Mündliche Abmahnung in der Ausbildung rechtens?

9 Antworten

grundsätzlich kann der Vorgesetzte nur dann Überstunden anweisen, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist.

In deinem Fall müsste also im Mietvertrag geschrieben stehen, dass Du auf Anweisung Überstunden leisten musst.

Steht dort nichts geschrieben, musst Du auch keine Überstunden machen.

Ansonsten kann der Chef auch nicht kurzfristig kurz vor Feierabend Überstunden anweisen. Wenn überhaupt, dann nur bei einem betrieblichen Notfall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

???

Es besteht ein Ausbildungs-, kein Arbeitsverhältnis. Auf Basis eines Ausbildungsvertrages, nicht eines Mietvertrages.

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Ist das rechtens?

Schlicht und einfach: Nein!

Die Abmahnung ist einerseits zwar völlig unberechtigt, andererseits aber so "an den Haaren herbeigezogen" - da heißt: das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist (wenn sie denn schriftlich erteilt worden wäre) -, dass es sich nicht lohnt, irgend etwas deswegen zu unternehmen.

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten (von tatsächlichen Notsituationen - wie z.B. Lagerräumung bei Überschwemmung - abgesehen, die nur durch Überstunden abgewendet werden können), es sei denn, er hat sich vertraglich dazu bereiterklärt, auf Anordnung bei betrieblicher Notwendigkeit Überstunden zu leisten.

Auch für volljährige Auszubildende gilt grundsätzlich, dass Überstunden nur zu leisten sind, wenn sie ausdrücklich dem Ausbildungsziel dienen - von Ausnahmen in besonders dringenden betrieblichen Fällen abgesehen.

Diese Abmahnung wäre auch zur Stützung einer Kündigung völlig ungeeignet (der Arbeitgeber würde sich im Streitfall nur lächerlich machen), da der Arbietgeber nach der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund (schwerwiegende Vertragsverletzung, Tätlichkeit usw.) fristlos kündigen kann, wenn ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist - davon kann überhaupt keine Rede sein.

Imm Übrigen sind Dir Überstunden zu vergüten - gegebenenfalls auch noch nachträglich nach dem ende des Ausbildungsverhältnisses.

  • Azubis unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden machen. (Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Eine Abmahnung ist auch mündlich gültig und darf in der Personalakte vermerkt werden.
  • Azubis über 18 Jahren dürfen wie jeder andere bis zu 10 Stunden am Tag bzw bis zu 48 Stunden pro Woche zur Arbeit gebeten werden, wenn vertraglich nichts anderes festgehalten wurde. Innerhalb von 6 Monaten sind angefallen Überstunden auszuzahlen oder mit Freizeit zu vergüten. (Arbeitsschutzgesetz)

Wenn du über 18 bist und Überstunden vertraglich nicht geregelt wurden, war die Abmahnung rechtlich korrekt und du hast deine Arbeit verweigert.

Woher ich das weiß:Recherche

Es gibt Ausnahmen, wonach auch unter 18jährige Azubi Überstunden machen dürfen.

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Wenn du über 18 bist und Überstunden vertraglich nicht geregelt wurden, war die Abmahnung rechtlich korrekt und du hast deine Arbeit verweigert.

Selbstverständlich nicht - siehe dazu meine eigene Antwort!

Innerhalb von 6 Monaten sind angefallen Überstunden auszuzahlen oder mit Freizeit zu vergüten.

Woher hast Du das mit den 6 Monaten denn?!?

Arbeitsschutzgesetz

Meist Du das Arbeitszeitgesetz ArbZG? Daraus geht diese Behauptung nicht hervor.

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@Knomle

Ach ja ...

Die Regelung nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" besagt, dass die erlaubte Arbeitszeit von arbeitstäglich 8 Stunden auf 10 Stunden verlängert werden darf (Notwendigkeit vorausgesetzt!), wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten/24 Wochen ein Ausgleich geschaffen wird, so dass im Durchschnitt wieder 8 Arbeitsstunden täglich erreicht werden.

