Hallo..
Ich habe heute ein Schreiben erhalten und brauche mal Hilfe.
Das Schteiben:
Sie stehen seit dem 1 Februar in einem Beschäftigungsverhältnis bei Firma ....
Teilen Sie mir mit falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie es vom Arbeitgeber bestätigen.
Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muß prüfen ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitraum aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung erstatten müssen.
Bevor ich entscheide können Sie sich bis zum 2.4.16 zum Sachverhalt äußern ($24 zehntes Sozialgestzbuch). Fals Sie nicht oder verspätet äußern entscheide ich nach bisherigen Kenntnisstand.
So das War das Schreiben.
Ich habe damals was ausgefüllt da ich da arbeiten wollte. Doch der Verdienst hätte nie gereicht um vom Arbeitsamt weg zu kommen. Also habe ich dort nicht angefangen. Sondern ich bin am überlegen mich Selbstständig zu machen da bin ich aber gerade dran mit Finanzamt und so mich schlau zu machen.
Jetzt meine Frage ist mein Arbeitslosengeld jetzt gesperrt ?( Ich muss nämlich am ende des Monats alles zahlen bin verheiratet und habe 2 Kinder.. Oder wird ein Zehlungsstop extra mitgeteilt.
DANKE schon mal ?(