Erbschaftssteuer ist eher eine Neiddebatte

5 Antworten

Erbschaftssteuer ist gerecht. Es geht bei der Debatte nicht um das kleine Häuschen der Oma, das vererbt wird, sondern um zB. um Mietshäuser mit mehreren hundert Wohnungen - um die große Sache eben. Denn sowas ist dann steuerfrei, weil es Unternehmen sind (egal ob es welche sind, es entscheidet nur eine Zahl - über 300.)

Masse ist also ausschlaggebend, kurzgesagt werden die Reichen wieder reicher und der Arme hat das Nachsehen - oder eben auch die Mitte. Je mehr man erbt, desto weniger Steuer muss man zahlen.

Das ist FALSCH.


geheim007b  12.09.2025, 09:24

Unternehmen können nicht erben, unternehmen können höchstens vererbt werden. Und Unternehmensanteile kann man nicht der gleichen Erbschaftssteuer unterwerfen weil sonst ständig alle Unternehmen zerschlagen werden müssen und die meisten dran pleite gehen.

Und weil das so ist ist auch die kleine Erbschaftssteuer von von mir aus nem haus und 2 Wohnungen falsch.

Das ganze Konzept ist fragwürdig weil das ganze ja bereits versteuert wurde und dann erneut besteuert wird und erneut und erneut.

Ursusmaritimus  12.09.2025, 09:25
@geheim007b
Das ganze Konzept ist fragwürdig weil das ganze ja bereits versteuert wurde und dann erneut besteuert wird und erneut und erneut.

Das hast du jeden Tag und bei jedem Einkauf vollkommen üblich, in jeder Nation.

geheim007b  12.09.2025, 09:30
@Ursusmaritimus

die MwSt wird aber nicht x mal angewendet.

Opa vererbt Oma alles -> Erbschaftssteuer. 1 Jahr später stirbt auch oma und vererbt es dem Kind -> Erbschaftssteuer -> 1 Jahr später gibt es einen schlimmen Autounfall und der ursprüngliche Enkel erbt es -> Erbschaftssteuer.

In dem Extrembeispiel fallen 3x Erbschaftssteuer auf die gleiche Sache in 3 Jahren an.

Im Fall der MwSt oben gibt es immer Vorsteuerabzug bei der erneuten Berechnung, bei der Erbschaftssteuer nicht. Die MwSt ist also eine Wertgewinnsteuer (in der Produktion bis zum endgültigen Konsumenten nimmt der Wert zu, dieser wird besteuert), die Erbschaftssteuer eine Enteigungssteuer weil nicht der Wertgewinn sondern der komplette Wert besteuert wird.

SchakKlusoh  12.09.2025, 09:32
@geheim007b
Und Unternehmensanteile kann man nicht der gleichen Erbschaftssteuer unterwerfen weil sonst ständig alle Unternehmen zerschlagen werden müssen und die meisten dran pleite gehen.

Das ist Quatsch!

Unternehmensanteile gehören jemand. Wieso sollte das Unternehmen pleite gehen, wenn dieser jemand Steuern bezahlt?

Ursusmaritimus  12.09.2025, 09:37
@geheim007b

Richtig, es sind drei unterschiedliche Vorgänge!

Der Todesfall bedingt den Erbfall....

Wenn jetzt zwischen den Todesfällen fünf Jahre liegen und die Erbmasse hat sich durch Zugewinn verdoppelt, ist es noch der gleiche Wertfall oder nur der Zugewinn?

Durch den Erbfall wird es mein Eigentum und dieses wird im Todesfall nach Begleichung aller Verbindlichkeiten zur Erbmasse welche wiederum zum Eigentum des Erben werden.

Warum sollen solche Vermögensübergänge aus dem Steuersystem entfernt werden?

Matze19850706  12.09.2025, 09:42
@geheim007b
Unternehmen können nicht erben, unternehmen können höchstens vererbt werden. Und Unternehmensanteile kann man nicht der gleichen Erbschaftssteuer unterwerfen weil sonst ständig alle Unternehmen zerschlagen werden müssen und die meisten dran pleite gehen

In meinem Beitrag geht es nicht um "Unternehmen-sein" - also tatsächlich. Eine willkürlich Zahl entscheidet darüber ob man es ist oder nicht. Ich - als simple Einzelperson erbe 301 Wohnungen, gelte damit als "Unternehmen" - und zahle NULL Steuern.

Gerechtigkeit ist da WO bitte? Aber immer das Häusel der Oma anführen, wie ungerecht das wäre da Steuern zu verlangen. Das ist ein Schlupfloch, das geschlossen werden muss.

