Ich möchte mein Auto verkaufen und der Käufer zahlt nicht. Wie verhalte ich mich?
Hallo.
Am Donnerstag habe ich spontan beim Waschen meines Autos direkt einen Käufer gefunden. Dieser ist ein Händler, kam am selben Tag zu mir, begutachtete den Wagen und gab mir die Kaufzusage. Da es zwischen Tür und Angel war haben wir einen handschriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt und er sicherte mir mündlich zu, den Wagen diese Woche noch abzuholen und mir dann den Kaufpreis zu zahlen. Die Papiere sind nach wie vor bei mir. Nun habe ich mehrfach nachgefragt wann er denn endlich das Auto holt und ich höre nichts mehr von ihm. Er liest nachweislich meine Nachrichten aber reagiert nicht darauf.
Wie gehe ich nun damit um? Wie lange muss ich auf eine Reaktion warten bis ich den Wagen online inserieren kann um einen anderen Käufer zu finden ?
Ich habe noch nie ein Auto verkauft und weiß nicht wie ich mich nun verhalten soll ..
Danke im voraus !
3 Antworten
Hmm... Da hast du was sehr heikles angestellt. Hast Glück, dass der Typ den Wagen nicht schon mitgenommen hat.
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann muss er ihn kaufen. Warte mal einige Zeit, wenn er Monate später nicht reagiert, kannst du den Wagen erneut einstellen. Der hat dann eben Pech gehabt
Frag mal jemanden in deinem Umfeld oder schalte einen Anwalt ein. Ein paar Wochen sollten es sowieso sein.
Provoziere ihn doch mit einer Deadline: Wenn Sie sich nicht innerhalb dieser Woche melden, dann verkaufe ich den Wagen an jemand anderen, oder so etwas
Habe ich ihm auch geschrieben mal schauen was kommt. Die Frage ist ob ich ihn einfach weiter verkaufen darf wenn er ihn nicht nimmt schließlich haben wir ja einen Vertrag.. nicht dass er dann einen Anwalt einschaltet
Ich gehe davon aus, dass er darauf spekuliert, dass Du das Auto anderweitig verkaufst und kommt dann mit dem Vertrag um die Ecke und verlangt die Herausgabe. Da Du das Auto dann ja nicht mehr hast und auch keinen Ersatz beschaffen kann, wird er Dir eine saftige Schadenersatzrechnung präsentieren. Und genau das ist sein Geschäftsmodell. Solche Typen "verdienen" sich so ihren Lebensunterhalt.
Mach ganz einfach alles richtig. Zuerst solltest Du checken, ob es ihn als Autohändler wirklich gibt. Das kannst Du beim zuständigen Handelsregister erfahren. Und genau an die dort hinterlegte Anschrift lässt Du den Brief mit der Fristsetzung zur Abholung rechtssicher Zustellen (Einschreiben, oder besser vom Gerichtsvollzieher).
Du kannst aber auch mal zusätzlich bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Letztendlich könntest Du ihn auch auf Abnahme und Zahlung verklagen, aber so was dauert ewig!
Damit hat das Handelsregister aber wenig zu tun :-)
Was man brauchte, wäre eine Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister....aber dank unseres "Tollen Datenschutzes" geben die meisten Ordnungsämter so gar keine :-(
Nö....Gewerberegister ist genu der richtige Ausdruck dafür, siehe hier:
https://www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/gewerberegister.html
Ebenso auch die Einschränkung:
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20 Euro und und wird mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt.
Frist setzen, fertig.
Okay und dann per Brief sicherlich oder reicht eine Whatsapp?
Wie lange muss ich denn nun warten schließlich brauche ich das Geld auch
.. andere Händler würden ihn ja sicher auch nehmen.
Ohne Zahlung hätte ich ihm das Auto niemals ausgehändigt