Wie umgehen mit Fragebogen der Krankenkasse zur AU im Krankengeld?

Hallo,

ich bin seit 3 Wochen im Krankengeld bei der Barmer GEK (Diagnose: F32.1 G - Mittelgradig depressive Episode) und man "droht" mir hier schon mit dem medizinischen Dienst, bevor ich mein erstes Krankengeld erhalten habe.

Gleichzeitig wurde mir dazu ein Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit zugeschickt mit dem Hinweis, "durch Ihre Angaben kann vielleicht auch auf eine Untersuchung durch den MDK verzichtet werden".

Ich war vor dem Krankengeld im ALG 1 Bezug, die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erfolgte damals auch von meiner Seite aus auf Anraten eines Arztes, um eine Verschlimmerung meines psychischen Zustandes zu vermeiden. Auf psychische Probleme wurde ich sowohl von meinem Hausarzt als auch von einem Facharzt (Psychiater) mehrmals arbeitsunfähig geschrieben.

Ich habe den Fragebogen meiner Krankenkasse hier einmal angehangen. Die Fragen sind zwar sehr allgemein und nicht persönlich, jedoch kennt die Krankenkasse schon allein aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen alle Antworten auf die gestellten Fragen. Auch über die berufliche Situation ist die Barmer natürlich bestens informiert.

Wenn denen also schon alle Antworten bekannt sind, warum stellen sie solche Fragen? Ich habe etwas Angst das meine Krankenkasse mir meine Antworten auf dem Fragenbogen eventuell falsch auslegen und gegen mich verwenden könnte, da die Fragen alle sinnlos sind.

Was soll ich tun?

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Recht, Krankenversicherung, ALG I, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse, MDK, Psychiater, Rechtsschutz, Psychotherapeut
Sanktion bei ALG 1 Eingliederungsvereinbarung?

Hallo,
Ich beziehe seit diesem Monat ALG1 und habe zuvor eine Ausbildung in der Pflege gemacht welche ich jedoch im 3 Jahr beendet habe da dieser Beruf auf Dauer nicht meinen Vorstellungen entspricht ( Für die Jahre - kurze Zeit ok ) Im Feb 2019 möchte ich mein Abitur machen und mich beruflich umorientieren.  Nun hatte ich vor einem Monat mein Erstgespräch mit meiner Sachbearbeiterin und das nächste Folgt jetzt. Dort habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Ich soll mich 8 mal pro Monat bewerben in der Pflege oder der Gastronomie. Mein Problem ist das der Stellenmarkt hier so gering ist das ich es auf Dauer nicht hinbekommen werde und die Sanktionen fürchte. Primäre möchte ich natürlich in die Pflege und habe mich nun dort auch überall beworben Bzw. es läuft momentan noch. In der Egv steht zudem das ich mich nach Erhalt von vermittlungsvorschlägen binnen 3 Tage dort bewerben soll. Muss ich das machen wenn dort keine Rechtsfolgebelehrung steht ? Zudem möchte mich meine Sachbearbeiterin unbedingt in die Gastronomie stecken und schickt mir nur VV dieses Bereiches ( Dort habe ich nur 2 Monate Erfahrung und kann es mir absolut nicht vorstellen nochmal dort zu arbeiten ) Und in der Egv steht ebenfalls nichts von Sanktionen.

Also Frage 1 : Was ist mit Sanktion bei nicht genug Bewerbungen ( der Stellenmarkt ist einfach zu klein habe es meiner Sb auch schon im Erstgespräch so gesagt )
Frage 2 : Muss ich dieser vv,s annehmen als Tellerwäscher ohne Rechtsfolgebelehrung?

Danke für die Antworten

ALG I, Arbeitsagentur, Eingliederungsvereinbarung, EGV, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
Fragen zu Alg1 Kürzung bei Teilzeit?

Inzwischen ist meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt und ich gehe mit einer Klage vor das Sozialgericht. 

