450€ Job und Arbeitslosengeld 1, steuern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitslosengeld ist ja versteuert

Nein. Arbeitslosengeld I ist streuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Wird also ALG I bezogen im gleichen Kalenderjahr in dem auch Lohn bezogen wird, ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtend (§ 46 Abs. 2 EStG).

muss ich den 450 € Job auch versteuern?

Für das Abführen von Steuern eines Angestellten ist erst einmal der Arbeitgeber verantwortlich. Läuft der Minjob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerklasse?

bofranzi2004 
Fragesteller
 15.02.2017, 22:59

Das mit dem Progressionvorbehalt weiß ich, da das jedesmal bei mir der Fall war, da ich immer nur ganz kurz arbeitslos war. Aber wird beim ALG1 nicht auch Lohnsteuer und ähnliches bezahlt, da es ja ein Bruttobetrag und einen Nettobetrag gibt?

Das beim Minijob weiß ich noch nicht, da ich ja nicht weiß, ob es sich überhaupt lohnt?

Bei Variante b) hätte ich ja vielleicht nur 80€ mehr als wenn ich nicht arbeiten würde, wenn ich das am Ende des Jahres versteuere, würde ich meine Zeit, dann lieber effektiv erstmal in Weiterbildung und Arbeitssuche stecken, als eben zu arbeiten.

bei Variante a) wäre es ja mehr Lohn.

Deswegen hätte mich diese Rechnung auch interessiert, wo der Freibetrag von 165€ herkommt.

kevin1905  15.02.2017, 23:02
@bofranzi2004

Aber wird beim ALG1 nicht auch Lohnsteuer und ähnliches bezahlt, da es ja ein Bruttobetrag und einen Nettobetrag gibt?

Vom Brutto-ALG I werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlt, aber keine Steuern. Was übrig bleibt ist dann das Netto.

Deswegen hätte mich diese Rechnung auch interessiert, wo der Freibetrag von 165€ herkommt.

§ 155 SGB III.

Minijob nur annehmen wenn pauschal versteuert. Ansonsten schaffst du dir unnötigerweise einen finanziellen Clusterfuck.

AlG 1 sind etwa 40% für den Berechtigten nach + 12 Monaten .

alg1 wird nicht versteuert, es fällt aber unter den Progressionsfreibetrag. Die 165 Euro sind anrechnungsfrei beim Nebenjob, du bekommt deinen Minijobgehalt ausgezahlt und beim alg1 wird das Einkommen vom Alg1 abgezogen, abzüglich der 165 Euro, du musst aber auf die Stundenzahl achten, dass du nicht ganz rausfällst aus alg1.

einen 450 Euro Job muss man nicht versteuern, denn die würde ja erst ab ca. 970 Euro anfallen.

Den Minijob kann man pauschal abrechnen lassen ohne Lohnsteuerklasse, dann gibt es gar keine Abgaben, das wäre ratsam.

ALG1 sowie ALG2 sind beide steuerfrei - allerdings kann ALG1 beim sonstigen,  steuerpflichtigen Einkünften die Einkommenssteuer erhöhen.

Und da ALG2 aus Steuergeldern bezahlt wird, wird dieses auch nicht besteuert.

Dass Dir das "Arbeitsamt" so was nicht sagen kann ist logisch. Das gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Ich würde an Deiner Stelle viel mehr bei der Bundesagentur für Arbeit klären, ob durch einen Minijob der Bezug von ALG1 ggf. gestoppt wird (Da du ja nicht mehr Arbeitslos bist) und Du in die Kategorie "ALGII-Aufstocker" gerätst.

Kurz: Verwender besser Deine ganze Kraft im ALG1-Zeitraum einen Fulltime-Job zu bekommen. Ab dem 2. Jahr fällst Du eh in ALG2 - dann ist immer noch Zeit für einen Aufstocker-Minijob.