Hauptberuf + Nebenverdienst + 450 Euro Job?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh Gott, was wird hier wieder für ein Quatsch geschrieben.

  1. DEin Unijob ist klar, da wird nochmal Lohnsteuer abgezogen. problemlos, da ändert sich nichts. Das gehört in die Einkommensteuererklärung.

  2. bei dem 450,- Euro Job zahlt der Arbeitgeber pauschal 30,99 % Abgaben, worin 2 % pauschale Lohnsteuer enthalten ist. Diese Bezüge gehören nicht in die Steuererklärung.

  3. Die Einkünfte aus dem Onlienshop ermittelst Du mit einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und bringst sie über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.

Hotrac 
Fragesteller
 21.06.2014, 14:21

Super vielen Dank. Bisher habe ich Steuererklärung problemlos mit Hauptberuf und Onlineshop gemacht. Nur 2013 habe ich noch diesen 450€ Job. Dann heißt es, ich mache die Steuererklärung wie sonst ohne 450€ anzugeben? Oder ich gebe das mit an, das wird ja eh nicht versteuert?

wfwbinder  22.06.2014, 14:50
@Hotrac

Gar nicht eintragen, gehört nicht rein.

Du hast dafür ja auch keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen.

Hotrac 
Fragesteller
 23.06.2014, 19:56
@wfwbinder

Super Vielen Dank!

Angeben ja, aber diese 450 Euro werden NIE versteuert. Jeder Mensch darf neben egal was 450 Euro dazuverdienen...

Hotrac 
Fragesteller
 21.06.2014, 10:50

Danke. Gilt mein 450€ Job als drittjob? Hab gelesen dass viele andere verschiedene Minijobs haben und für den drittjob Steuerklasse 6 bekommen. Aber bei mir sind es ja Hauptberuf + Gewerbe + 450€..

wurzlsepp668  21.06.2014, 11:24

diese aussage ist so nicht richtig, die 450 € sind nur dann steuerfrei, wenn dieser über die minijob-zentrale abgerechnet wird.

als gewerbetreibender / freiberufler gibts keine 450 € mtl. steuerfrei

wfwbinder  21.06.2014, 11:41
@wurzlsepp668

ziemlich, aber nicht ganz richtig, weil die 450,- schon versteuer werden, aber eben nur pauschal über den AG.

In der Steuerklärung sind sämtliche Einkünfte anzugeben.

Hotrac 
Fragesteller
 21.06.2014, 10:51

Ok alles klar. Nun wie wird das gehandhabt mit der Steuerklasse. Wird der 450€ Mini Job die Steuerklasse 6 haben?

wfwbinder  21.06.2014, 11:39
@Hotrac

Mache es nicht mit Steuerklasse 6. Der AG zahlt pauschal. siehe meine Antwort.