Können AFD und Linke den neuen Bundestag einberufen?
Die AFD sagt das geht wenn ein Drittel der Mitglieder des neuen Bundestages das wollen und die AFD behauptet dass sie es gemeinsam mit den Linken machen können sofort den neuen Bundestag einzuberufen und dann kann der alte nichts mehr machen aber ist das wirklich so
4 Antworten
Nein, können sie nicht.
Es ist zwar richtig, das der Bundestagspräsident den Bundestag auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder zu einer (Sonder-)Sitzung einberufen muss. Das legt Art. 39 GG so fest. Das haben Union und SPD ja jetzt mit ihren Sondersitzungen zum Schuldenpaket auch so gemacht.
Aber damit AfD und Linke gemeinsam den 21. Bundestag einberufen lassen (das ist der, der jetzt gewählt wurde) muss es ihn ersteinmal geben. Die neu gewählten Abgeordneten wissen zwar seit dem amtlichen Endergebnis vom letzten Freitag dass sie wirklich MdB werden, aber noch sind sie es nicht. Der 21. Bundestag beginnt erst bei seiner Konstituierung zu existieren. Und erst ab diesem Zeitpunkt sind die neu gewählten im Amt und haben ihre ihnen per Grundgesetz zustehenden Rechte. Es gibt momentan ja auch nichtmal einen Bundestagspräsidenten an den sie ihr Anliegen richten könnten. Die aktuelle Bundestagspräsidentin hat für den 21. Bundestag keinerlei Befugnisse. Ihr Amtszeit betrifft nur den 20. Bundestag.
Eine (schnellere) Konstituierung lässt sich durch die Abgeordneten so nicht erzwingen. Es könnten zwar tatsächlich alle im Konsens beschließen sich schon mal eher irgendwo zu treffen und zu konstituieren. Aber das meint nicht auf Mehrheitsbeschluss (und erst Recht nicht auf Wunsch einer Minderheit), sondern wirklich im Konsens. Davon ist nicht auszugehen. Die Einberufung der konstituierenden Sitzung ist Aufgabe des Bundespräsidenten. Das ist zwar im GG nicht ausdrücklich so geregelt, entspricht aber der über Jahrzehnte eingespielten Praxis, da es verfassungsrechtlich eigentlich gar kein anderes Organ gibt als das Staatsoberhaupt, welches die allgemein akzeptierte Befugnis und neutrale Stellung hat um den neuen Bundestag dazu einzuladen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit würde ein kurzfristig anberaumtes Abweichen von dieser Tradition zu einer Verfassungskrise führen, insbesondere wenn sich eine Mehrheit der neu gewählten Abgeordneten dem widersetzt. Man kann guten Gewissens davon ausgehen, dass die Rechtmäßigkeit dieser (sicher von einem Teil boykottierten) Konstituierung das Verfassungsgericht beschäftigen würde und unterm Strich sich der neue Bundestag auch nicht eher wirksam konstituiert würde als wie es der Bundespräsident bereits angesetzt hat. Im Ergebnis wäre der alte Bundestag weiter im Amt bzw. wir hätten zwei konkurrierende Bundestage mit unklarem Legitimitätsanspruch. Wie gesagt - die Folge wäre eine Verfassungskrise. Aber womöglich will das BSW das ja auch.
Aber soweit hat man beim BSW sicher nicht gedacht. Ich denke dieser Vorschlag zielt einfach auf große mediale Aufmerksamkeit - sicher auch nochmal mit dem Ziel zu behaupten man sei die einzige Partei, die für Frieden und gegen Aufrüstung sei - hat aber verfassungsrechtlich keine praktische Chance auf Umsetzung.
(Übrigens wie ihr Eilantrag beim Verfassungsgericht auf Neuauszählung - auch hier war eigentlich von Anbeginn klar, dass das Verfassungsgericht die Anträge mit Verweis auf Art.41 GG zurückweisen musste, ohne in der Sache zu entscheiden.)
Genau so ist es. Das betrifft den aktuellen Bundestag. Den neuen gibt es einfach noch nicht.
Möglicherweise...
Der Bundestagspräsident ist dazu verpflichtet den Bundestag zusammentreten zu lassen, wenn ⅓ der Abgeordneten dies fordern.
Ich bin aber nicht sicher ob das auch für die 'konstituierende' Sitzung gilt!
Auch hat ja der neue Bundestag noch keinen BundestagsPräsidenten, da dieser erst noch gewählt werden muss. Daher wird die 1. Sitzung bis zur Wahl vom Alterspräsidenten geleitet. DAS wäre glaube ich dieses Jahr Gregor Gysi von den Linken. Scheidende Bundestagspräsidentin ist Bärbel Bas von der SPD, die sich sicher 1-2 Tage querstellen würde, egal wer da was fordert.