Ich hab mal was aus dem Netz gesaugt:

Bei einem Erbe von mehr als 300 Wohnungen muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Dies gilt in der Praxis weiterhin, auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH) diese Regelung für unzulässig erklärt.

Warum wird Reichtum nicht besteuert?

geheim007b  12.09.2025, 09:43
@SchakKlusoh

Du hast eine GmbH mit einem Wert von 100 Mio Euro.... da fallen 30 Mio Euro Erbschaftssteuer an. Das Kind hat keine 30 Mio... also muss die Firma teilverkauft werden, oder theoretisch liquidiert wenn sich kein Käufer findet. Das ist Blödsinn, daher gelten für Unternehmen andere Regeln. 85%-100% sind Steuerfrei.

ABER: ist das dann fair gegenüber jemanden der "nur" Barvermögen erbt und 30% auf alles zahlen muss?

Es ist eine enteignung

geheim007b  12.09.2025, 09:44
@Matze19850706

Jeder kann das so machen, auch mit einer Wohnung. GmbH anmelden, wohnung an GmbH verkaufen, Unternehmensanteile vererben. Geht auch mit allem anderen. Natürlich mussen sich die Verwaltungskosten irgendwo lohnen.

geheim007b  12.09.2025, 09:45
@Ursusmaritimus

Dann müsste es aber einen Vorebschaftsabzug geben, dann wäre es ok. Ich Erbe etwas für 10 Mio.... es steigt auf 12 Mio... wenn ich vererbe dürften nur ncoh 2 Mio versteuert werden.

Ursusmaritimus  12.09.2025, 09:52
@geheim007b

Habe ich bei der Einkommensteuer als AN einen Vorsteuerabzug? Es sind für mich Einkünfte und einkommenssteuerpflichtig...egal wie oft schon versteuert wurde. Es zählt der Übergang zu mir als Einkommen.

Wenn ich Erbschaftssteuern sparen will kann ich auch mit warmen Händen im Bereich der Schenkung jährliche steuerfreie Zuwendungen ( Kind 40.000€/a) zukommen lassen. Oder ich baue dem Kind ein Haus das es zu geringen Mietzinsen bewohnen kann, das wird bei Eigennutz auch besonders geschützt.

geheim007b  12.09.2025, 09:54
@Ursusmaritimus
Habe ich bei der Einkommensteuer als AN einen Vorsteuerabzug? Es sind für mich Einkünfte und einkommenssteuerpflichtig...egal wie oft schon versteuert wurde. Es zählt der Übergang zu mir als Einkommen.

Welche Vorsteuern willst du denn geltend machen?

Ursusmaritimus  12.09.2025, 09:58
@geheim007b

Mein Arbeitgeber hat doch auch schon Steuern bezahlt und damit wird doch auch mein Einkommen mehrfach versteuert,oder?

Nur weil der "Vermögensübergang" im Familien/Erbschaftsverbund" erfolgt sollen es steuerfreie Vermögen darstellen?

geheim007b  12.09.2025, 10:00
@Ursusmaritimus

was für Einkommenssteuer hat dein Arbeitgeber schon bezahlt?

Nur weil der "Vermögensübergang" im Familien/Erbschaftsverbund" erfolgt sollen es steuerfreie Vermögen darstellen?

nur Wertzuwachs soll versteuert werden. Wenn der Wert gleich bleibt fällt keine Steuer an. Wie bei der MwSt auch.

Kuro48  12.09.2025, 10:00
@geheim007b
Es ist eine enteignung

Das Eigentum obliegt dem Verstorbenen und dem wurde nichts weggenommen. Mit der Zustimmung zum Erbe mit allen Konsequenzen wird man erst zum Eigentümer.

Es kann einen nichts weggenommen werden, wessen Eigentümer man gar nicht ist.

Man bezahlt etwas dafür etwas zu bekommen, dass man selbst nicht erwirtschaftet noch verdient hat.

geheim007b  12.09.2025, 10:02
@Kuro48

Es ist eine Sachsteuer, und diese Sache wird wieder und wieder besteuert. Steuern sollte es nur auf Wertschaffung geben (Einkommenssteuer, MwSt, Gewerbesteuer etc.).

Kuro48  12.09.2025, 10:27
@geheim007b

Warum? Du bekommst etwas mit einem weitaus höheren Wert einfach so ohne etwas dafür getan zu haben.

Das reguliert, dass die Reichsten nicht einfach immer reicher werden ohne für ihren Reichtum nie im Leben etwas beizusteuern. Ab bestimmter Werte kann man von Zinserträge oder den Einkünften aus Vermietung etc. leben ohne je einen Finger weiter zu krümmen und das steigert sich mit jeder Generation weiter.

