Privater Autoberkauf - Käufer will nicht zahlen?
Hallo. Ich habe privat mein Auto verkauft und vorab einen Kaufvertrag aufgesetzt. Dort stand lediglich drin, dass das Auto gekauft wie gesehen wurde (somit ohne Gewährleistung) und dass Geld angezahlt wurde und der Rest bar gezahlt wird. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Papiere erst angefordert werden müssen nach Ablösung (Fahrzeug war finanziert). Jetzt habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass er den Ablösebetrag doch bitte direkt an die Bank überweist damit er schneller die Papiere hat. Jedoch möchte er es nach Absprache mit dem Vater nicht so machen und quasi Geld gegen Papiere tauschen. Nun steht ja trotzdem ein Kaufvertrag. Kann ich nun auf das Geld bestehen? Auch wenn es ein privater Verkauf war?
9 Antworten
Ich habe zwei schlechte Nachrichten für dich.
1. Der Käufer kann bei der Barzahlung der Restsumme auf Herausgabe der Papiere bestehen. Diese zu besorgen, ist deine Aufgabe.
2. "Gekauft wie gesehen" ist kein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung.
Ich bin der Meinung das es aus meiner Sicht so nicht geht. Der Käufer hat mit deiner Finanzierung nichts aber auch gar nichts zu tun. Warum sollte er da etwas an die Bank überweisen die mit seinem Namen bei Zahlungseingang womöglich noch nicht mal was anfangen könnte. Wobei, zur Not wäre das im Zweifel noch egal. Aber in dieser Sache besteht ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer und zwischen dir und der Bank. Also fordere die Papiere an wickel den Kaufvertrag ab und fertig. Blöd wäre es jetzt natürlich wenn du den Kredit/Finanzierung erst dann ablösen könntest, wenn das Geld vom Käufer da ist. In diesem Fall bliebe dir nichts anderes übrig als dem Käufer zu verklickern wie sich die Lage darstellt.
Dir ist hoffentlich schon klar, dass du das Fahrzeug ohne die VORHERIGE Zustimmung der finanzierenden Bank gar nicht verkaufen konntest?
Wenn der "Käufer" jetzt also einfach nicht zahlt, wird deine Bank von dir die Restsumme des Darlehens einfordern.
Dann kannst du selbst zusehen, wie du dein Fahrzeug zurück bekommst.
der Rest bar gezahlt wird
Bei Abholung. DU hast dafür zu sorgen, dass die Zulassungsbescheinigung ausgelöst wird. Nicht der Käufer.
somit ohne Gewährleistung
DAS muss im Vertrag stehen, Glückwunsch, du hast jetzt 2 Jahre am Backen.
über den äußeren Zustand kann sich der Käufer ein Bild machen, jedoch nicht für versteckte Mängel; dafür haftet er nach wie vor.
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-gekauft-wie-gesehen/
kannst du dort nachlesen
Joa weiss ich.
Glückwunsch, du hast jetzt 2 Jahre am Backen.
Hätte von einem Experten etwas weniger Gehässigkeit erwartet.
keine Gehässigkeit, Realität; warum nicht VOR dem Verkauf nachfragen? etwas hart, ja
ich hätte dann auf einen Kaufvertrag z.B. vom ADAC verwiesen. da steht alles drin.
für das nächste mal, da wird er es besser machen.
Bei meinem Unfall-Motorrad lief das damals so wie du möchtest, allerdings nur, weil der Käufer bzw. ausser mir alle beteiligten Firmen waren.
Das ist ein Grund, warum ich keine Fahrzeuge mehr finanziere.
Du hast wohl folgende Möglichkeiten:
- Den Brief selbst auslösen
- falls du kein Geld hast: Kredit aufnehmen, um den Brief selbst auszulösen
- den Käufer zumindest um eine weitere Anzahlung bitten, um den Brief mit dem was du flüssig hast selbst auslösen zu können
- Kauf rückgängig machen
- Die Bank bitten, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und ihn/den Vater zu überreden.
Viel Glück
Soll das Bashing oder Hilfe sein?