Am 26. März hatte ich nun bei der Arbeitsagentur ein Gespräch zu meiner beruflichen Zukunft gehabt. Dieses Gespräch verlief zunächst recht freundlich und auch informativ. Natürlich musste ich meinem Vermittler sagen, dass ich wahrscheinlich nur noch in Teilzeit arbeiten kann. Bewerbungen auf Vollzeitstellen würden mir nicht nutzen. (Das sagte ich so nicht.) Aber er konnte meine vielen trotzdem vorhandenen Einschränkungen aus dem Widerspruchsbescheid (Kopie kam von der Leistungsabteilung) sowieso herauslesen.  

Kurz vor Ende des Gespräches sagte er, dass ich dem Arbeitsmarkt also 30 Stunden zur Verfügung stehen würde. Ich widersprach nicht, weil ich nicht gleich erkannte, dass die Zahl weniger war als die vorhergehende Stundenzahl. 

Schon am nächsten Tag bekam ich einen Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld ab sofort gekürzt wird. Einen Tag später bekam ich auch noch eine Standarddrohung (immerhin mit Stellungnahme dazu möglich), dass ich Geld für März zurückzahlen müsste, weil ich doch gewusst haben müsste, dass mir die Bezüge für die letzten März Tage nicht zustehen, wenn ich nur noch Teilzeit arbeiten kann.

Meine Fragen hierzu: 

Kann dies einfach so verbindlich und rechtsgültig festgelegt werden, obwohl ich überhaupt nichts unterschrieben habe? 

Ist es rechtens, dass mir bereits einen Tag später auch eine "Drohung mit Anhörung zu einem Sachverhalt" zugeht? Zu welchem Zeitpunkt hätte ich da etwas melden sollen und können?

Und was habe ich jetzt für Möglichkeiten, mich finanziell abzusichern? Ich kann mit dem gekürzten Alg1 kaum meine Miete zahlen und davon leben. (Wohngeld hatte ich bisher schon und inzwischen neu beantragt.) 

Recht, ALG I, Arbeitsagentur, Ausbildung und Studium
Jobcenter hat Geld gesperrt - was tun?

Hallo Leute,

ich beziehe ALG 1 und habe ein Problem. Es geht um folgendes:

Ich bin seit ein paar Monaten arbeitslos und bewerbe mich ständig und gehe auch zu den Terminen.

Letzten Monat habe ich es leider durch persönliche Umstände verhauen an einer Maßnahme teilzunehmen. Ich hatte es bei all den Stress Termin komplett vergessen. Das rede ich ja auch nicht klein, es ist nun mal passiert und ich leugne es nicht

Diesen Monat habe ich mein Geld bisher nicht erhalten.

Am 04.12 habe ich dort angerufen und man hat mir gesagt mein Geld wurde gesperrt weil ich nicht an der Maßnahme nicht teilgenommen habe. Die Frage, warum ich diesbezüglich nicht informiert wurde, wurde partout nicht beantwortet. Wenn ich nicht angerufen hätte würde ich bis heute nichts davon wissen.

Am 05.12 war ich persönlich dort und habe meine derzeitige Situation erklärt. Man hat mir gesagt dass man mir wahrscheinlich eine Woche vom Arbeitslosengeld sperren wird. Ich sagte das ist in Ordnung solange ich den Rest bekomme und versicherte zu den künftugen Terminen zu erscheinen.

Am 07.12 rief ich an und es wurde nicht bearbeitet.

Heute, den 12.12 habe ich angerufen und mir wurde ein Termin für den 18.12. festgelegt.

Meine Fragen:

Ist es rechtens dass man mir mein Geld sperrt ohne dass man mich darüber informiert?

Ich habe am 19.12. den Termin, dass Geld selbst sehe ich dann wahrscheinlich viel später. Habe jetzt schon Probleme mit den ganzen ungedeckten Lastschriften.

Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen? Mit dem bischen Gels was ich noch habe muss ich mir was zu essen kaufen, fürs Ticket zum Termin wird es dann nicht reichen.

Helft mir bitte ich weiß echt nicht was zu tun ist.

Kredit, Recht, ALG I, Arbeitsamt, Jobcenter

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