Abmahnung durch Müll aus dem Fahrzeug werfen vor dem Betrieb?

8 Antworten

Natürlich darf das der chef

finde ich sogar gut

ja, klar! natürlich darf es dafür eine abmahnung geben - finde ich sogar gut!

"3. Lehrjahr" bedeutet, dass er Azubi ist, oder? Abmahnungen für Azubi laufen anders als die für Angestellte. Das ist deutlich harmloser, denn es ist viel schwieriger Azubis aufgrund einer bestimmten Zahl von Abmahnungen zu kündigen. Im Endeffekt ist dann auch eine schriftliche Abmahnung nur ein ernster Hinweis.

Wenn nun der Azubi der Meinung ist, das juristisch anfechten zu wollen, hat er einerseits nichts aus der Abmahnung gelernt, andererseits wird das seine Chancen auf eine Übernahme auf 0 reduzieren.

Für einen Außenstehenden war das nicht der Fritz Müller, der das da hingeworfen hat - sonder der Lehrling der Firma XY. Und das schadet durchaus dem Ansehen der Firma und kann mit einer Abmahnung geahndet werden.

Früher hätte der Lehrling vom Meister einfach ein paar hinter die Ohren bekommen und der Fall wäre erledigt. Geht ja leider nicht mehr

Ich denke schon, dass er das darf. Er muss ja auch jemanden beauftragen, deinen Müll wieder wegzuräumen.