Beweismaterial vor Gericht nicht nutzbar?
Dürfen Beweise die gesammelt werden, bei einer nicht gerichtlichen akzeptieren Hausdurchsuchung? Oder wann dürfen Beweise nicht vor Gericht benutzt werden.
4 Antworten
Hallo.
Das wird verschieden ausgelegt.
Meistens nach dem "ob es der Wahrheitsfindung" dienlich ist.
Dann kann es evt. verwendet werden.
Mit Gruß
Bley 1914
Beweise legen die Parteien vor.
Beweise der Anklagebehörde können durch richterlich angeordnete Haussuchungen gesammelt werden oder durch von der Polizei sichergestellte Beweismittel, wenn diese ihre Ermittlungen durchführt und Verdunkelungsgefahr besteht.
Zu den sogenannten Beweisverwertungsverboten gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Pauschale Aussagen kann man hier kaum treffen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein unrechtmäßig erlangter Beweis nicht direkt bedeutet, dass dieser Beweis unverwertbar in einem späteren Verfahren ist. Die Rechtsprechung führt hier in der Regel eine Interessenabwägung durch: Wie schwer wiegt der Verfahrensverstoß, der bei der Erlangung des Beweises begangen wurde, wie schwer ist die Straftat, für deren Nachweis das Beweismittel verwendet werden soll, hätte der Beweis auch auf legale Art und Weise erlangt werden können etc.
Edit: Das Geschriebene bezieht sich in erster Linie auf ein Strafverfahren.
Eine Hausdurchsuchung darf nur von einem Richter angeordnet werden. Kein Polizist, kein anderer Mensch, Niemand darf eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchführen. Die Beweise dürfen nicht vor Gericht gewertet werden, wenn kein richterlicher Durchsuchsbefehl vorliegt.