Ich 13 Gericht termin?
Ich m/13 habe ein Gericht termin aber werden in paar wochen 14 jahre aber ich habe die tat begangen als ich 13 war werde ich dann beim Gericht termin wie ein strafmündiger behandelt?
5 Antworten
Wegen einer Tat, die du als strafunmündiges Kind begangen hat, kannst du strafrechtlich nicht belangt werden, also kannst du hier maximal als Zeuge geladen sein.
Aber Vorsicht: Wenn du als 14 Jähriger trotz Wahrheitspflicht falsch aussagst, kannst du für diese Tat durchaus belangt werden - die Falschaussage hättest du ja dann als 14 Jähriger getätigt.
Als erstes müsste man wissen was du getan hast aber ich würde sagen daher das du die Tat mit 13 begangen hast und nicht 13 bist bei deinem Gerichtstermin bist du noch nicht strafmündig auch nicht wenn du einen Tag nach dem Gerichtstermin 14 wirst genau sagen kann ich es dir aber leider nicht sagen.
Die meinten wegen mein Alter kann die Stadt Anwaltschaft entscheiden ob vllt das Verfahren eingestellt werden kann
Nein, es geht um das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Strafrechtlich kann somit nichts passieren.
Allerdings bist du mit 13 bereits deliktfähig, d.h. du kannst zum Beispiel für Schadenersatz oder Schmerzensgeld herangezogen werden.
Kommt drauf an, was das für ein Verbrechen war. Je nach dem kann das Gericht entscheiden dich als Strafmündiger zu verurteilen.
Ich hab schon so oft davon gelesen, dass Kinder, die jemanden ermordet haben als Erwachsene verurteilt wurden, stimmt das nicht?
das war ganz sicher nicht in D.
"§ 19 Schuldunfähigkeit des KindesSchuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist."
Das ist dann aber schon sehr, sehr lange her oder spielt nicht in Deutschland. Das aktuelle bundesdeutsche Strafrecht schließt das definitiv aus.
Es gilt das Alter, als die Tat passierte und nicht dein Alter, an dem diese Tat zur Verhandlung kommt.
nein, kann es nicht !! Strafmündigkeit ist kein Ermessen des Richters, wenn 14 Lenze nicht erreicht wurden