Nebenjob zum eigentlichen Job wird was angerechnet?
ich arbeite hauptberuflich als examinierter Altenpflegehelfer und verdiene (unterschiedlich) in der Regel 1600€/Netto.
wenn ich mir einen steuerfreien Nebenjob für 450€ dazuhole, wird das an mein eigentliches Gehalt irgendwie mit angerechnet und dann versteuert?
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
5 Antworten
Minijob neben sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ein Minijob ausgeübt, ändert sich im Falle der pauschalen Besteuerung des Minijobs für den Arbeitnehmer nichts. Die Einkünfte aus dem Minijob unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt
Nicht, wenn der 450 Euro Job pauschal vom Arbeitgeber besteuert wird. Dann ist er für dich im weiteren steuerfrei.
Ohne pauschale Besteuerung gilt der Grundsatz, dass alle Einkünfte in Rahmen der Einkommensteuerveranlagung noch Abgabe der Steuererklärung zusammengerechnet und das in Summe besteurt werden.
wenn ich mir einen steuerfreien Nebenjob für 450€ dazuhole,
Nebenjobs bzw. Minijobs sind nicht steuerfrei. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber aber alle Abgaben pauschal, sodass bei dir nichts angerechnet oder versteuert wird.
Der Nebenjob hat mit dem Gehalt von deinem Hauptjob nichts zu tun.
Du kannst 450 Euro dazu verdienen ohne Abgaben/Steuern zu zahlen.
Ein 450 Euro Job ist abgabenfrei, damit zahlst du auch keine Steuern.
du kannst beim selben Arbeitgeber nicht gleichzeitig einen minijob und einen normalen Job haben.
Das heißt, es wird mit meinem 1. Gehalt , also von meinem Hauptjob auch nicht mit angerechnet, richtig?