GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:

§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III

Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:

**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**

Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.

Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?

Pflege, Arbeitsrecht, pflegestufe, Agentur für Arbeit, ALG I, Sperrzeit
Ist die Forderung der Arbeitsagentur nach sechs Bewerbungen pro Woche rechtmäßig, obwohl nur zwei in der Eingliederungsverinbarung festgehalten sind?

Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

ALG I, ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobbörse, Vermittlungsvorschläge
Sperre wegen Krankheit alg 1?

Hallo ihr lieben :) Habe von einer Zeitarbeit Firma 1 Tag gearbeitet....leider war ich zu dem Zeitpunkt Krank der arbeits Eintritt hätte eigentlich auch 1 Woche später statt gefunden und die haben mich früher angerufen -.-da es mir leider durch die ganzen Medikamente und meinen 400 km Umzug der ja noch dazu kam nicht besser ging bin ich zum Arzt und war 10 Tage krank geschrieben....Das blöde ist noch das ich für den Tag keine Krankmeldung hatte weil kein Arzt mich auf nehmen konnte habe Termin erst 3 Tage später bekommen also war 1 Tag unentschuldigt...:( nach dem ich bei der Zeitarbeit Firma anrief meinte sie nur Kündigung wurde weg geschickt per Einschreiben die nach 7 Tagen noch immer nicht da war auch bei der Post war nichts die sendeverfolgungs Nummer hatten die aber auch nicht...Sehr komisch ging auf jedenfall immer recht dreist weiter bin zum Arbeitsamt hab denen natürlich alles gesagt und den Antrag auf Alg1 gestellt....Das war am 15.04....habe von meinen damaligen Arbeitgebern ca 1 woche später alles per Post zurück erhalten.. Und was ist das von der Zeitarbeitsfirma kam erst letzte Woche -.- hab da um die gute 100 mal angerufen war dort und mir wurde Hausverbot erteilt...naja wie gesagt letzten Woche kam dann der Hammer in der Arbeitsbescheinigung steht...Kündigung durch selbstverschuld JAAA ▪.▪ jetzt droht mir bestimmt die Sperre oder wie :( ich weiß gar nicht was ich noch tun soll....kennt sich da jemand aus? Danke im voraus

Arbeit, Beruf, Arbeitslosengeld, ALG I, Zeitarbeit
Aufstockung ALG 1?

Hallo Leute,

ich bin gerade in einer sehr besch.... Lage. Ich habe vor kurzem Mit Meine Freundin (jetzt EX) eine Wohnung angemietet. Neue Stadt, neues Glück , nochmal neu anfangen etc...

Meine EX hat sich nach 6 Wochen nun entschieden, doch wieder zurück in Ihre Heimat zu gehen und hat mich nun mit nichts hier sitzen lassen. Sie ist selbstständig und ich beziehe zur Zeit ALG 1 685 Euro im Monat. Sie zahlt jetzt noch die nächsten 3 Monate die Hälfte der Miete (270 Euro) und ich zahl halt die andere Hälfte(270 Euro)

Da Sie die Wohnungseinrichtung bezahlt hat, nimmt Sie natürlich alles mit und ich habe wirklich rein gar nichts, nur noch mein Schreibtisch und PC.

Jetzt war ich eben beim Jobcenter, habe nach Hilfe gefragt, zwecks Aufstockung...dabei kam raus, das ich zumindest für die Monate, wo meine EX noch Miete zahlt, lediglich 18 Euro bekommen würde, an Aufstockung. Ok, besser als gar nichts. Die Dame machte sich dann auch noch die Mühe, sich beim Wohnungsamt zu erkundigen, was ich denn ca. dort bekommen würde...ca 50 Euro wären das. Schön und gut...

Nun frage ich mich, was taktisch klug wäre, das Jobcenter jetzt in Anspruch nehmen oder das Wohngeld??

Ist das Jobcenter nach der Aufstockung für mich zuständig? Kann ich dann bei denen eventuell eine Erstausstattung beantragen? Denn wenn ich jetzt das Wohngeld nehme, bin ich ja gezwungen, mir von den ca 700 euro monatlich, wirklich alles selber zu kaufen und auch die kaution selber zu zahlen.

Kann mir jemand Rat geben? Sie wollte mir vorhin das WOhngeld schmackhaft reden, aber da ist doch was faul?! Lieg ich mit der Einschätzung richtig, das es bei dem geringen Betrag ALG 1, klug wäre, sich eher beim Jobcenter anzumelden, zwecks einer Aufstockung?

Es ist auch ein bisschen dreist von mir, klingt sehr geldgeil, ich weiß, aber ich war noch nicht in dieser Lage, wirklich mit gar keinen Möbeln usw dazustehen. Habe vorher in einer möbilierten WG gewohnt, wo ich Waschmaschine etc alles mitbenutzen durfte.

Also kann mir wer sagen, was ich tun könnte? Ist nach der Aufstockung das Jobcenter für mich zuständig und werde ich dort als Kunden dann geführt?

Vielemn Dank im voraus für eure Antworten.

Leistung, Arbeitslosengeld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Aufstockung
Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I
Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?

