Was ist beim Handel mit Süßigkeiten zu beachten?
Hallo Leute,
ich plane einen Online Shop für Süßigkeiten zu eröffnen. Diese werden nicht aufgemacht. Bspw bestellt jemand einen Snickers und einen Marsriegel. Diese einzelnen Riegel bleiben in ihrer Originalverpackung und werden in einen extra Karton zusammengepackt und versandt. Gelagert würde die Ware bei mir zuhause.
Zudem bestelle ich ausschließlich Süßigkeiten, die nicht in einem Kühlregal gelagert werden müssen.
Unterliege ich hierbei speziellen Verpflichtungen? Ich hätte zB ans Einschalten des Gesundheitsamts gedacht oder bestimmte Auflagen für das Lager.
Wenn die Süßigkeiten nicht gekühlt werden müssen, nicht geöffnet werden und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist, kann es doch dem Gesundheitsamt egal sein, dass ich sie bei mir lager, oder?
3 Antworten
Wenn du das Gewerbe anmeldest, informiert das Gewerbeamt auch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, das dich kontrolliert.
Jeder Kiosk macht das doch genauso. Das sollte erst einmal kein Problem sein. Warum aber jemand dafür zahlen sollte, dass Du ihm den Kram schickst, erscheint mir rätselhaft.
Erstmal solltest du mit der Aneignung von Basiswissen starten:
https://www.juraforum.de/ratgeber/internetrecht/online-shop-eroeffnen-was-ist-rechtlich-zu-beachten
Dein Vorhaben muss als Gewerbe angemeldet werden, du wirst gefragt mit was du handeln möchtest - in punkto Lebensmittel kommen dann einige grundsätzliche Regeln auf dich zu. Mit etwas Recherche findest du vieles dazu auch im www.
Bspw bestellt jemand einen Snickers und einen Marsriegel.
Markenartikel billig einkaufen um die dann teuer / billiger weiterverkaufen zu wollen kann recht unangenehme juristische Konsequenzen haben .
Du solltest dich also unbedingt von einem Fachmann vor Ort verbindlich beraten lassen.
Wie ich das ganze umsetzen möchte bzw. ob es sich letztendlich rechnet ist ein ganz anderes Thema. Es ging mir tatsächlich nur um den gesundheitsrechtlichen Aspekt.
Präzise Angaben dazu bekommst du sicher vom Gewerbeamt.
Rechne gut durch, weil das FA reibt ganz sicher die Hände….ob deine Kunden auch zahlen ist denen egal.
Danke für dein Feedback. Dass ich ein Gewerbe anmelden muss, weiß ich bereits. Es ging mir tatsächlich nur um den Aspekt der Lagerung und dem Gesundheitsamt.
Was den Verkauf von Markenartikeln, insbesondere Markensüßigkeiten angeht, müsste doch grundsätzlich der Erschöpfungsgrundsatz gelten, oder nicht? Solange ich die Ware von einem Großhändler innerhalb der EU beziehe bzw und die Logos der Waren nicht zu Werbezwecken nutze, müsste ich doch auf der sicheren Seite sein. Zumal man Süßigkeiten ja nicht vieeel billiger verkaufen kann, als marktüblich.