Bekommt man zuschuss bei der arge Arbeitslosengeld 1 für Zahnersatz?

1 Antwort

Direkten Zuschuss für Zahnersatz bekämst Du weder von der Agentur für Arbeit ( im Leistungsbezug von ALG I ) , noch vom Jobcenter ( im Bezug von ALG II ) oder vom Sozialamt / Amt für Grundsicherung ( wenn Du Leistungen der Grundsicherung erwerbsunfähige Personen / Rentner beziehen würdest )

Der einzige Weg wäre eine Überprüfung auf mögliche Härtefallregelung in Zusammenarbeit mit Deinem behandelnden Zahnarzt, Deiner Krankenkasse und der Agentur für Arbeit , bzw. dem Jobcenter oder Sozialamt in Abhängigkeit der derzeitigen Herkunft Deiner Geldmittel für Miete und Lebensunterhalt.

Du musst demnach 3 Schritte unternehmen zur Beantragung der Prüfung auf möglichen Härtefall :

- Trage Deine aktuellen Leistungsbescheide von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter o.Ä. in soweit zusammen, dass Du Deine derzeitige Einkommens-Situation gegenüber der Krankenkasse konkret belegen kannst.

- lasse Dir von Deinem behandelnden Zahnarzt einen konkreten Heil- / und Kostenplan dahingehend erstellen, was an Behandlung im reinen Gesundheitsaspekt im Minimalfall absolut nötig wäre.

- gehe damit zu Deiner Krankenkasse und stelle einen entsprechenden Antrag zur Überprüfung der Anwendung einer sogenannten Härtefallregelung in Hinsicht auf Übernahme sämtlicher Kosten eines zahnmedizinisch minimal absolut nötigen Behandlungseingriffes.

Das Ganze ist allerdings kein Wunschkonzert , sondern es wird höchstens DAS übernommen, was wirklich im Minimum zahnmedizinisch nötig ist.

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