Markenrechtsverletzung im nicht geschäftlichen Verkehr, abmahnfähig oder nicht?
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt als juristischer Laie nicht verstanden. Wenn ich als Privatperson ein Plagiat über ebay, Aliexpress, etc, bestelle und dieses beim Zoll hängen bleibt, kann ich dann auf Basis der Gesetzgebung abgemahnt werden?
Beispiel 1:
Kauf von zwei Immitaten der Marke Louis Vuitton mit anschließender Abmahnung -> rechtliche Einschätzung: Die Forderungen der Abmahnung müssen bezahlt werden. Link: https://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-ich-luegen-Louis-Vuitton-Anwalt-fordert-235-wegen-Markenrechtsverletzung--f337865.html
Beispiel 2:
Kauf eines gefälschten Bluetooth-Lautsprechers mit abschließender Abmahnung -> rechtliche Einschätzung hier: Die Forderungen der Abmahnungen müssen nicht bezahlt werden.
Link: https://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-Abtretungserklaerung-Markenrechtsverletzung--f309867.html
Wieso sind die beiden Sachverhalte anders zu beurteilen, bzw. in der jeweiligen Einschätzung anders beurteilt worden? Worin liegt der Unterschied? Beides sind doch Privatpersonen, die nach ihrer Schilderung Artikel für den Privatgebrauch eingekauft haben.
Wie immer vielen Dank an alle Antwortenden für ihre Mühen.