Wirkung der Anfechtung eines Kaufvertrages?
Hallo ich hab mal eine kurze Verständnisfrage,
ein Käufer fechtet einen von ihm mit einem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag wegen z. B. Irrtums an. Wäre dieser Kaufvertrag sofort nach Bekanntgabe der Anfechtungserklärung als rückwirkend nichtig anzusehen? Oder muss der Verkäufer dieser Anfechtung erst zustimmen?
Wenn der Verkäufer der Anfechtung nicht zustimmt, da er keine wirksame Begründung dahinter sieht, wie wäre dann der Kaufvertrag bzw. die Anfechtung anzusehen? Immer noch nichtig oder wieder wirksam oder müsste in so einem Fall dann das Gericht entscheiden, ob die Anfechtung an Wirksamkeit erlangt?