Unbezahlt eine Minute später ausstechen?
Hallo meine Frage ist ob mein Arbeitgeber von mir verlangen kann das wenn ich z.b. von 6-14uhr arbeite das ich mich erst 14:01 aussteche? Meiner Meinung nach kann ich gehen wenn die Zeit um ist da die eine Minute unbezahlt ist und in meinem Vertrag nichts dazu nieder geschrieben ist.
(Kann ich durch Pünktliches gehen gekündigt werden bez. Probleme bekommen)
5 Antworten
Das gehört ebenfalls zur sogenannten "Rüstzeit". Man kann sich entsprechend auch um Punkt 14 Uhr ausstechen (vgl. ähnlich gelagerten Fall; Arbeitsgericht Berlin 41 Ca 5879/22 vom 13.10.2022).
Du wirst bis 14.00 bezahlt.?
Stehst aber schon um 14.00 an der Stechuhr.?
Das bedeutet Du beendest die Arbeit wann genau.? Wäre ich Dein Chef würde ich Dich für die Zeit bezahlen die Du mit Arbeit an Deinem Arbeitsplatz verbringst.
Und Du stehst also schon in der bezahlten Arbeitszeit an der Stechuhr.?
Ist das so in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart ?
Wäre ich Dein Chef würde ich Dich für die Zeit bezahlen die Du mit Arbeit an Deinem Arbeitsplatz verbringst.
Das wäre aber nicht rechtskonform (gut also, dass Du nicht "der Chef" bist)!
Die Arbeitszeit beginnt und endet aber mit dem Betreten bzw. Verlassen des Firmengeländes oder -gebäudes und dem Erfassen der Arbeitszeit in der Regel am Eingang.
Also in meinem Vertrag es nichts vereinbart. Ich mache auch. Genau 22:00 Uhr Feierabend. Aber brauche halt nur 10-15 Sekunden bis zur Stechuhr und da ist mein Arbeitgeber der Meinung, dass ich früher vom Arbeitsplatz losgehe
es ist doch okay , um exakt 14 Uhr 00 auszustechen
Kein extra Urlaub und keine Bezahlung.
Wenn das dein Problem ist, solltest du dir dringend eineb neuen Job suchen.