Aufstockung von Alg 1?

3 Antworten

Du hast zwar mit dem ALG - 1 dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld,aber es müssen auch die Voraussetzungen gegeben sein !

Die erste würde sein,dass du Mieter einer selber bewohnten Wohnung sein müsstest und das zweite,dass du mit deinem ALG - 1 ein Mindesteinkommen erreichen würdest.

Du bräuchtest dann also min. 80 % von dem,was dir im ALG - 2 oder auch Hartz - 4 Bezug zustehen würde.

Beispiel : 

Du wohnst alleine und eine Wohnung würde 401 € warm kosten,dann läge dein derzeitiger Bedarf mit deinen 399 € Regelsatz bei min.800 € pro Monat.

Demnach müsstest du dann bei min. 80 % ein ALG - 1 von min.640 € haben,sonst käme nur eine ALG - 2 Aufstockung in Betracht.

Hier käme es dann darauf an wo und mit wem du wohnst und wie alt du bist.

Würdest du noch unter 25 sein und bei deinen Eltern wohnen,dann hast du keinen eigenen unabhängigen Anspruch,weil du dann mit deinen Eltern noch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest.

In dieser sind deine Eltern dir vorrangig zum Unterhalt verpflichtet,auch wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben würdest,du hättest dann also nur gemeinsam mit deinen Eltern einen Anspruch,wenn sie euren Bedarf aus eigenem Einkommen / Vermögen nicht decken könnten.

Erst wenn du 25 bist bildest du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - und hättest dann auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern einen eigenen Anspruch.

Dann läge dein derzeitiger Bedarf bei 399 € Regelsatz + 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),wenn du mit deinen Eltern alleine wohnen würdest.

Dir würden dann von deinem ALG - 1 min.deine 30 € Versicherungspauschale theoretisch abgezogen,wenn du noch gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge zahlen müsstest,dann könnten diese auch noch geltend gemacht werden,dass verringert dann das anrechenbare ALG - 1 und erhöht deine Aufstockung.

Du musst aufstockend AlG 2 beantragen. In den dann genehmigten Kosten der Unterkunft, ist das Wohngeld bereits zwischen den Behörden verrechnet.

Wohngeld geht erst mal vor.

Dort findest Du Infos:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php

Hartz IV: Aufstockenes ALG II oder Wohngeld?

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 11:55

Ich kenne mich da ja überhaupt nicht aus und habe nun einfach mal Hartz 4 beantragt zum Aufstocken aber die konnten mir noch nicht sagen ob ich überhaupt Geld bekomme da man den Satz vom Alg 1 noch nicht kennt.

beangato  09.11.2015, 11:57
@EinfachIch87

Kannst Du nicht mal persönlich ins Wohngeldamt gehen und nachfragen?

DerHans  09.11.2015, 11:59
@beangato

So lange noch kein AlG-Bescheid vorliegt, nützt es auch nichts, wenn man persönlich hin geht.

beangato  09.11.2015, 12:02
@DerHans

Zumindest kann man allgemeine Infos bekommen. Kein Mensch hat was von genauen Zahlen gesagt.

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 12:04

Ich bekomme immer nur gesagt dass man warten muss wv Alg1 ich erhalten werde und man mir so lange nichts sagen kann. Was ich dann aber witzig finde ist dass die Job Börse mich trotzdem gleich mal in eine Maßnahme gesteckt hat bei der man 6 Std überhaupt nichts macht.

beangato  09.11.2015, 12:06
@EinfachIch87

Maßnahme gesteckt hat bei der man 6 Std überhaupt nichts macht.

Kenne ich ;)

Wie lange wartest Du denn schon?

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 12:14

Noch nicht lange. Es sind ca 2 Wochen aber ich bin einfach nervös und würde einfach mal gerne wissen was Sache ist.

Bezüglich der Maßnahme: Es ist eine wirkliche Frechheit. Der Steuerzahler zahlt dafür dass ich nun zwei Monate je 6 Std täglich in meinem Buch lese oder gelangweilt die Wände anstarre.

beangato  09.11.2015, 12:19
@EinfachIch87

Na ja - dann wirst Du wohl noch warten müssen. Oder Du drängelst ein wenig im AA.

Wenn ich das richtig verstehe, bekommst Du also GAR KEINE Leistungen? ICH hätte die Maßnahme gar nicht erst angefangen.

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 12:22

Nein,ich bekomme noch keinen müden Cent und habe nicht mal die Bestätigung ob ich überhaupt Geld bekomme aber wenn ich nicht gehe kann ich ja Abzüge bekommen sobald ich Geld erhalte und dies wäre mehr als schlecht.

beangato  09.11.2015, 12:26
@EinfachIch87

Ist schon schlimm.

Aber so kannst Du eben in Ruhe Deine Bücher lesen ;)

Du bekommst nicht mal Fahrgeld?

Du könntest Dich mal an eine ALG-II-Beratungsstelle wenden, ob das alles mit rechten Dingen zugeht.

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 12:56

Einen Antrag für Fahrtgeld habe ich bekommen und beim Träger abgegeben.

EinfachIch87 
Fragesteller
 09.11.2015, 13:54

Danke für deine Zeit :)