EBay Kleinanzeigen: privater Verkauf - Gewährleistungspflicht bei Paypal Zahlungen?

9 Antworten

Nein, PayPal steht nicht über dem Gesetz.

In ebay - Kleinanzeigen gibt es keine Option "Käuferschutzfall", nur beim original ebay!!

NoName08154711  20.08.2019, 11:59

Unsinn, der Käuferschutz besteht generell bei Zahlung per PayPal Waren & Dienstleistungen und zwar völlig unabhängig von der Verkaufsplattform.

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wenn du eine mail hast, wo er schreibt, das es ihm nicht gefällt, schicke diese dann an PayPal, das fällt nicht unter eine gewährleistung

youngindy 
Fragesteller
 20.08.2019, 11:50

Die Frage, auch für die Zukunft ist: muss ich bei der Paypal Option Waren und Dienstleistung grundsätzlich auch als privater Verkäufer Gewährleistung und Rücknahme anbieten auch wenn ich das nicht möchte?

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Comp4ny  20.08.2019, 12:20
@youngindy

Nein musst du nicht. PP solltest du auch vergessen... und eBay Kleinanzeigen ist dafür auch nicht gemacht.

In einem Privatverkauf gibt es kein Widerrufsrecht für den Käufer.
Und die Haftung musst du KORREKT ausschließen.

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dass der Käufer mit Paypal „Waren und Dienstleistungen“ bezahlt.

Eine halb-gute Entscheidung für dich, eine gute Entscheidung für den Käufer.
Sonst gebe es keinen Käuferschutz für ihn. Die Grundlage für PP-Betrug.

Ich habe Rücknahme, Gewährleistungen ausgeschlossen. 

Ich hoffe richtig... und nicht diesen Unsinn mit "EU Recht" oder "Keine Rücknahme, Gewährleistung etc" ... kannst mir da mal den Original-Wortlaut sagen wie du es ausgeschlossen hast?

Nach einer Woche hat sich der Käufer gemeldet und möchte das Spiel zurückgeben weil es ihm nicht gefällt. 

Siehe hier 2. Antwort von mir und so neben bei ... als Privatkäufer bei einem Privat Verkäufer hat man grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Er sagt durch die benutzte Paypal Option wird mein Ausschluss von Rücknahme und Gewährleistung nichtig und er hat Gewährleistung und das gesetzliche 14 tätige Rückgaberecht. Er hat jetzt einen Käuferschutzfall aufgemacht.

Das ist mehr als Unsinn & Unwissenheit seitens des Käufers.
Und wie ich mir schon dachte... macht der Käufer das übliche er will nun sein Geld wieder. Wer weiß was er mit dem Spiel gemacht hat.

Daher nochmal... BITTE TEILE MIT oder am besten deinen Link deiner Auktion bzw. eBay Kleinanzeigen bzw. den Originalen Artikeltext deines Angebotes, insbesondere wie du die Haftung ausgeschlossen hast.

Das ist sehr wichtig & entscheiden darüber um weitere Hilfe anbieten zu können.

Was der Käufer da sagt ist wie gesagt Schwachsinn.

youngindy 
Fragesteller
 20.08.2019, 12:25

Ich habe geschrieben:

privater Verkauf eines gebrauchten Artikels, daher schließe ich Rücknahme, Gewährleistung und Nachverhandlungen ausdrücklich aus.

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Comp4ny  20.08.2019, 12:55
@youngindy

Okay danke. Du erklärst zwar was du nicht willst, rechtlich hätte man aber hier wieder eine Angriffsfläche.

Richtig hätte es aber heißen müssen: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

Mehr brauchtes nicht.
Den Sach­mangelhaftung ist das neue Wort ua. für Gewährleistung und schließt alle anderen Dinge wir Rücknahme, Gewährleistung, Nachverhandlungen etc. mit ein.

Hier noch ein paar Hinweise & Tipps für die Zukunft: https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

Im PP-Fall erklärst du nun noch einmal die Sachlage.

  1. WO fand der Kauf statt (eBay Kleinanzeigen)
  2. Du bist Privatverkäufer
  3. Bei einem Privatverkauf besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht - gemäß geltender Gesetze
  4. Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.
  5. Die Ware war frei von Mängeln
  6. Ich habe entsprechend die Gewährleistung ausgeschlossen & darauf hingewiesen dass ich Privatverkäufer bin
  7. Ich habe sogar das Recht gegen den Käufer Klage zu erheben, was ich auch machen werde sollte der Fall nicht zu meinen Gunsten gemäß geltender Rechte & Gesetze entsprochen werden.

Kannst du im Grunde so 1:1 kopieren und in den Fall einfügen.

Zu Punkt 6 sei aber halt gesagt: (wenn auch nicht korrekt formuliert)
Hier müsste man juristisch schauen ob dieser Einzelfall so noch anfechtbar wäre.

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Comp4ny  20.08.2019, 12:59
@Comp4ny

Die Passage bei Punkt 4 bitte wie folgt abändern:

[...] Sollte das der Fall sein, kann der Käufer nach §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.

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PayPal steht nicht über dem Gesetz. Es kann nur sein, dass man von PayPal unrechtmäßig zurückgebuchtes Geld vom Käufer zivilrechtlich einklagen muss.

Zudem gibt es bei Privat nie eine Rücknahmepflicht, auch nicht durch Zahlung über PayPal, sofern das gekaufte Produkt dem geliefertem entspricht. Das Fernabsatzgesetzt greift nicht bei Privat. Hast du schriftlich, dass er es wegen nicht gefallen zurückgeben will? Dann einfach bei PayPal angeben. Dann dürften selbst die ihm nicht sein Geld erstatten. Denn das entspricht nicht dem Käuferschutz.