Untermietvertrag ü 25 Wohnhaft bei denn Eltern Arbeitslos Gerichtvollzieher?
Eine kleine Was wäre wenn Frage, bezüglich dem gerichtvollzieher bei Folgendem Zenario.
Eine Person ist über 25 Wohnhaft bei einen Eltern, und hat AG 1 und stockt mit AG2 auf. Die besagte Person hat bei ihren Eltern einen Untermietvertrag, da diese Person zwar dort Wohnt, aber für sich selbst sorgt. Somit ihren eigenen Haushalt bildet. Ua da auch Über 25.
Nun kommt der gerichtvollzieher, mit Folgender Situation:
Die Eltern besitzen Selbst Tv gerät wie auch laptop und Handys.
Die Person, die zu Untermiete dort Lebt (Schriftlich bestätigt)
besitzt auch Tv wie Computer.
In der theorie wäre dies nun folgendes zenario:
Da die Person ihren eigenen Haushalt bildet, und ein Mieter ist, die Eltern jedoch vermieter, also ein getrennten Haushalt bilden, hat der untermieter doch recht auf:
Fernsehr Gerät
wie auch eigenen pc.
Somit wäre dies nicht Pfänbar, oder höchstens austauschbar mit Ältern geräten ?
Liege ich mit dieser Annahme richtig ? Wäre dies Praktisch korrekt ?
zusätzlich besitzt die Person, eine Gemietete Spielekonsole mit belegen, also Beweisen. Diese wäre unpfändbar, habe ich recht ?
Dies ist eine Theoretische was wäre wenn Frage, bitte keine belehrungen und sonnstiges. Bitte nur sachlich Hilfreiche Antworten :)