Handel mit Produkten online welche Einkunftsart?

Okay ich habe meine Frage nochmal bearbeitet, da es etwas schwer zu verstehen war ^^´ (die vorherige ungenaue Formulierung war eher, damit man nicht herausfindet, welche Firma/welchen Onlineshop ich damit meine)

Also, zu welcher Einkunftsart laut ESt gehört es, wenn ich:

  • bei einem Online Portal bei einer Firma eine Pflanze beziehungsweise eher Pflanzensamen kaufe
  • diese Firma das Geld nimmt und davon auf einer Plantage oder Farm diese Pflanze für mich anbaut, pflegt usw.
  • diese Firma dann meine Pflanze zu einem höheren Verkaufspreis als damals mein Samen-Einkaufspreis war für mich verkauft
  • und ich aus diesem Verkauf (der komplett durch die Firma abgewickelt wurde, ich hab die Pflanze nie gesehen, berührt, irgendwas, ich weiß auch nicht wer die Pflanze verkauft hat) ein Entgelt erhalte

Ich weiß es ist wirklich kompliziert und unverständlich -^-

Laut der Firma selber kauft man nicht die Pflanze, sondern die Dienstleistung, dass sich um die Pflanze gekümmert und sie für dich verkauft wird, aber zeitgleich gelten die Pflanzen als Produkte, also alles ziemlich verwirrend

Ich hoffe aber jetzt ist es etwas klarer.

Ich weiß nicht ob die Pflanze mein Eigentum wird, oder ob sie der Firma gehört der ich Geld gegeben habe oder dem Typen, auf dessen Feld die Pflanze wächst. Aber zumindest bekomme ich diese Pflanze nie, ich zahle Geld damit die Pflanze gemacht wird und bekomme Geld für die fertig verkaufte Pflanze.

Lg

Online-Shop, Recht, Einkommen, Einkauf, Handel, Onlinehandel, Einkünfte, Wirtschaft und Finanzen
Käuferin will Gewinn daraus schlagen, dass ich versehentlich die falsche Ware bei Vinted versendet habe, welche Vorgehensweise ist korrekt?

Ich hatte bei Vinted/ Kleiderkreisel diverse Lego Sachen meines Sohnes eingestellt und wollte ihm den Erlös aufs Sparkonto überweisen.

Die Angebote waren durchweg mit versichertem Versand und ich hatte diese bereits vor 3 Monaten eingestellt.

Letzte Woche schrieb mich eine Dame an und bettelte, dass ich ein Set mit Booten für 2€ unversichert als Büwa versende, was ich auch gemacht habe.

12€ für das Set plus 2€ Versand.

Einen Tag später fiel mir auf, dass ich versehentlich ein anderes Set mit einem Flugzeug versendet hatte, das für 10€ inseriert gewesen war.

Sofort machte ich die Käuferin auf den Fehler aufmerksam und fragte sie, wie sie weiter vorgehen würde und entschuldigte mich.

Sie schrieb, dass sie sich nie für das Flugzeug entschieden hätte und verlangte 8€ von den 14€ zurück.

Ich sagte, dass ich das etwas happig finde und bot ihr an, die Ware ungeöffnet zurück zu senden, den kompletten Preis von 14€ plus 2€ Rücksendung zu erstatten. Eine Hälfte sofort, die andere Hälfte nach Rückerhalt der Ware.

Daraufhin schrieb die Käuferin, so ginge es nicht, schließlich habe sie jetzt kein Geschenk für ihr Kind und forderte 5€ zurück.

Schließlich könne sie dieses Flugzeug statt für 10€ auch für 9€ gebraucht woanders bekommen.

Ich machte sie darauf aufmerksam, dass sie das Flugzeug zuvor als nicht adäquates Geschenk tituliert hatte und blieb bei meinem Angebot der kompletten Rückerstattung von 14€ plus 2€.

Daraufhin erklärte sie sich mit großer Beschimpfung bereit, das Flugzeug gegen Erstattung der 2€ Differenz zwischen Schiff-Set und Flugzeug-Set zu behalten, worauf ich die 2€ umgehend erstattete.

Frage: war mein Angebot der Rückerstattung von 16€ korrekt oder hatte die Käuferin Recht, dass es so nicht geht?

Es war wie gesagt ein Versehen und ich hatte mich umgehend entschuldigt und Erstattung angeboten.

Die Preisdrückerei von 8€ bei 14€ wegen eines offensichtlichen Versehens fand ich aber auch nicht in Ordnung.

Was denkt Ihr?

Versand, Recht, Kleinanzeigen, Erstattung, Gebrauchtwaren, Handel, käuferrecht, Onlineverkauf, Second Hand, Verkauf, Irrtum, Kleiderkreisel, versehen, Vinted

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