Darf ich heimlich gespräche mit meinem Smartphone aufnehmen und fals mich diese person

8 Antworten

Eine unanfechtbar erkenntliche Sprachaufzeichnung könnte vor Gericht, so es zu einer Verhandlung kommen sollte, verwendet werden. Jede Form der Aufzeichnung einer Straftat kann zur Strafverfolgung genutzt werden und ist somit, zumindest in der BRD, rechtens. Allerdings sehe ich jetzt folgendes Problem. Du möchtest hier jemanden mit Deinem Smartphone aufnehmen und ihn wegen Beleidigung belangen. Das wäre insofern ok, wenn Du nicht hier, mit dem User "BlockHeadHunter", selbst das gleiche machen würdest. Du beleidigst hier jemanden. Das ist nicht wirklich nachvollziehbar. Schlimmer noch, man kann Dich hier zurückverfolgen. Über Deine IP/ICP ist die Polizei dazu in der Lage, noch heute Abend bei Dir vor der Tür zu stehen und Dich für Dein Verhalten hier zu belangen. Denk mal drüber nach.

Luaques 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:30

Ich weiß genau was ich tue! Es ist nicht das erste mal das ich jemanden wegen Online Beleidigungen und auch wegen Online Mobbing belangen lassen konnte. Ich habe Erfahrungen damit.

0

Das wird nicht als Beweismittel durchgehen, weil es auf illegalem Wege "erzeugt" wurde, genauso wie mit versteckten Kameras zu filmen usw.. Das Aufnehmen ist auch strafbar...

Luaques 
Fragesteller
 18.06.2014, 20:39

Auch wenn das aber die absolute Schuld des Jenigen beweißt?

0

Auch wenn das aber die absolute Schuld des Jenigen beweißt?

Du wiederholst Dich! Das wird in Deutschland nicht anerkannt. Wie auch heimlich aufgenommene Video-Sachen. Ausser wenn es um was schwerwiegendes geht (bei Videoaufnahmen) werden schon mal ausnahmen gemacht.

nur mit vorheriger Zustimmung desjenigen, den du aufnimmst... aber dann ist das ganze ja witzlos.

Luaques 
Fragesteller
 18.06.2014, 20:39

Auch wenn das aber die absolute Schuld des Jenigen beweißt?

0
Luaques 
Fragesteller
 18.06.2014, 20:41
@BlockheadHunter

Dieser wiederholen stimmt so nicht! Ich spreche mit anderen Personen und frage ja jede Person einzeln...

0

Heimlich angefertigte Aufnahmen werden (zumindest in Deutschland) vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen.

Luaques 
Fragesteller
 18.06.2014, 20:39

Auch wenn das aber die absolute Schuld des Jenigen beweißt?

0
Findera  18.06.2014, 20:56
@Luaques

Ja, auch dann. Ist meiner Meinung nach vollkommen irrsinnig, aber das deutsche Gesetzt ist halt manchmal------- Naja.

1