Dass die, die mit einer Erbschaft sowieso ausgesorgt haben was abgeben müssen ist verständlich. Es geht nicht um das Elternhaus. Ehegatten sibd bis 500.000 und Kinder bis 400.000 aus der Steuerlast raus. Wenn man über eine halbe Million bekommt muss man eben etwas dafür leisten.

Dass nacheinander in 3 Jahren alle Erben gehen ist schon ein tragischer Sonderfall. Oft werden Erbschaften Jahre bis Jahrzehnte wiederum gehalten. Wenn die Gattin des Verstorbenen schon alt ist kann sie auch das Erbe ausschlagen (wenn sie den Kindern vertraut) und diese erben lassen. So ist ein zeitnahe Erbschaftsfall voraussichtlich umgangen.

geheim007b  12.09.2025, 10:31
@Kuro48

was sind heute 500.000€. Ein Haus liegt da in der Regel schon drüber, wenn noch 1-2 Wohnungen on top kommen sowiso.

Aber es geht um das Prinzip. Es wäre überhaupt nichts dagegen zu sagen wenn man einen Vorerbschaftsabzug machen könnte, also letztendlich nur den Wertgewinn (wie du schon sagtes durch Zinsen, Wertsteigerung etc.) versteuern muss, nicht aber immer wieder alles.

Kuro48  12.09.2025, 11:34
@geheim007b

Ein Einfamilienhaus kann drüber liegen, muss es aber nicht. Wer groß baut vererbt halt auch groß. Ein solch wertvolles Haus zum Preis eines Kleinwagens zu kriegen ist noch immer wenig. Oft gilt auch, dass Steuern entfallen wenn man selbst 10 Jahre das Haus bewohnt, ansonsten muss man es aus den Vermietungseinkünften ziehen die bei so einem Prachtbau nicht gering sein werden.

Von noch mehr Wohnungen brauchen wir gar nicht reden. Das sind in der Regel weiter bewirtschaftete Wertanlagen die Geld einbringen und das mehr als genug.

Du kannst halt nicht nur einen Wertveränderung berechnen. Neben dem Haus wird eine Autobahn gebaut und das Haus ist weniger Wert geworden, gibt es dann noch was raus? Sind es Mieteinkünfte die ja auch Zugewinn darstellen wird das eh schon nicht berechnet. Es wird bei der Erbschaft schon viel abgerechnet. Hat der Verstorbene Kredite etc. die mit geerbt werden, so wird das vom Gesamtwert abgezogen. So war es zumindest noch vor einigen Jahren. Auch wird der Zustand einbezogen. Wenn das Haus alt und marode ist ist der Wert geringer, es wird nicht immer der Neubaupreis genommen sondern das was das Haus in dem Moment des Erbe wert ist.

Übrigens, der Freibetrag wird auch abgezogen. Die Steuer wird nur auf das was darüber ist gezahlt. Deinen Freibetrag tastet man nicht an.

geheim007b  12.09.2025, 11:44
@Kuro48

ja, trotzdem werden dinge X-Fach besteuert. Es wäre deutlich besser wie sonst auch überall Wertgewinne zu versteuern. Eine typische Ertragssteuer also.

SchakKlusoh  12.09.2025, 22:00
@geheim007b

Dein Beispiel hört sich sehr konstruiert an. Hast du das von irgendeinem Politiker? Gibt es ein Beispiel, wo das passiert ist?

Man kann nicht enteignet bekommen, was einem nicht gehört.

Nimm eher mal diesen Fall:

Person A, Einzelkind, erbt von seinen Eltern das Eigenheim im Wert von 500.000 Euro. Nicht, weil das eine Luxusvilla in Bestlage ist, sondern weil einfach vielerorts die Immobilienpreise durch die Decke gegangen sind. Person A hat bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Bedeutet, auf die restlichen 100.000 Euro muss Person A Erbschaftsteuer bezahlen. Gut, Person A bekommt ja trotzdem immer noch deutlich über 400.000 Euro einfach so, ohne dafür gearbeitet zu haben. Aber trotzdem - hier wird die Steuer eben fällig.

