Darf die polizei Beweise für immer behalten?
Oder müssen die Sachen nach dem Gericht wieder herausgegeben werden? Vor allem beweise dir für die tat nicht verwendet wurden. Ein Kumpel hat aus Not einen dummen Fehler begangen. Er hat der Polizei alles gesagt und gebeichtet. Diese haben einige Sachen mitgenommen die für die tat nicht verwendet wurden. Ebenfalls eine Festplatte wo lauter private erinnerungsbilder drauf sind. Und leider ein Ordner der als Beweis dient. Dürfen sie die Festplatte für immer einziehen? Oder nur den Beweis entfernen? Ebenso den pc für immer behalten? Oder muss dieser nach dem Gericht wieder herausgegeben werden?
6 Antworten
Wenn der beschlagnahmte Gegenstand Werkzeug oder Frucht der Tat ist, dann kann er eingezogen werden. Beziehungsgegenstände (notwendiger Bestandteil der Tat) nur dann, wenn es das Spezialgesetz so vorsieht.
Ist der Gegenstand Einziehungsgegenstand, dann ist er dauerhaft weg.
Handelt es sich bei dem beschlagnahmten Gegenstand ausschließlich um ein Beweismittel, wird es am Ende des Strafverfahrens zurück gegeben.
Er wird den PC zurückbekommen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. - Das kann allerdings dauern.
Das ist richtig, die Polizei darf die Sachen zunächst 2 Monate behalten. Entscheidet dann aber ein Richter, daß die Sachen für das Verfahren benötigt werden, und das kann dann bis zum Abschluß des Verfahrens dauern. - Sprich bis das Verfahren eingestellt oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Aber er wird natürlich auch nicht ein paar Dateien zurückbekommen, da setzt sich kein Beamter hin und fängt an Dateiordner zu sortieren.
Ähm die müssten nur den einen Ordner rausziehen und löschen der Rest ist alles privat
Es geht nicht um den Ordner, sondern um die Festplatte. Letztere muß für eine weitere kriminaltechnische Untersuchung zur Verfügung stehen. Möglicherweise befinden sich auf ihr noch gelöschte Daten, die im Prozeß als Beweismittel eingeführt werden sollen
Die Polizei wird die Festplatte einziehen und die belatstenden Daten sichern. Nach Abschluss des Verfahrens wird er alles zurückerhalten, was nicht gegenstand des Verfahrens und nicht strafbar ist.
Also bekommt er seinen PC mit der Festplatte wieder. Und auch die dvds die nicht für die tat verwendet wurden.
Er wird den PC wiederbekommen, die Festplatte vermutlich nicht, jedoch die gesicherten Daten die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Die DVDS die nicht benötigt werden auch früher.
Wieso die Festplatte? Da waren nur private Bilder drauf und filme und Serien Musik usw die nix mit der tat zu tun hatten
Du hast geschrieben daraf war ein Ordner mit dem belastenden Material. Je nachdem um welches Material es sich handelt ist halt die Frage was geschieht. Reden wir über Kinderpornos wird die FP eingezogen, damit die die Daten nicht wiederherstellen kannst. Reden wir über Betrug und irgendwelche Schriftverkehre erhältst du sie ebenfalls zurück.
Es war ein datei Ordner mit der Serie. Die kann ja gelöscht werden. Aber wie soll er die anderen Daten also Bilder usw ohne Festplatte wiederbekommen? Ebenfalls waren viele ausgerippte Filme darauf die er zum Video schneiden genutzt hat oder aufs Handy gezogen hat und abends im Bett angeschaut hat. das ist ja nicht strafbar filme für den privaten Gebrauch auszurippen . Und wichtige Unterlagen vom jobcenter dir er auch bräuchte. Ablehnungsbescheide und sowas,soweit ich weiß.
OKey, damit das geklärt werden kann musst du raus mit der Angabe: Um was geht es in dem Strafverfahren?
Er hat 2 mal im Monat eine gebrannte Serie verkauft um sich über Wasser halten zu können. Hat aber nicht die Käufer getauscht oder so die wussten das es kein orginal ist
Okey dann ist das ganze sowieso anders. Die Polizei wird die Daten sichten und eine Kopie der Festplattendaten als Beweis sichern. Danach kriegt er sein Zeug wieder.
Wenn die Ermittlungen und ein eventuelles noch folgendes Strafverfahren rechtswirksam abgeschlossen sind, werden ihm die Gegenstände wieder ausgehändigt.
Bekommt er die Festplatte auch wieder. Da waren filme, private Bilder, Unterlagen vom jobcenter, Bewerbungen usw drauf. Vor allem erinnerungsbilder von Urlauben und Geburtstagen die ihm viel bedeuten. Und hald leider auch der Ordner der Serie. Da er diese ausgerippt hatte und Videos hobvymasig geschnitten hat. Aber dieser Ordner kann kann entfernt werden.
Tatmittel dürfen eingezogen (und vernichtet) werden
darüber entscheidet das Gericht
Ja also darf der Ordner auf der Festplatte gelöscht werden. Aber nicht die privaten Bilder, filme, Videos, und Unterlagen vom. Jobcenter Bewerbungen usw.
Die Polizei meinte bis zu 2 Monate. Aber dürfen sie die Festplatte behalten oder nur de Ordner entfernen. Auf der Festplatte sind erinnerungsfotos und wichtige Unterlagen. Und was ist mit den Sachen die für die tat nicht verwendet wurden. Bekommt er die auch wieder? Die Polizei meinte das entscheidet das Gericht aber die können doch nicht Sachen behalten die dafür nicht benutzt wurden? Mein Kumpel tut mir unglaublich leid. Vor allem weil er aus Not so gehandelt hatte