Folgender Fall, ein junges Ehepaar wohnt im EG und beherbergt 5 Katzen und 2 Hunde.Drüber noch 3 Etagen. Alles gemischt an Bewohnern. Es gibt eine schwangere Ukrainerin und deren 2 Jährige Tochter. , die über diesen Ehepaar wohnt. Sie kann sich absolut nicht mit dem im EG ab. Sie findet auch die Gerüche die aus der Wohnung kommen schlimm.
Wir wohnen ja ganz oben, es kommt nicht wirklich GE stank hier oben an.
Es gab auch ein paar Auseinandersetzungen zwischen denen, aber im "Normalen" Rahmen-meine ich.
Ab und zu kommt die Dame aus dem EG gegen 3 Uhr ! nachts heim und rumst auch mal eine Türe. Sie sagte die über ihr trampeln gegen 6 Uhr , weil das Kleinkind nicht schläft .
Dann steht ab und zu mal ein leerer Bierkasten VOR der Wohnungstüre im EG. Mich selber stört das nicht und ich halte mich da lieber raus. Laute Musik hört der Mann von ihr manchmal auf Terrasse.Die beiden Streiten sich auch mal lautstark...
Aber nun kam wohl gestern bei denen eine """ Abmahnung"""" der WEG Verwaltung.
Es sind ----alle----- wie ich "Eigentümer" .
Sie haben mir heute mittag den Brief gezeigt und sagten das gehe so nicht, da stand auch "im Namen der Eigentümergemeinschaft" und das sie binnen 7 tagen Stellung nehmen sollen.
ÄH, soll so was ein "" Abmahnungsgrund "sein ?
Und WIR haben garantiert nicht da zugestimmt .