Verdienstmlglichkeiten der Kinder bei Arbeitslosengeld?
Hallo,
Ich weiß nicht bei wem ich mich über sowas erkunden könnte, weshalb ich die Frage einfach mal hier reinstelle.
Ich wollte vor kurzem meinen ersten 450€ Job annehmen und dachte das wäre auch möglich ohne, dass es das Arbeitslosengeld meiner Eltern beeinträchtigt, da ich jetzt 18 (noch Schülerin) bin. Mir wurde aber gesagt, dass sei nicht der Fall solange ich bei meinen Eltern lebe (da die Höhe der Zuzahlung vom Haushalt abhängig ist). Momentan ist das noch kein großes Problem aber nach der Schule bis zu Unibeginn würde ich gerne Vollzeit arbeiten. Würde ich da auch nur 160€ kriegen (bzw. würden sie den Rest von den Zuzahlungen abziehen?) ? Und wie ist das während der Uni? Gehen wir hier davon aus, dass ich vorerst weiterhin bei meinen Eltern lebe. Kann ich mir kein Kapitel ansparen außer durch selbstständige Arbeit?
Über Aufklärung wäre ich sehr dankbar. LG.
2 Antworten
Wenn Du als unter-25-jährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit Deinen ALG 2 ("Hartz IV") - beziehenden Eltern lebst, wird leider jedes Deiner Einkommen auf das ALG 2 angerechnet, welches die Eltern für Dich bekommen. Ob aus selbständiger Arbeit oder aus Arbeit als Angestellte/r, ist dabei egal.
Bei einem Minijob hast Du einen Freibetrag von bis zu 170 € mtl..
Wenn die Eltern Arbeitslosengeld (1) von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, läge der Sachverhalt anders. In dem Fall wärst Du nicht (mit)betroffen.
Solange Deine Eltern Arbeitslosengeld bekommen (das ist eine Versicherungsleistung), ist es völlig egal. Erst bei Arbeitslosengeld II (das ist eine Sozialleistung) kann Dein Einkommen angerechnet werden.
Wir erhalten Arbeitslosengeld 2. Ändert sich irgendwas wenn ich Student/in bin oder wird es angerechnet solange ich bei ihnen lebe?