Konstellation/Hängepartie zur aktuellen Zeit mit den anstehenden Aufgaben/Problemen in Deutschland vor.
Insofern sind die Regelungen bei uns m.E. genauso schlüssig, selbst wenn es manche Bürgerinnen und Bürger stört.
Wenn bereits die Menschen ein Votum für neue volksvertreter abgegeben haben, dann sollte das grundgesetz auch nur durch diese geändert werden können.
Es sollte / kann nur durch die gewählten Abgeordneten (Vertreter des Volkes) erfolgen.
Auf den aktuellen Bundestag - nicht Regierung - trifft dies, bis zum letzten Tag noch zu.
Es ist nicht entscheidend, ob "Außenstehende", das wäre der Bundestag bis konstituierenden Sitzung, diese Entscheidungen ebenso oder anders treffen würden.
Der alte Bundestag wurde rechtmäßig gewählt und ist rechtmäßig bis zur Regierungserklärung durch den Kanzler der neu gewählten und gegründeten Regierung.
Ich habe doch geschrieben, dass das keine Frage des Rechts ist
Und ich habe Dir geschrieben, dass es immer noch demokratisches Recht erfüllt.
Die alte BR könnte diesen "Deal" ja immer noch platzen lassen, und durch den bisherigen Bundesrat muss das ganze auch noch
Der alte Bundestag wurde gewählt, also passt.
Nicht alles ist fair.
Wären Wahlen wirklich fair, dann gäbe es auch eine Dagegen-Stimme und die asozialen Nazis wären nicht im Bundestag.
Die Mehrheit in Deutschland will diese Dreckspartei nicht haben.
Und ohne, würde man dieses Gesetz eben auch auf den Weg bringen können.
Dann kann der alte Bundestag ja auch noch 2030 Gesetze erlassen, er wurde ja gewählt lol.
Deine Antwort hat mit Demokratie gar nix mehr zu tun.
Was natürlich Schwachsinn ist, denn der Temin zum Zusammentreten des neuen BT steht ja schon fest. Du hast einfach keine Ahnung, schade.
Wieso ist denn für die Handlungsfähigkeit des Staates notwendig das Grundgesetz zu ändern? Und das auch innerhalb von nur 30 Tagen.
Ich verstehe allerdings den Einwand, dass Du stark zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig sein muss, was ich auch in dem Fragetext angemeldet habe. Aber man sieht ja klar, dass diesem Fall der schuldenbremse hier nicht der Grund war. Dieses Gesetz müsst nicht genau jetzt verabschiedet werden, weil es prinzipiell nicht um mehrere Tage aufschiebbar ist, sondern weil man nur so die Mehrheiten hat.
Zumal der neue Bundestag wurde auch schon handlungsfähig wäre, wenn man ihnen nur früher einberufen würde.