Ich 13 Gericht termin?

5 Antworten

Wegen einer Tat, die du als strafunmündiges Kind begangen hat, kannst du strafrechtlich nicht belangt werden, also kannst du hier maximal als Zeuge geladen sein.

Aber Vorsicht: Wenn du als 14 Jähriger trotz Wahrheitspflicht falsch aussagst, kannst du für diese Tat durchaus belangt werden - die Falschaussage hättest du ja dann als 14 Jähriger getätigt.

Als erstes müsste man wissen was du getan hast aber ich würde sagen daher das du die Tat mit 13 begangen hast und nicht 13 bist bei deinem Gerichtstermin bist du noch nicht strafmündig auch nicht wenn du einen Tag nach dem Gerichtstermin 14 wirst genau sagen kann ich es dir aber leider nicht sagen.

Fayri622  25.02.2024, 19:29

*noch 13 bist bei deinem Gerichtstermin

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amin422 
Fragesteller
 25.02.2024, 19:49

Die meinten wegen mein Alter kann die Stadt Anwaltschaft entscheiden ob vllt das Verfahren eingestellt werden kann

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Nein, es geht um das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Strafrechtlich kann somit nichts passieren.

Allerdings bist du mit 13 bereits deliktfähig, d.h. du kannst zum Beispiel für Schadenersatz oder Schmerzensgeld herangezogen werden.

Kommt drauf an, was das für ein Verbrechen war. Je nach dem kann das Gericht entscheiden dich als Strafmündiger zu verurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Es wird Berge versetzen und Sätze verbergen.
Ranzino  25.02.2024, 19:32

nein, kann es nicht !! Strafmündigkeit ist kein Ermessen des Richters, wenn 14 Lenze nicht erreicht wurden

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Xanatos492  25.02.2024, 19:34
@Ranzino

Ich hab schon so oft davon gelesen, dass Kinder, die jemanden ermordet haben als Erwachsene verurteilt wurden, stimmt das nicht?

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Answer1234567  25.02.2024, 20:49
@Xanatos492

Das ist dann aber schon sehr, sehr lange her oder spielt nicht in Deutschland. Das aktuelle bundesdeutsche Strafrecht schließt das definitiv aus.

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Es gilt das Alter, als die Tat passierte und nicht dein Alter, an dem diese Tat zur Verhandlung kommt.