Termin beim Arbeitsamt (nach Ablauf des ALG I Bezugs) --- Pflicht?
Hallo, ich bekomme noch bis zum 7.4. ALG I, danach nichts mehr weil mein Mann zuviel verdient, habe also auch nicht vor ALG II zu beantragen. Nun habe ich eine "Einladung" des Arbeitsamtes zum 12.4. bekommen, natürlich mit Rechtsfolgebelehrung! Leider ist noch keine neue Arbeit in Sicht aber ich habe auch keine Lust da nochmal hinzulatschen. Der ALG I Bezug ist zu diesem Zeitpunkt ja auch schon vorbei.
Deshalb meine Frage, was wäre wenn ich den Termin kurz vorher absage? Müsste ich in dem Fall noch einen Nachweis abliefern, warum ich nicht erscheinen kann, z.B. Krankschreibung oder Nachweis zum Vorstellungsgespräch? Können die mir im Nachhinein noch irgendwelche Gelder streichen bzw. zurückfordern, als Sanktion sozusagen?
Wer kennt sich aus?