Kann man mich dafür kündigen?
Stellungnahme zu den Abmahnungen vom 23.06.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die mir am 23.06.2025 zugegangenen Abmahnungen möchte ich mich wie folgt äußern:
Ich habe sämtliche Videos, in denen mein Arbeitsplatz oder meine Dienstkleidung des Deutschen Roten Kreuzes zu erkennen waren, umgehend gelöscht. Es lag nicht in meiner Absicht, gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder die geltende Hausordnung zu verstoßen. Für die Zukunft werde ich selbstverständlich noch stärker darauf achten, dies zu vermeiden.
Hinsichtlich des in der ersten Abmahnung genannten TikTok-Videos vom 04.06.2025 möchte ich betonen, dass dieses Video außerhalb meiner Arbeitszeit aufgenommen und veröffentlicht wurde. Ich befand mich dabei nicht auf dem Betriebsgelände, trug keine Dienstkleidung und habe keine Personen namentlich genannt oder erkennbar gemacht. Aus meiner Sicht liegt daher kein Verstoß gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten oder Loyalitätsobliegenheiten vor. Aus diesem Grund sehe ich derzeit keinen Anlass, dieses eine Video zu entfernen.