Nein, das gilt nicht für die konstituierende Sitzung.
Damit AfD und Linke gemeinsam den 21. Bundestag einberufen lassen (das ist der, der jetzt gewählt wurde) muss es ihn ersteinmal geben. Die neu gewählten Abgeordneten wissen zwar seit dem amtlichen Endergebnis vom letzten Freitag dass sie wirklich MdB werden, aber noch sind sie es nicht.
Der 21. Bundestag beginnt erst bei seiner Konstituierung zu existieren. Und erst ab diesem Zeitpunkt sind die neu gewählten im Amt und haben ihre ihnen per Grundgesetz zustehenden Rechte. Es gibt momentan ja auch nichtmal einen Bundestagspräsidenten an den sie ihr Anliegen richten könnten. Die aktuelle Bundestagspräsidentin hat für den 21. Bundestag keinerlei Befugnisse. Ihr Amtszeit betrifft nur den 20. Bundestag.
Eine (schnellere) Konstituierung lässt sich durch die Abgeordneten so nicht erzwingen. Es könnten zwar tatsächlich alle im Konsens beschließen sich schon mal eher irgendwo zu treffen und zu konstituieren. Aber das meint nicht auf Mehrheitsbeschluss (und erst Recht nicht auf Wunsch einer Minderheit), sondern wirklich im Konsens. Davon ist nicht auszugehen.
Die Einberufung der konstituierenden Sitzung ist Aufgabe des Bundespräsidenten. Das ist zwar im GG nicht ausdrücklich so geregelt, entspricht aber der über Jahrzehnte eingespielten Praxis, da es verfassungsrechtlich eigentlich gar kein anderes Organ gibt als das Staatsoberhaupt, welches die allgemein akzeptierte Befugnis und neutrale Stellung hat um den neuen Bundestag dazu einzuladen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit würde ein kurzfristig anberaumtes Abweichen von dieser Tradition zu einer Verfassungskrise führen, insbesondere wenn sich eine Mehrheit der neu gewählten Abgeordneten dem widersetzt.
Man kann guten Gewissens davon ausgehen, dass die Rechtmäßigkeit dieser (sicher von einem Teil boykottierten) Konstituierung das Verfassungsgericht beschäftigen würde und unterm Strich sich der neue Bundestag auch nicht eher wirksam konstituiert würde als wie es der Bundespräsident bereits angesetzt hat. Im Ergebnis wäre der alte Bundestag weiter im Amt bzw. wir hätten zwei konkurrierende Bundestage mit unklarem Legitimitätsanspruch. Wie gesagt - die Folge wäre eine Verfassungskrise. Aber womöglich will das BSW das mit diesem Vorschlag ja auch.
Die AfD stützt ihren Vorstoß auf eine Vorschrift, wonach das Parlament sofort einberufen werden muss, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangen. Görke wies jedoch darauf hin, dass dieser Rechtsanspruch erst nach der Konstituierung des neuen Bundestages für dessen Abgeordnete bestehe. Diese ist für den 25. März geplant.
Es wäre locker möglich.
Das Problem der Linken aber ist deren verblendete Dummheit, die in der Aufrechthaltung der Brandmauer zur AfD zum Ausdruck kommt: Sie lehnt den Antrag der AfD hierzu ab...
Dabei vergißt Die Linke, dass es sich hierbei nicht um eine parteipolitische, sondern um eine extrem essentiell wie auch extistenziell wichtige staatspolitische und bürgerpolitische Thematik handelt...
Diese Doppelmoral sieht man bei der linksgrünwoken Blase immer und immer wieder aufblitzen...
Gruß Fantho
Die AfD stützt ihren Vorstoß auf eine Vorschrift, wonach das Parlament sofort einberufen werden muss, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangen. Görke wies jedoch darauf hin, dass dieser Rechtsanspruch erst nach der Konstituierung des neuen Bundestages für dessen Abgeordnete bestehe. Diese ist für den 25. März geplant.
erst nach der Konstituierung des neuen Bundestages für dessen Abgeordnete bestehe.
Dann braucht man diesen ja nicht mehr einbrufen, oder? Daher ist solch ein Rechtsanspruch für die Katz...
Zudem haben die neu gewählten Abgeordnete der AfD und Die Linke zusammen eine Ein-Drittel-Mehrheit...doch diese zählen leider nicht...
