Abmahnung – die besten Beiträge

Ist das unentschuldigtes Fehlen? Muss ich mit einer Abmahnung rechnen?

Liebe Community,

ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim und würde mir so sehr wünschen, dort nach Auslaufen des befristeteten Vertrages im Januar weiter dort beschäftigt zu werden.

Diese Woche habe ich mir aber unüberlegt einen Fauxpas geleistet. :-(

Ich war von letzter Woche Freitag bis einschließlich Mittwoch dieser Woche wegen einer Erkältung krankgeschrieben. Es war bis Mittwoch nicht viel besser geworden, aber ich dachte mir, ich muss wieder arbeiten gehen, weil meine Chefin eh schon genervt auf die AU reagiert hatte (es war meine erste AU).

In der Nacht zu Donnerstag bekam ich wieder starke Halsschmerzen und schlief schlecht. Als ich recht spät am Morgen wach wurde, fühlte ich mich überhaupt nicht danach, wieder zur Arbeit zu gehen. Ich hatte an dem Tag Spätdienst.

Ich rief meine Vorgesetzte an und sagte, dass es mir nicht gut gehe, ich aber nicht mehr zum Hausarzt gehen könne, da man dort ohne Termin nur bis 9 Uhr ankomme. Sie war echt sauer und meinte zuerst, das könne doch nicht sein. Daher bat ich sie, mir für den Dienst gesammelte Überstunden anzurechnen, die mir dann halt weniger ausbezahlt würden. Sie antwortete mürrisch, dass sie das mit der Heimleitung abklären müsse.

Als sie sich später bei mir meldete, sagte sie, man würde es für diesen Dienst jetzt so handhaben. Dann kam aber mit drohendem Unterton, dass wir uns nach ihrem Urlaub übernächste Woche mal unterhalten müssten!

Gestern ging ich wieder arbeiten und eine Kollegin meinte, es könne Ärger auf mich zukommen. Sie habe ein Telefongespräch unserer Vorgesetzten mit der Personalabteilung mitbekommen. Sie habe mein Verhalten geschildert und gefragt, wie so etwas zu handhaben sei.

Ihrer Meinung nach habe ich unentschuldigt gefehlt, was ich eigentlich nicht so sehe, da ich angerufen und einen Lösungsvorschlag angeboten habe.

Was meint ihr?

Kann die Konsequenz eine Abmahnung sein?

Eine Abmahnung wäre schlecht, denn es würde bedeuten, dass mein Vertrag wohl nicht verlängert wird.

Liebe Grüße,

Adelana

Beruf, Recht, Abmahnung

Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

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