Das heißt aber noch lange nicht, dass jede Überstunden innerhalb dieses Zeitraumes auszugleichen ist. Denn Überstunden liegen nicht erst dann vor, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden und deshalb ein Ausgleich erzielt werden muss.

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Als ob man jemanden spontan zu Überstunden zwingen kann, Knomle..

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Also.

  1. Wenn du unter 18 bist, darfst du keine Überstunden machen, falls du U18 bist.
  2. Bist du in der Probezeit? Dann versuch den mal zu beeindrucken und dann kann er dich ja deswegen nicht rauswerfen :)
  3. Überstunden MUSST du NICHT machen und das ist auch kein Kündigungsgrund, falls du schon aus der Probezeit bist.

Nein, aus der Probezeit

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@DerTrollerxd

Dann kann er dich nicht kündigen ;)

Du musst die Überstunden nicht machen aber könntest. Wenn ich zum Beispiel Überstunden am Monatg mache gehe ich Freitags früher, ich hab im Vertrag eine 40Std Woche, solgange man die angegebenen Stunden, die im Vertrag stehen einhält, soll es kein Problem sein.

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In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.

Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass ein Azubi unter 18 Überstunden machen darf, wenn ein Feiertag bevorsteht und er durch die vorher geleistete Arbeitszeit noch einen weiteren Tag freinehmen möchte. Dieser Tag muss jedoch in einem Zeitraum von fünf Wochen freigenommen werden. Außerdem ist diese Handhabung nur gestattet, wenn mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen liegen.

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Wer?

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@Rafael1312

Wo sie recht hat ... 😉

Unbelassen dessen - eine Abmahnung kann theoretisch auch wegen einer Fussel am Ärmel ausgesprochen werden. Die Frage ist, inwieweit sie im Kündigungsfall Relevanz hat. Hinzu kommt, dass 1. nur eine schriftliche Abmahnung überhaupt Gültigkeit hat, zudem wiederholt gegen sie verstoßen worden sein muss und in der Abmahnung ausdrücklich die Kündigung für den Wiederholungsfall angekündigt sein müsste. Für Azubi gelten aber auch da weichere Regeln.

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@EyeQatcher

Sorry, hab schlecht geschätzt :/

Ja da hast du recht, kenne mich auch nicht so gut aus. Kenn nur die Sachen aus der Berufsschule, also die Standartsachen die bisschen vereinfacht sind haha

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@Rafael1312

☝️ Vorsicht - arbeitsrechtliche Fragen, gerade aus dem Ausbildungsbereich, kommen gern mal in der schriftlichen Abschlussprüfung (WiSo) dran 😉.

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@Rafael1312

Arbeite dazu einfach mal 4-5 Prüfungen der letzten Jahre durch, da siehst Du schon, was immer wieder abgefragt wird - und sparst es Dir, wie wild alle Hefter und Bücher durchzuackern. Und nimm' WISO nicht zu leicht, da sind prozentual immer die meisten Durchfaller, egal, aus welchem Ausbildungsberuf. Die Fragen sind teilweise recht ... gewöhnungsbedürftig (man könnte auch sagen: hinterhältig). Wird schon 👍.

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Wenn du bis 17:00 Uhr bezahlt wirst, kannst du auch um 17:00 Uhr gehen.

Du bist keineswegs verpflichtet, deinen Arbeitsplatz DANACH zu räumen.

Eine solche "Abmahnung" würde auch in schriftlicher Form nicht besser.

Grundsätzlich richtig, aber:

In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.

Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass ein Azubi unter 18 Überstunden machen darf, wenn ein Feiertag bevorsteht und er durch die vorher geleistete Arbeitszeit noch einen weiteren Tag freinehmen möchte. Dieser Tag muss jedoch in einem Zeitraum von fünf Wochen freigenommen werden. Außerdem ist diese Handhabung nur gestattet, wenn mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen liegen.

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