Arbeitslosengeld 1 und bebenjob

7 Antworten

Der Arbeitgeber muss eine Nebenverdienstbescheinigung für dich ausfüllen und dich zur Sozialversicherung melden. Ergibt sich ein Entgelt von mehr als 165 Euro, wird das angerechnet.

Es gibt auch Arbeitgeber, die in die Nebenverdienstbescheinigungen ein niederigeres Entgelt eintragen und auch zur Sozialversicherung maximal 165 Euro melden. Das ist aber strafbar, und wenn es rauskommt (Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, Prüfung durch den Zoll) drohen sowohl dem Arbeitgeber als auch dir empfindliche Strafen. Du musst die zuviel erhaltene "Stütze" zurückzahlen, außerdem gibt es noch eine Geldstrafe obendrauf.

Der AG - muss dir nicht nur Einkommensnachweise für die Agentur für Arbeit ausfüllen,sondern es werden dann auch regelmäßige Stichproben / Abgleiche bei der Minijobzentrale durchgeführt und irgendwann fliegt es auf und wird sehr teuer !

Ab 165 Euro wird der Zuverdienst auf dein ALG1 angerechnet. 

Ich würde den Nebenjob trotzdem melden. Heutzutage macht die Arbeitsagentur automatische Datenabgleiche, da kann das schnell rauskommen wenn dein Arbeitgeber dich anmeldet.

Du kannst aber mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, das du genausolange arbeitest das du jeden Monat 165 Euro verdienst (Bar auf die Hand oder Trinkgeld ist von der Arbeitsagentur schlecht nachweisbar).

wenn Du einen Nebenjob neben Alg1 machst, muss der Arbeitgeber für die Arbeitsagentur spezielle Nebenverdienstbescheinigungen ausfüllen, wo er Arbeitsstunden & Verdienst angeben muss.

Nur wenn der Arbeitgeber diese amtlichen Formulare wissentlich falsch ausfüllt, könnte es ggf. nicht auffallen. Aber ein Arbeitgeber, der sich auf so eine Fälschung einlässt, ist wohl dann bei anderen Dingen genauso wenig korrekt & verlässlich...

Natürlich wird das Arbeitsamt es erfahren, wenn du mehr als 165,00 € verdienst. Nur wenn du schwarz arbeitest, kommt nichts über die Versicherungsnummer bei der Arbeitsagentur an.

Dann riskierst, du aber eine hohe Geldstrafe. Wenn du diese dann nicht bezahlen kannst, sogar Gefängnis.

Ein Arbeitgeber, der dich schwarz bezahlen würde, muss das ja dann komplett aus seinem eigenen privaten (also bereits versteuerten) Geld tun. So sozial oder naiv ist niemand.

Spezialmann  22.05.2015, 08:08

Tatsächlich wäre ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer von einem versteuerten Geld schwarz bezahlt, wenigstens als naiv zu bezeichnen. Denn dann betrügt er zwar den Staat, aber einen richtigen Vorteil zieht er da nicht raus

Es gibt viele Möglichkeiten, Schwarzgeld zu "generieren", mit denen dann Arbeitnehmer schwarz bezahlt werden, ohne dass der AG dies aus bereits von ihm versteuertem Geld tun muss. Das fängt im Kleinen bei der Handwerkerleistung "ohne Rechnung" an, und geht bis zu organisierten Firmen, die Schein-/Abdeckrechnungen nutzen, um in erheblich größerem Umfang Schwarzlohn zu "generieren". Dann hätten Arbeitgeber/Arbeitnehmer den Staat richtig betrogen, was dann aber auch - zurecht - richtig bestraft wird.