Auto unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, Käufer verlangt Reparaturkosten?

8 Antworten

Wie aus deinen Kommentaren hervorgeht, scheinst du die sog. "Gewaehrleistung" nicht wirksam ausgeschlossen zu haben. Verlange vom Kaeufer den Beweis dafuer, dass der Mangel bereits vorhanden war, als er das Auto von dir uebernommen hat. Als Privatverkaeufer kannst du das, weil es bei Privatverkaeufen keine Beweislastumkehr bei der "Gewaehrleistung" gibt.

Wenn der Motor zum Zeitpunkt der Uebergabe noch nicht kaputt war und erst spaeter - z.B. aufgrund normaler Verschleisserscheinungen - kaputt gegangen ist, haftest du nicht dafuer. Es duerfte dem Kaeufer somit aeusserst schwer fallen, einen entsprechenden Beweis zu erbringen.

alirezarajabi 
Fragesteller
 27.09.2020, 10:48

Wäre der Motor bei der Übergabe kaputt, hätte er das Auto nicht gekauft, weil sie zu dritt da waren. Ich bin mir 100% sicher, dass wegen seinem Fahrverhalten der Mangel verursacht wurde. Das Auto hatte ja einen neuen TÜV und es ist unmöglich, dass der Motor schon beim TÜV undicht war und Öl ausgelaufen ist. Sonst hätte es keinen TÜV bekommen

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Wenn es nur dieses "Schreiben" gibt, wie willst Du da die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen haben?

Hab vor 10 Tagen privat unter Ausschluss der Garantie, Gewährleistung und Rücknahme verkauft
Einen richtigen Kaufvertrag gibt's nicht. Es gibt nur ein Schreiben, dass er das Geld an mich bezahlt hat und die Reifen später abholt.

klingt verdammt widersprüchlich, das 1. ist nur mit Kaufvertrag bindend

damit wärst voll in der Haftung; nämlich über volle 2 Jahre.

warum nimmt man keinen Kaufvertrag, der Hand und Fuß hat: z.B. vom ADAC, den brauchst nur gescheit ausfüllen und unterschreiben.

Muss ich also jetzt etwas befürchten

leider ja; hättest vorher mal hier fragen sollen

Leider drückst du dich unklar aus. Was heißt 'der Motor ist kaputt'? Ist er beim Käufr kaputt gegangen, oder reklamiert er einen Schaden, der beim Kauf bereits bestanden haben muß?

Die Zustandsbeschreibung aus dem Verkaufstext muß stimmen. Die Gewährleistung schließt man aber im Kaufvertrag aus. Rücknahme und Garantie auszuschliessen ist Blödsinn. Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie, und eine Garantie kann man nur freiwillig geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
alirezarajabi 
Fragesteller
 26.09.2020, 21:21

Er sagt nur, dass der Motor undicht sei und die Zündkerze gesprungen sei.

Die Gewährleistung habe ich auf dem Schreiben nicht ausgeschlossen leider, weil er meinte, dass er bei der Abholung der Reifen einen richtigen Kaufvertrag mitbringt.

Dieser Schaden passierte nach dem Kauf. Bei der Übergabe stimmte alles

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alirezarajabi 
Fragesteller
 26.09.2020, 21:32
@ronnyarmin

Das einzige was ich noch weiß ist, dass Öl ausläuft. Er schreibt so, als ob der Motor ganz kaputt sei

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ronnyarmin  26.09.2020, 23:14
@alirezarajabi

Das ist klar, wenn der Käufer einen defekten Motor bemängelt. Wo am Motor läuft das Öl raus?

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alirezarajabi 
Fragesteller
 27.09.2020, 00:00
@ronnyarmin

Ich habe keine weiteren Informationen mehr bekommen, weil ich ihn darauf hingewiesen hab, dass es keine Gewährleistung gibt. Ich wollte nicht mehr mit ihm schreiben

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Da hast du aus meiner Sicht ganz schlechte Karten.

Ein Privatverkauf von einem Auto macht man !!! IMMER !!! mit einem Vertrag (z.B. Vordruck vom ADAC).

Da sind alle Mängel vermerkt und vor allem auch ein rechtswirksamer Ausschluß der Gewährleistung. Dies wird von beiden Parteien unterschrieben und ist dann rechtskräftig. Eine Gewährleistung musst du dann nur leisten, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Dies ist bei dir nicht der Fall. Deinen Ausschluß in der Anzeige (vermutlich auch falsch formuliert) wird dir nicht helfen.

Hast du jemand, der beim Verkauf dabei war? Ansonsten steht es da auch drei gegen ein.

alirezarajabi 
Fragesteller
 26.09.2020, 21:38

Drei sind aber Probe gefahren über 20 Minuten. Der Onkel war ein Mechaniker.

Außerdem kauft keiner ein Auto mit kaputten Motor. Also ist der Mangel definitiv nach dem Kauf passiert

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Topses  26.09.2020, 21:42
@alirezarajabi

Völlig irrelevant. Was zählt ist der Vertrag und da hast du nichts in der Hand.

Du kannst dann deine Version darstellen, die anderen werden ihre Version darstellen und sie sind zu dritt. Ausserdem werden oft Autos mit defektem Motor verkauft, z.B. zum Ausschlachten, Weiterverkauf ins Ausland, ...

Haftung aber natürlich nur max. der Verkaufspreis. Hoffe, dass du wenigstens da einen Nachweis hast.

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alirezarajabi 
Fragesteller
 27.09.2020, 00:02
@Topses

Die haben nichts in der Hand außer einem Foto vom Schreiben. Der originale ist bei mir. Außerdem war sein Onkel Mechaniker. Die sind 20 Min. Probe gefahren. Das Auto hat im Juli 2020 neuen TÜV bekommen da kann der Motor nicht kaputt gewesen sein. der hat ihn kaputt gemacht

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