Person B hingegen erbt von seinen Eltern fünf Mehrfamilienhäuser in München im Wert von 30 Millionen Euro. Immobilien, die über ein Unternehmen verwaltet werden, also Betriebsmittel darstellen. Person B kann hier jetzt einfach sagen, "Ja, sorry, Staat, ich kann die Erbschaftsteuer nicht zahlen, geht gerade nicht, kein Geld flüssig auf dem Konto!". Und dann sagt der Staat, "Jo, okay, alles klar, haben eine Verschonungsbedarfsprüfung gemacht und ja, klar, du bist in unseren Augen bedürftig und musst deshalb nicht zahlen!". Ja, das ist tatsächlich die Realität bei der Erbschaftsteuer, sobald es um mehr als 25 Millionen Euro geht!

Und genau DAS ist einer der ungerechten Punkte, wo Erbschaftsteuerreformen laut denen, die dafür plädieren, ansetzen sollen. Findest du nicht, dass das durchaus okay ist, wenn wir solche Sonderregeln für extrem reiche Menschen und Erben mal abschaffen?

Oh, und übrigens - dass es im Zweifel eben doch geht mit der Zahlung, zeigt das Beispiel der Familie Thiele. Hier wurde eine Frist versäumt, um Geld rechtzeitig in eine Stiftung zu transferieren, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Einfach ein kleiner Formfehler, der dafür sorgte, dass von den 16.000 Millionen Euro, die dort vererbt wurden, 4.000 Millionen Steuer fällig wurden, versehentlich. Wenn man dem ganzen Gejammer über "Aber das Geld liegt doch fest in Unternehmen, die dann pleite gehen, wenn die Erben das flüssig machen müssen!" glauben schenkt, hätte die Zahlung dieser Steuer zu etlichen Unternehmenspleiten führen müssen. Und, was war? Richtig, genau gar nix. Denn als klar war, dass durch diesen kleinen Formfehler die Zahlung nicht umgangen werden konnte, haben die Erben halt einfach gezahlt. Weil es eben doch ging.


Die Erbschaftssteuer ist für hohe Erbschaften durchaus gerechtfertigt und m.E. sogar noch zu niedrig. Sie lässt sich zudem leicht durch eine Schenkung umgehen.

Einer, der nichts erbt (so wie ich), hat das akzeptiert. C'est la vie. Ich sehe hier keine Neiddebatte.


SchakKlusoh  12.09.2025, 09:35

Meinst du Schenkungen oder Stiftungen?

mineralixx  12.09.2025, 09:07

Steuerrechtlich werden Schenkungen wie Erbschaften behandelt.

Erbschaftssteuer ist eher eine Neiddebatte

Nein, es ist eine Debatte, die zum Erhalt von Demokratie und Leistungsprimzip geführt werden muss.

Wenn durch die Möglichkeit obszön großer Erbschaften, die größten Versager im Leben ohne einen Handschlag eigener Leistung wirtschaftlich an die Spitze der Gesellschaft kommen können, nicht weil sie selbst irgendwas geleistet hatten, sondern weil irgendein Verwandter, etwas geleistet hat, dann sind wir im Prinzip, wieder in einer Adelsgesellschaft angekommen, wo am Ende die größte Niete qua der Tatsache, dass sie über 3 Ecken mit wem verwandt ist, der vor 2 Generationen mal was geleistet hat, oben steht und die Eigenleistung in der Gegenwart nichts mehr zählt.

Das macht nicht nur Leistungsanreize kaputt und frustriert die wirklich Tüchtigen, die dann trotz Leistung kaum noch aufsteigen können und es sorgt auch dafür, dass wir eine Oberschicht bekommen, die aus selbstgefälligen, über die Maßen arroganten Nichtskönnern (denn warum sich noch anstrengen, wenn man qua Erbschaft ohnehin am oberen Ende der Gesellschaft steht ohne was dafür tun zu müssen?) besteht.

Das können wir uns nicht leisten.

Das Bürgertum ist historisch mal mit der Forderung gegen die Adelsgesellschaft angetreten, dass nicht die Geburt, sondern die Leistung jedes einzelnen über seinen Platz in der Gesellschaft bestimmen sollte.

Daran sollten sich diejenigen, die sich heute "bürgerlich" nennen, vielleicht mal erinnern.

Erbschaften dürfen nicht so weit gehen, dass sie das Leistungsprinzip außer Kraft setzen.

Es geht noch weit unkomplizierter.

Ein 20 Miliarden Erbschaft wird aufgeteilt. Das Bargeld bekommen die Erben, die Imobilien werden in einer Familienstiftung zusammengefasst. Bei der Besteuerung wird nur nach den Imobilien geschaut. Aber, da die Stiftung kein Bargeld hat, entstehen keine Steuern.


SchakKlusoh  12.09.2025, 22:05

Ein weiteres Schlupfloch, das man schliessen sollte.