Guten Abend miteinander,

vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Hatte dieses Jahr einen Antrag auf berufliches Reha gestellt, diese wurde auch bewilligt, weil ich nicht mehr meine bisherigen Beruf weiter ausüben kann.

Habe lange Zeit in der CNC Produktion an den CNC-Maschinen mit Schicht gearbeitet. Zuletzt erlitt ich bei der letzten Arbeitgeber einen Kopfplatzwunde.

Ich bin Epileptiker und bekam einen Anfall neben der Maschine und schlug mein Kopf heftig auf den Boden. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis.

Deswegen bin ich seit 26.01.15 bis 08.11.15 arbeitsunfähig gewesen und habe auch seit 10.03.15 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Am 09.11.15 habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 habe ich bekommen. Ich beziehe von 09.11.2015 bis 22.07.2016 Arbeitslosengeld 1.

Jetzt gibt es eine andere Alternative für mich und den habe ich von einem Bildungseinrichtung bekommen, der sich Pro-di.net nennt. Vielleicht sagt euch der Name was.

Ich will auch nicht ganz von dem Gebiet abweichen und möchte nur in eine andere Bereich gehen und in der Branche bleiben.

Diese Weiterbildung heißt Industriefachkraft CAD/CAQ-Technik und dauert 38 Wochen plus 6 Wochen betriebliche Praktikum. Demnächst findet auch für ein paar Tage eine Arbeitserprobung.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Bekommt man während der beruflichen Reha Übergangsgeld für seinen Lebensunterhalt oder weiterhin ALG1 bis es ausläuft?

2.Wie hoch und wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

3.Welche separaten Kosten werden noch übernommen, wie Fahrtkosten?

4.Zahlt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld?

5.Kann man ALG1 während dieser Teilhabe am Arbeitsleben einfrieren lassen?

6.Wird ALG1 nach der Weiterbildung wieder in gleicher Höhe bezogen oder wird das alles wieder neu berechnet?

7.Ist Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig von der Rentenversicherung?

Also das ist mal alles, ich weiß ist ein bisschen zu viel mit den Fragen geworden und hoffe das ihr es nachvollziehen könnt. Für eure erfahrenen und ausführlichen Antworten freue ich mich und bin euch allen jetzt schon sehr dankbar.

Mfg

ALG I, berufliche Rehabilitation, Übergangsgeld, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?

Ich 19 männlich habe eine Ausbildung als teilezurichter absolviert mit Berufschulabschlusszeugnis von 3,3 als einzigster aus meiner Klasse ich wollte eigentlich den konstruktionsmechaniker machen aber ich habe mich drauf eingelassen erst den TZ zu machen um danach aufzustocken weil ich so schlechte Noten habe obwohl andere noch schlechter sind und ich zur meiner Verteidigung einen sitzbachbar hatte der einen migrationshintergrund hatte den ich so gut wie es geht unter die Arme Griff. Kurz und gut ich hatte einen aufhebungsvertrag geschlossen und zum Ende der Frist würde ich gekündigt und mit einem Lächeln aus dem Büro verlassen. Ich hatte Klage eingereicht und hab recht bekommen ( doppelte Probezeit ungültig wegen Kündigung in der Probezeit ) ich wurde wieder eingestellt könnt euch vorstellen wie geil es dann auf Arbeit war bzw. wie Klasse es die Personalabteilung fand. Ich wurde befristet übernommen und jetzt gekündigt. Das Arbeitsamt geht mir ständig mit dummen Vorschlägen auf den Nerv wie z.b. Betonbauer grade weil ich ja so große Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt habe und ich grade kein Hüne bin eher ein Ast im Wind. Kurz und gut ich mach seit einem Jahr Abendschule was das Arbeitsamt stört. Ich solle die Schule sein lassen und in Schichten arbeiten. Was ich absolut frech und unverfrorne finde. Jetzt geht mir man mit zeitarbeit auf den Nerv was ich noch schlimmer finde denn es ist für mich Sklavenhandel. Selbe Arbeit wenig Geld. In meinen Unternehmen war das so das man die Leute kurz bevor man übernommen wird abmeldet um sie nicht einstellen zu müssen. Ich habe ernsthafte Bedenken ob ich überhaupt Geld vom Amt bzw meine Schule machen kann.  Komischer Weise stehen diese Sanktionen immer auf zeitarbeitsborschläge darauf. Kann ich mich wehren  soweit ich weiß hatte doch ein Gericht Widerspruch gegeben oder nicht. ? Ich habe wenig Lust in so jungen Jahren in so einem miesen unfairen system unterzugehen. Ich habe auch sehr wenig Erfahrung  könnt ihr mir helfen ?

Bild zu Frage
Arbeit, Schule, Sicherheit, Recht, ALG, ALG I, Arbeitsamt, arbeitslos, naiv, unwissend, befristung, Abendschule, Belehrung, unfair, jung
Wie lange warte ich auf die Entscheidung über mein Arbeitslosengeld I?

