Abmahnung gültig?

3 Antworten

Die Abmahnung ist definitiv gültig^^

Was erwartest du wenn du deinem Chef Arbeitszeitbetrug beichtest? Übernehmen wird er dich jetzt sicher auch nicht mehr.

Warum schwänzt du übewrhaupt die Berufschule sowas ist nett ausgedrückt echt dumm...In der Berufschule gibt es oihnehin so viele Fehlzeiten weil Lehrer darauf nie wirklich bock haben.

Bei uns ist damals reihenweise der Berufschulunterricht nachmittags ausgefallen. Unser Lehrer hat dann immer besonders spöttisch betont das wir ja jetzt noch den halben Tag in den Betrieb zu gehen haben. Kurz wir haben mit ihm gemeinsame Sache gemacht, er hat nie in den Betrieben angerufen und den Ausfall angekündigt und wir konnten "blau" machen.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wessi030 
Fragesteller
 07.02.2024, 18:43

Ist sie aber auch im vollem Rahmen gültig und kann der Arbeitgeber nur die „unentschuldigten fehltage“ geltend machen ? Weil das wären ja dann nur zwei Tage

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juli189379  08.02.2024, 08:27

Klar du hast doch zugegeben das du ihn betrogen hast^^ Ja er kann die Tage geltend machen.

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Eine AU habe ich für die Tage nicht aber sie sind entschuldigt.

Also sind sie nicht entschuldigt. Schulzeit in der Ausbildung ist Arbeitszeit und Fehlzeiten sind somit IMMER dem Betrieb zu melden - nicht erst mit den Zeugnissen.

Da dein Betrieb nichts von deinen Fehltagen wusste, hast du das also auch nicht vorab mit dem Betrieb abgesprochen. Deine Fehlzeiten sind somit eigenmächtige Abwesenheit - völlig irrelevant welche Gründe du dafür hast und woher du eine Entschuldigung haben willst. Für solche Tage hast du entweder VORAB eine Genehmigung/Freistellung vom Betrieb zu beantragen (was bei Schultagen nicht ohne zwingenden Grund möglich ist) oder aber du hast eine AU beim Ausbildungsbetrieb vorzulegen.

Da keine AU vorhanden ist und der Betrieb nicht vorab informiert wurde, ist die Abmahnung nur eine logische Folge für deine Abwesenheit.

Warum auch immer man seinem Chef sagt dass man geschwänzt hat... ich würde sagen das ist ein klarer fall von selbst schuld. Hol dir nächstes mal ne AU. Ich hoffe du lernst daraus. Da du keine AU hast und gesagt hast dass du geschwänzt hast, bist du angreifbar