Arbeitnehmer – die besten Beiträge

Organschaft bei öffentlichen Unternehmen?

Guten Mittag,

Ich habe mal eine juristisch-wirtschaftlich angehauchte Frage zu stellen. Vielleicht kann mir jemand (keine KI, da Qualität maximal schwankend) mit einer Antwort oder Hinweisen weiterhelfen.

Fragestellung: ein Unternehmen X gehört einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdoeR), für die es regelmäßig Aufträge ausführt. Firma X ist organisationstechnisch unabhängig von dem Besitzer (KdoeR). Aus diesem Grund kann Firma X Personal anstellen, ohne auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes achten zu müssen. Aufgrund der relativ geringen Größe und der Tätigkeit unterliegt Unternehmen X auch keinem Tarifvertrag, auch wenn mit öffentlichen Fördermitteln teilweise gearbeitet wird. Die erbrachten Leistungen ggü. der KdoeR werden analog zu den Leistungen von Fremdfirmen abgerechnet. An einem bestimmten Zeitpunkt entschließen sich Unternehmen X und die KdoeR eine Organschaft (umsatzsteuertechnisch und ertragstechnisch) zu begründen. Daher wird ein leitender Mitarbeiter der KdoeR auch Geschäftsführer des Unternehmens X (immer noch zu 100% in Besitz der KdoeR).

Inwiefern hat die Einführung der Organschaft Auswirkungen auf die Mitarbeiter? Muss in Zukunft aus rechtlichen Gründen (komplett oder teilweise, basierend auf der jeweiligen Tätigkeit) für die Mitarbeiter der Tarifvertrag des jeweiligen Bundeslands (hier Beispiel Sachsen) für den öffentlichen Dienst angewendet werden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Beruf, Gehalt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Lohn, Öffentlicher Dienst

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitnehmer