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Kündigung - Herausgabe von Arbeitsmitteln?

Hallo,

ich habe mir eben meinen Arbeitsvertrag nochmals genau angesehen, weil ich vor habe zu kündigen, dabei bin ich auf folgende Paragraphen gestoßen:

§ 15 Herausgabe von Arbeitsmitteln und Unterlagen

(1) Die Arbeitnehmerin hat auf Verlangen des Arbeitgebers - aber auch bei längerer Abwesenheit im Unternehmen wie im Falle von Kündigung, Freistellung oder Ähnlichem - sämtliche Arbeitsunterlagen, -mittel und -ergebnisse, insbes. auch Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleichgültig auf welchem Datenträger, an den Arbeitgeber zurück- bzw. herauszugeben. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat sie dies unaufgefordert zu tun.

(2) Dieselbe Verpflichtung gilt hinsichtlich sämtlicher weiterer Sachen und Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie beispielsweise Firmenfahrzeug, Berechtigungskarten, Schlüssel, Mobiltelefon, Laptop oder Ähnliches.

§ 16 Vertragsstrafe bei Herausgabeverweigerung

(1) Verstößt die Arbeitnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Herausgabepflicht von

Arbeitsmitteln und Unterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 15, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (§ 5 Abs. 1).

(2) Der Arbeitgeber kann gegen die Arbeitnehmerin auch einen weitergehenden Schaden geltend machen. Auf den insgesamt entstandenen Schaden ist die Vertragsstrafe anzurechnen.

Ich arbeite im Service in der Gastronomie. Unser Chef hatte uns ab und zu zum Thema Wein "geschult", dazu habe ich Aufzeichnungen angefertigt, außerdem erhielten wir Ausdrucke aus dem Internet, auf denen verschiedene Weine vorgestellt wurden. Ich habe diese Unterlagen nicht mehr! Kann deswegen wirklich ein Monatsgehalt einbehalten werden - theoretisch handelt es sich um frei zugängliches und nicht um firmeninternes Wissen...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Während der Ausbildung/Umschulung den Urlaub verlängern , wie möglich?

Hallo,

Ich mache demnächst eine Umschulung zum Fachinformatiker ( in Bayern ). Der Bildungsträger wird wahrscheinlich WBS Training sein , falls ich in den kommenden Wochen mich dazu entscheiden werde. Alles passt soweit super.

Nur das Thema Urlaub beschäftigt mich. Viele Bildungsträger haben ihre eigenen Unterrichtsfreie Zeiten , quasi Ferien. Meist eher zu Weihnachten zwei Wochen und dann in den Sommerferien.

Der WBS Standort hier in meiner Stadt , hat im August ( Sommerferien) zwei Wochen Ferienzeit. Das Problem: da ich jedoch dieses Jahr mit meiner Familie weit weg fliegen möchte nach Asien, sind zwei Wochen leider viel zu wenig. Mindestens 3 Wochen ,- idealerweise sogar 4 Wochen am Stück wären super.

Dafür gibt es sehr gute familiäre Gründe. Meine Frage wäre , ob Denn seitens des Bildungsträger und Absprache man sich drauf einigen kann, dass ausnahmsweise man die Ferienzeit für 1-2 Wochen verlängern tut im August ?

Ich weiß, dass dies meist nicht so einfach ist. Zudem auch ja dadurch etwas Unterrichtsstoff verloren geht. Dies jedoch kann ich komplett nachholen und gewährleisten. Zusätzlich muss ja auch die Bundesagentur als Kostenträger dem ganzen zustimmen. Wenn aber wir es mit dem Bildungsträger abgesprochen haben, sollte das kein Problem sein?

Ich habe demnächst ein Beratungstermin. Gerne würde ich es ansprechen im Voraus dann, so früh wie möglich. Gibt es einige Tipps die hier jemand hat ? Welche Möglichkeiten gibt es denn?

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Kann der Arbeitgeber mir mein Anspruch auf religiöse Entfaltung entziehen?

Für das ganze Dezember außer am legalen Feiertagen muss ich in der IT anwesend sein. Ich habe eine komplette Urlaubssperre.

Ich bin Mitglied der christlichen Gemeinde und aktiv in der Kirche. Wir haben unsere Gottesdienste und soziale Aktivitäten in der Stadt und Kirche.

Ich darf an nichts teilnehmen kurz gesagt. Begründung war "Ich sei der einzige fachlich kompetente Arbeiter in der aktuellen Personallage" und die Firma muss dringend diesen Projekt abschließen.

Aber extra Zulagen oder eine Prämie im Dezember Lohn. Nichts... Kein Geld.

Noch ist die Sache am besprechen und ich werde in den Gesprächen nicht involviert. Das Management entscheidet und ich muss dumm sein und akzeptieren wie ein Sklave. Wenn andere frei machen dürfen will ich auch frei bekommen!!!

Kann ich mein Recht nach religiöser Entfaltung in Anspruch nehmen?

Wir haben ja die EU Charter der Grundrechte was mir das gewährt!!

  • Artikel 10 - Religionsfreiheit
  • Direktive 2000/78/EC - Employment equality

Kann ich zu EuGH nach Luxemburg gehen, falls mein Arbeitgeber mein Anspruch auf meine europäische Rechte weiterhin ablehnt?!

Dein Chef kann es dir verbieten und du musst dein Mund halten 89%
Dein Chef kann dir nichts verbieten. Geh zum Anwalt 11%
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