Abmahnung – die besten Beiträge

Kann ich mich mit meiner minderjährigen Tochter aus einer Filesharing-Abmahnung rausreden?

Hallo!

Ich mache es mal kurz und knapp:

Schon insgesamt die 2. Abmahnung in Jahren, diese ist ca. 2 Jahre alt.
Tochter lädt Film runter aus dem Netz, dort wird wohl ein Programm verwendet, was gleichzeitig zum Upload führt -> FileSharing.
Abmahnung von Waldorf Frommer kommt und die nerven jedes mal mit Briefen und versuchen einen dazu zu bringen, zu bezahlen.

Mittlerweile haben die schon mit einem Gerichtsverfahren gedroht, wenn ich bis in einer Woche noch nicht gezahlt habe.

In vorherigen Mails habe ich definitiv gesagt, dass meine Tochter dafür zuständig war, den Film runtergeladen zu haben, allerdings habe ich sie zu 100% belehrt, dass so etwas gefährlich ist und sie es unterlassen soll.
Es ist ja nicht die erste Abmahnung, die wir bereits bekommen haben, damals mit der 1. haben wir einen Betrag gezahlt gehabt, jedoch wollen wir so etwas nie wieder machen, weshalb wir jedes unserer Kinder belehrt haben über die Folgen von Filesharing usw. pp.

Waldorf Frommer sagte in dem Brief vor diesem hier, dass ich beweisen müsste, dass ich meine Tochter ausreichend belehrt habe und es nicht reichen würde, einfach zu sagen, dass ich ihr gesagt habe "diese Filesharing nix gut".

Nun zu meiner Frage: Soll ich auf dieser Schiene bleiben und sagen, dass ich sie ausreichend belehrt hätte über Gefahren und Konsequenzen von Filesharing und dass sie es daher nicht machen soll, oder soll ich versuchen über den Preis, den die dort verlangen, zu verhandeln?

Wie sollte ich am Besten vorgehen?
Und bitte keine Anwälte, die wollen nachher so viel wie Waldorf Frommer selbst und sagen, dass ich einfach zahlen soll.

Recht, Abmahnung

Bei Ebay wurde mein Name permanent gebannt?

Hallo

Ich habe die letzten Wochen eine Abmahnung vom weit bekannten Massenabmahner Gereon Sandhage bekommen, weil ich zwei Tüten Weingummi bei seinem Mandanten bestellt und aufgrund von Nichterhaltung die Kosten von Ebay zurückerstattet bekommen habe.

Ich habe in den Letzten Wochen zugegeben viele Fälle aufgrund nicht erhaltener Artikel eröffnet. Nun wurde ich nach der Mahnung Sandhages permanent auf meinem Namen gebannt.

Die Mahnung lässt sich in meiner vorigen Frage anschauen.

Wenn ich auf Sandhages Abmahnung antworte und Ebay eine E-Mail schreibe in welchen ich den Sachverhalt erkläre, könnte meine permanente Sperrung bei Ebay als Käufer und Verkäufer aufgehoben werden?

Ebay hat mir ebenfalls keine Möglichkeit zur Wiederaufhebung der Sperre angeboten. Auch keinen direkten Grund zu Sperrung genannt. Lediglich folgendes:

Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft gesperrt, da wir Aktivitäten bemerkt haben, die nach unserer Einschätzung ein Risiko für unsere Community darstellen.

Dies hat für Sie die folgenden Konsequenzen:

- Sie können nicht mehr bei eBay kaufen oder verkaufen. Außerdem wurden auch alle anderen eBay-Konten gesperrt, die unter Ihrem Namen laufen oder die mit diesem eBay-Konto verknüpft sind. 

- Alle noch ausstehenden Gebühren sind sofort fällig und alle Beträge, gegen die Sie bisher keinen Einspruch eingelegt haben, werden über die aktuell hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. 

Die Sicherheit unserer Community hat für uns höchste Priorität. Gegen unsere Entscheidung, Ihr eBay-Konto dauerhaft zu sperren, kann daher kein Einspruch eingelegt werden. 

Könnte ich da trotzdem noch etwas machen?

Recht, Abmahnung, eBay, fall, Handel, Unterlassungserklärung, Kaufen Verkaufen

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