Arbeitsvertrag : Ist eine Vertragsstrafe für zu spät kommen üblich?

Hallo, ein potentiell neuer Arbeitgeber hat mir heute seinen AV zukommen lassen. Darin ist ein Passus enthalten, demzufolge ich bei "schuldhaft nicht oder verspätet aufgenommener Arbeit" eine Vertragsstrafe in Form des zu errechnenden Tagesentgelt (basierend auf meinem Bruttomonatslohn) zu zahlen hätte.

Hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag, sowas. Ich komme äußerst selten zu spät (wenn, dann nur wegen Arztbesuch o.ä.) und bin auch nie unentschuldigt weg o.ä., bin also eine sehr zuverlässige Person, aber ich habe kein Auto und reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Bei besagter Firma bedeutet dies, ich müsste mit einem Regionalexpress und einer nur halbstündlich verkehrenden Busverbindung in das kleine Örtchen reisen. Was mache ich bei Streik, bei schlechtem Winterwetter oder ähnlichen Problemen ? Ist dies dann höhere Gewalt oder greift dann der Passus auch schon ? Ich möchte mich wirklich nicht in die Nesseln setzen, bei solchen Sachen auch noch Lohneinbußen zu haben. Klar, wenn ich (warum auch immer) meine Arbeit verspätet antrete, dann leiste ich die Fehlzeit selbstverständlich nach, aber bezahlen musste ich sowas noch nie.

Ist so ein Passus überhaupt üblich / rechtens ? Kann mir jemand vielleicht Erfahrungen damit schildern (gute oder schlechte) ? Ich bin sehr verunsichert, ob ich mich darauf einlassen soll.

Danke vorab.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe

Beim Umzug bestohlen worden - was tun?

Hallo, ich bin jetzt am Wochenende umgezogen und habe leider eine sehr unangenehme Erfahrung machen müssen : die Freunde/Bekannte, die mir geholfen haben Dinge einzupacken und zu transportieren, haben entweder - die verschwundenen Sachen "versehentlich" in den Müll gepackt und entsorgt (unwahrscheinlich) oder - die Sachen für sich behalten ohne mir was zu sagen

Es handelt sich um teure Bildbearbeitungssoftware, einige DVD-Serienpakete und Edelaccessoires einer Designermarke im Gesamtwert von ca. 1000 Euro !

Es gab (rückblickend analysiert) einige Momente, die in mir nun den deutlichen Eindruck erwecken, dass hier Diebstahl in Frage kommt und nicht einfach nur Dusselei (was mir den Schaden ja auch nicht wiedergutmacht)....schließlich sind nur Sachen weggekommen, die sich ziemlich gut weiterverkaufen lassen.

Die Sache tut mir unheimlich weh, weil es Leute sind, die ich jahrelang für zuverlässig und auch ehrlich hielt.....und sie wollen natürlich davon nichts wissen und zucken mit den Achseln, wenn ich die Sache zur Sprache bringe.

Meine Frage nun : Wie funktioniert eine Anzeige gegen "unbekannt" bei der Polizei in Diebstahlangelegenheiten ? Ich weiß natürlich welche 4 Personen neben mir anwesend waren, aber ich habe eben nicht gesehen, wer von ihnen die besagten Regale ausgeräumt hat (ich hatte selbst genügend Dinge um die Ohren und habe natürlich keine Aufsicht geführt).

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und mir mit einem Rat weiterhelfen kann würde ich mich sehr freuen. Ich bin total ratlos, weil mir sowas mieses noch nie passiert ist. Die Vertrauensbasis ist natürlich komplett dahin und ich möchte die Leute nie wiedersehen. Durchgehen lassen mag ich diesen "Vorfall" aber auch nicht einfach, es ist mir schließlich ein enormer Schaden entstanden (für mich sind 1000 Euro nicht einfach nur peanuts).

Danke für Eure (sachdienlichen) Hinweise zum Thema.

Schadensersatz, Umzug, Diebstahl, Haftung, Verlust
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