Hallo allerseits,

erstmal ein wenig Hintergrundwissen: Mit Ablauf des 28. Februars 2015 wurde mein Ausbildungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Starke psychische Probleme machen es mir unmöglich meinen Pflichten in einem "Bürojob" nachzugehen. Wenige Tage nach Beginn der Arbeitslosigkeit habe ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet und habe diverse Antragsunterlagen zum ALG 1 erhalten. Kurze Zeit daraufhin verschlechterte sich mein Zustand so, dass eine stationäre behandlung nötig war. In der Zwischenzeit wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld aufgrund von fehlenden Unterlagen abgeleht. Nach dem Klinikaufenthalt ca. einen Monat später startete ich einen neuen Versuch das ALG 1 zu beantragen. Nach der Abgabe des Antrags fehlte mir nur noch eine Ärztliche Stellungnahme über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (um die Sperrzeit für die Monate März-April-Mai aufzuheben). Einen vorläufigen Bescheid für die Monate nach der Sperrzeit hatte ich inzwischen auch erhalten. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in einem Umzug und hatte vor lauter Stress die Post in der alten Wohnung vergessen. So wie es das Schicksal wollte (Ich ärgere mich bis jetzt immernoch extrem darüber! -.-'), öffnete ich den Briefumschlag mit dem neuen Termin von der Agentur für Arbeit zu spät. Was darauß resultierte- Eine Sperre! Ich rief bei der Agentur an und vereinbarte so schnell wie möglich einen neuen Termin. Dort angekommen, hatte ich nun auch die ärztliche Bescheinigung dabei.

Nun der springende Punkt: Die Sachbearbeiterin erklärte mir, das die Zahlung des ALG eingestellt worden sei, Grund dafür ist mein Terminversäumnis. Ich füllte diesbezüglich eine Stellungnahme aus. Dieser Zeitpunkt liegt jetzt weiter als einen Monat zurück. Von Geld oder einen neuen Bewilligungsbescheid keine Spur. Bei jedem Anruf bei der Agentur bekomme ich leiglich die bisherigen Tatsachen vorgelesen und die nette Frau am Telefon kann mir auch nicht helfen und sagt ich soll warten :)

MEINE FRAGE: Ist das normal?! Ich warte nun seit vielen Monaten, und bin mittlerweile bis über die Ohren verschuldet. Wie lange kann sowas noch dauern? Oder wie lange hat die Agentur für Arbeit noch Zeit diesen Antrag zu bearbeiten?

Für sämtliche Feler entschuldige ich mich im Vorhinein aber ich bin echt mit den Nerven am Ende und einfach nur stinksauer! So ein Kackladen echt! :(

Geld, ALG, Bearbeitung, Agentur für Arbeit, ALG I
Als ALG II und ALG I Empfänger zusammenziehen

Hallo,

unsere Situation ist folgende: Wir (21&22J.) wurden ungeplant schwanger, dieses kleine Wunder ist nun seit 3 Monaten auf der Welt. Während der Schwangerschaft wurde mein Partner wg. eines Stellenabbaus gekündigt, er sucht intensiv etwas neues und arbeitet bis dahin noch auf 450 € Basis, dazu bekommt er knapp 400 € ALG I. Ich arbeite ab September in Vollzeit, beziehe bis dato noch ALG II.

Er lebt noch bei seinen Eltern und ich bei meiner Mutter, nun suchen wir seit einem Jahr bereits nach einer gemeinsamen Wohnung. Nun hätten wir eine in Aussicht, das Jobcenter genehmigt offiziell in unserer Stadt 535 € Kaltmiete für 3 Personen und 75 Quadratmeter.

Nun habe ich zwei Fragen:

Die Wohnung die wir in Aussicht haben hätte 85 Quadratmeter und wäre ja somit 10 Quadratmeter zu groß, sie kostet jedoch nun 520 € Kalt und dazu kämen 200 € Nebenkosten- würde das Amt diese Wohnung dann überhaupt genehmigen?

Bzw. dürfen wir überhaupt zusammenziehen? Da wir ja beide Leistungen beziehen?! Wie wird das dann gerechnet? Ich bekomme 340 € ALG II, 300 € Elterngeld, 184 € Kindergeld und 133 € Unterhaltsvorschuss. Bei den 340 € ALG sind jedoch noch der Alleinerziehendenbedarf von 144 € dabei, der würde bei einem zusammenzug selbstverständlich wegfallen, ebenso die 133 € Unterhaltsvorschuss. Mit meinem Geld und dem meines Partners hätten wir also 1080 € zum leben, wird bei diesem Betrag dann überhaupt noch die Miete übernommen oder müssen wir diese dann von unseren Leistungen zahlen?

Die Frage hört sich für Menschen die sich darin auskennen vielleicht doof an, jedoch kenne ich mich nicht aus und hoffe auf Liebe Menschen die mir jetzt nicht mit dem "Hartz4 Hammer" auf den Kopf hauen- denn wir wissen durchaus zu schätzen was es alles für wahnsinns Hilfen gibt! Wir möchten einfach nur eine Familie sein und wie solch eine zusammenleben..

Wohnung, Geld, Kosten, ALG I, ALG II, Quadratmeter

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