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Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

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ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid

Kann ein Harz IV Betrug durchaus strafbar sein und wird es verfolgt?

Hallo,

es ist für mich unangenehm zu schreiben, jedoch kenne ich einen Mann, der seit über 15 Jahren Harz IV empfänger ist. Er hat eine Wohnung in Deutschland, vermietet diese aber an einen Bekannten, erhält von der Agentur für Arbeit für die Wohnung Geld und von dem Bekannten, wohnt jedoch nicht selbst in der Wohnung, sondern im Ausland. In seinem Heimatland kann er sich so gut wie alles durch das Harz IV Geld leisten, Wohnung, Auto, Essen und auch ein wenig Luxus, er kommt jedoch regelmäßig hierher nach Deutschland, um z. B. Termine wahrzunehmen.

Er nutzt quasi alle Möglichkeiten aus, um Harz IV zu bekommen, Kranmeldungen über Monate, dann einfach z. B. raffinierte Tricks, wie Selbstständigkeit vorgaukeln und dafür Geld erhalten. Es werden schon quasi wirklich kriminelle Tricks verwendet.

Er hat das aber auch zugegeben. Für das Geld in Deutschland kann er sich nicht viel leisten, in seinem Heimatland schon, er lebt dort eigentlich in purem Luxus für das Geld.

Kontrolliert denn das Amt nicht, wenn man in Ausland geht? - Er hat 2 Staatsangehörigkeiten und pendelt hin und her alle paar Monate. Auto ist in Deutscland zugelassen. Wie ist das aber möglich? - Er verheimtlicht alles beim Amt.

Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, doch eigentlich ist ja HArz IV dafür gedacht, dass man sich eine Arbeit sucht, Hilfe vom Staat erhält. Selbst stark kranke Menschen arbeiten in Deutschland teilweise auf stundenbasis, das geht immer. Sinnvoll sogar für seine Psyche.

Der Mann ist aber echt unglaublich, er lebt seit Jahrzehnten von harz IV und ist absolut gesund, treibt sport, genießt das Leben in Luxus für 300-400 Euro im Monat in seinem Heimatland. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Ist sowas strafbar?

Danke

Recht, ALG II, Hartz IV

Nebengewerbe aufbauen | ALG2?

Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.

Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können

Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
  • Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
  • Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
  • Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?

Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.

Beruf, Selbständigkeit, ALG II, Jobcenter, Nebengewerbe, selbständig

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