Kann ein Harz IV Betrug durchaus strafbar sein und wird es verfolgt?
Hallo,
es ist für mich unangenehm zu schreiben, jedoch kenne ich einen Mann, der seit über 15 Jahren Harz IV empfänger ist. Er hat eine Wohnung in Deutschland, vermietet diese aber an einen Bekannten, erhält von der Agentur für Arbeit für die Wohnung Geld und von dem Bekannten, wohnt jedoch nicht selbst in der Wohnung, sondern im Ausland. In seinem Heimatland kann er sich so gut wie alles durch das Harz IV Geld leisten, Wohnung, Auto, Essen und auch ein wenig Luxus, er kommt jedoch regelmäßig hierher nach Deutschland, um z. B. Termine wahrzunehmen.
Er nutzt quasi alle Möglichkeiten aus, um Harz IV zu bekommen, Kranmeldungen über Monate, dann einfach z. B. raffinierte Tricks, wie Selbstständigkeit vorgaukeln und dafür Geld erhalten. Es werden schon quasi wirklich kriminelle Tricks verwendet.
Er hat das aber auch zugegeben. Für das Geld in Deutschland kann er sich nicht viel leisten, in seinem Heimatland schon, er lebt dort eigentlich in purem Luxus für das Geld.
Kontrolliert denn das Amt nicht, wenn man in Ausland geht? - Er hat 2 Staatsangehörigkeiten und pendelt hin und her alle paar Monate. Auto ist in Deutscland zugelassen. Wie ist das aber möglich? - Er verheimtlicht alles beim Amt.
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, doch eigentlich ist ja HArz IV dafür gedacht, dass man sich eine Arbeit sucht, Hilfe vom Staat erhält. Selbst stark kranke Menschen arbeiten in Deutschland teilweise auf stundenbasis, das geht immer. Sinnvoll sogar für seine Psyche.
Der Mann ist aber echt unglaublich, er lebt seit Jahrzehnten von harz IV und ist absolut gesund, treibt sport, genießt das Leben in Luxus für 300-400 Euro im Monat in seinem Heimatland. Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Ist sowas strafbar?
Danke
9 Antworten
Natürlich wäre das Betrug und somit auch strafbar.
Nur, ob man das von außen wirklich rechtssicher beurteilen kann und ob man auch insoweit tätig werden soll, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Sozialbetrug, Steuerhinterziehung durch Vermietung ohne Einkommensteuererklärung.
Schaden etwa 120000 €, Steuerschaden etwa 30000€. Es kommt ordentlich was zusammen.
In unser aller Interesse: Der Mensch gehört bestraft und muss zur Rückzahlung verpflichtet werden. Es besteht Fluchtgefahr!
Von einer solchen Geschichte habe ich erst einiger Zeit auf dieser Seite gelesen.
Stammte sie von Dir?
Trickserein, um ALG 2 zu bekommen, können zwar zeitweilig und in begrenztem Rahmen leider funktionieren.
Was da ggf. strafbar ist, müßte man im Einzelnen sehen.
Die Geschichte lt. Deiner Fragebeschreibung klingt jedoch wenig glaubwürdig,. und ich würde mich nicht wundern, wenn man Dir einen Bären aufgebunden hat.
Warum fragst Du erneut, wenn Du schon Antworten bekommen hast?
Ich glaube die Geschichte in der von Dir geschilderten Form nicht, da das Geschilderte in dieser Form bestenfalls kurzzeitig funktionieren kann.
Ich glaube vielmehr, daß die Person vor Dir angeben will und Dir jede Menge Müll erzählt.
Zumal es "Hartz 4" erst seit 2005 gibt - "seit Jahrzehnten" kann also nicht zutreffen.
Ich habe natürlich absolut kein Problem damit, ich sollte mich in Fremde angelegenheiten nicht einmischen ja, deswegen frage ich hier vorsichtig nach, was die menschen darüber denken. Klar, ich sollte mich raushalten. Doch eigentlich ist das betrug auf kosten der allgemeinheit.
Ob da irgendwas strafrechtlich relevant ist, müßte man, wie bereits erwähnt, im Einzelnen sehen.
Ich glaube die Geschichte in der geschilderten Form nicht und bin raus.
MarcoSonne0607 fragt:
Kontrolliert denn das Amt nicht, wenn man in Ausland geht?
Das Amt sitzt meist mitten im Ort, nicht an der Grenze, und auch nicht am Flughafen.
Und wenn ich eine Grenze überquert habe, hat das meines Wissens kein Grenzer registriert. Das war allerdings vor Corona. Wie also will das Jobcenter vom Grenzer eine Meldung erhalten?
In SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 4a Satz 1 steht klar, dass es ohne "Urlaubs-Genehmigung", also ohne Zustimmung des Jobcenters, kein ALG II gibt für die Tage, die ich im Ausland verbringe:
(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.
Da der Grenzschutz und der Zoll dem Jobcenter nicht melden, dass und wann ich eine Grenze überschritten habe, ist das Jobcenter auf andere InformationsQuellen angewiesen.
Lustig ist es, wenn ich in meiner illegalen Abwesenheit im Ausland tanke oder sonstwas einkaufe, und auf meinem Kontoauszug, den ich dem Jobcenter meist beim Folgeantrag für drei Monate vorlegen muss, steht für Monat August bis Oktober 40 mal "Lidl Timbuktu" ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, dass kann so nicht sein. Die Menschen müssen regelmäßig beim Amt erscheinen. Das geht nicht über Jahre ohne dass du dich dort sehen lässt.
Ja, die Geschiche ist von mir, dachte, dass ich nochmal frage. Nein, die Geschichte ist tatsächlich real. Das ist keine Erfindung. Es handelt sich um eine reale geschichte, die seit Jahrzehnten läuft.