Gruß Fantho
Es geht bei dieser Vorschrift auf die sich Wagenknecht beruft eigentlich um etwas anderes. Es ist zwar richtig, das der Bundestagspräsident den Bundestag auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder zu einer (Sonder-)Sitzung einberufen muss. Das legt Art. 39 GG so fest. Das haben Union und SPD ja jetzt mit ihren Sondersitzungen zum Schuldenpaket auch so gemacht. Von daher ist diese Regel nicht sinnlos.
Aber da geht es darum, dass die Abgeordneten eines bestehenden Bundestages dieses Recht haben. Es geht nicht um die Konstituierung. Nach dem 25. März könnten AfD und Linke theoretisch jederzeit gemeinsam eine Bundestagssitzung erzwingen. Auch egal, ob es die anderen wollen oder nicht. Aber eben erst danach.
Nein, das ginge nicht. Diese auf den ersten Blick "geniale Idee" ist einfach nur eine schlaue Idee von Wagenknecht für die Medien, um im Gespräch zu bleiben. Die Medien tun ihr ja (wie so oft) auch den Gefallen. Aber das es eigentlich nicht geht weiß sie sicher selbst.
Damit AfD und Linke gemeinsam den 21. Bundestag einberufen lassen (das ist der, der jetzt gewählt wurde) muss es ihn ersteinmal geben. Die neu gewählten Abgeordneten wissen zwar seit dem amtlichen Endergebnis vom letzten Freitag dass sie wirklich MdB werden, aber noch sind sie es nicht.
Der 21. Bundestag beginnt erst bei seiner Konstituierung zu existieren. Und erst ab diesem Zeitpunkt sind die neu gewählten im Amt und haben ihre ihnen per Grundgesetz zustehenden Rechte. Es gibt momentan ja auch nichtmal einen Bundestagspräsidenten an den sie ihr Anliegen richten könnten. Die aktuelle Bundestagspräsidentin hat für den 21. Bundestag keinerlei Befugnisse. Ihr Amtszeit betrifft nur den 20. Bundestag.
Eine (schnellere) Konstituierung lässt sich durch die Abgeordneten so nicht erzwingen. Es könnten zwar tatsächlich alle im Konsens beschließen sich schon mal eher irgendwo zu treffen und zu konstituieren. Aber das meint nicht auf Mehrheitsbeschluss (und erst Recht nicht auf Wunsch einer Minderheit), sondern wirklich im Konsens. Davon ist nicht auszugehen.
Die Einberufung der konstituierenden Sitzung ist Aufgabe des Bundespräsidenten. Das ist zwar im GG nicht ausdrücklich so geregelt, entspricht aber der über Jahrzehnte eingespielten Praxis, da es verfassungsrechtlich eigentlich gar kein anderes Organ gibt als das Staatsoberhaupt, welches die allgemein akzeptierte Befugnis und neutrale Stellung hat um den neuen Bundestag dazu einzuladen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit würde ein kurzfristig anberaumtes Abweichen von dieser Tradition zu einer Verfassungskrise führen, insbesondere wenn sich eine Mehrheit der neu gewählten Abgeordneten dem widersetzt.
Man kann guten Gewissens davon ausgehen, dass die Rechtmäßigkeit dieser (sicher von einem Teil boykottierten) Konstituierung das Verfassungsgericht beschäftigen würde und unterm Strich sich der neue Bundestag auch nicht eher wirksam konstituiert würde als wie es der Bundespräsident bereits angesetzt hat. Im Ergebnis wäre der alte Bundestag weiter im Amt bzw. wir hätten zwei konkurrierende Bundestage mit unklarem Legitimitätsanspruch. Wie gesagt - die Folge wäre eine Verfassungskrise. Aber womöglich will das BSW das mit diesem Vorschlag ja auch.
Nein, Wagenknecht ist raus und die verbleibende Linke besteht Großteils aus stabilen Antifaschisten, die (entgegen rechter Propaganda) nicht mit den Rechten zusammenarbeitet (und nein eine Verfassungsänderung zu blockieren ist keine Zusammenarbeit, das wäre es erst wenn sie eine Verfassungsänderung die ohne die AfD nicht möglich wäre gemeinsam durchdrücken würden - auch wenn es die Bürgis gerne anders hinstellen, weil sie gerne die Kooperation der Linken ohne Gegenleistung hätten).
👍🏻👍🏻👍🏻
Ich habe den Artikel im Grundgesetz mit ein Drittel der Mitglieder auch gelesen und habe mir gedacht das betrifft ja den aktuellen Bundestag und das ist eben der 20. Bundestag und nicht der noch nicht konstituierte 21.