Bekomme ich ALG1 als Student?

3 Antworten

Wenn Du ALG 1 beziehen willst, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Kannst Du das als Student?

SmokeyBud 
Fragesteller
 20.10.2015, 15:08

Sicher kann ich das, wenn ich nicht Vollzeit studiere. Bisher stand ich ihm auch zur Verfügung.

Allexandra0809  20.10.2015, 15:10
@SmokeyBud

Wenn Du nur Teilzeit studierst, kannst Du ja Teilzeit arbeiten. Somit hast Du wohl auch einen Anspruch auf Teilzeit-ALG

SmokeyBud 
Fragesteller
 20.10.2015, 15:12
@Allexandra0809

Ich bin aber nicht als Teilzeitstudent eingeschrieben. Ich gehe nur nicht zu allen Veranstaltungen, bzw. momentan zu gar keiner. D.h. was muss ich tun, um ALG1 beantragen zu können?

Allexandra0809  20.10.2015, 15:13
@SmokeyBud

Du wirst mal zum Arbeitsamt gehen müssen und Dich dort arbeitslos melden. Du bekommst einige Formulare, die Du ausfüllen musst. Du wirst dann erfahren, was Du erhalten kannst.

Joergi666  20.10.2015, 15:15
@SmokeyBud

als eingeschriebener Vollzeitstudent kannst du dich nur exmatrikulieren um ALG 1 zu erhalten.

das ist rechtlich ziemlich klar geregelt. Mit einem Vollzeitstudium gibt es meines Wissens niemand der sich erfolgreich ALG 1 eingeklagt hätte. Nur bei einem Teilzeitstudium gehen die Gerichte davon aus, dass man einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von weniger als 15 Stunden pro Woche mit dem Studium haben kann. Es geht bei dem Bezug ja darum, dass man auch bei einem entsprechenden Vorschlag durch die Arbeitsagentur unmittelbar eine Vollzeitstelle antreten kann- ALG 1 soll ganz ausdrücklich nicht das Studium finanzieren- dafür gibt es ja eben die bekannten Leistungen wie Bafög oder Wohngeld etc..

SmokeyBud 
Fragesteller
 20.10.2015, 15:16

Nur blöd dass ich keine dieser Leistungen in Anspruch nehmen kann, da meine Eltern mehr als genug Geld haben, mir aber keinen Penny für mein Studium geben wollen. Und nun bin ich psychisch so am Ende, dass ich meinen momentanen Beruf eigentlich nicht mehr ausüben kann :/

Joergi666  20.10.2015, 15:21
@SmokeyBud

dann bleiben leider nur Nebenjobs, Wohngeld (unabhängig vom verdienst der Eltern) oder ggf. auch ein Studienkredit.

Du musst der Vermittlung in Beschäftigung zur Verfügung stehen und wenn du das nicht in Vollzeit kannst bzw.willst,dann würdest du nur anteilig ALG - 1 bekommen,darfst aber in der Woche nicht auf 15 Stunden kommen,dann zählst du nicht mehr als arbeitslos !

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann sind dir deine Eltern auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,es sei denn,dass sich deine Erstausbildung auf dein Studium beziehen würde und du dieses zielstrebig verfolgen würdest.