eBay Kleinanzeigen Privatverkauf Rücknahme?

2 Antworten

Wenn du wieder Eigentümer der Sache bist, ist es nur fair, den Kauf rück abzuwickeln. Ob der Artikel der Beschreibung entsprach oder nicht, kann letztendlich nur ein Richter klären. Diese Risiko würde ich nicht eingehen.

Andererseits müßte der Käufer klagen und du könntest solange abwarten.

Wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht dann hast du ihm das Geld zu erstatten.

Wenn du zum Beispiel "wie neu" schreibst dann darf im schlimmsten Fall nicht einmal ein Kratzer drauf sein, denn du sagst damit, dass das Gerät im Zustand ist als du es zum ersten Mal aus der OVP geholt hast.

Sollte also ein Kratzer oder Gebrauchsspuren drauf sein so hat der Käufer Recht und da hilft auch nicht die Aufschrift "keine Rücknahme".

Also versau dem Käufer nicht den Tag und wenn du schuld hast dann lüg ihn auch nicht an, denn das ist moralisch nicht vertretbar und das habe ich selbst so durchgemacht.