Ich möchte mein Auto verkaufen und der Käufer zahlt nicht. Wie verhalte ich mich?

3 Antworten

Hmm... Da hast du was sehr heikles angestellt. Hast Glück, dass der Typ den Wagen nicht schon mitgenommen hat.

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann muss er ihn kaufen. Warte mal einige Zeit, wenn er Monate später nicht reagiert, kannst du den Wagen erneut einstellen. Der hat dann eben Pech gehabt

AnitaHeymann 
Fragesteller
 10.05.2020, 16:19

Wie lange muss ich denn nun warten schließlich brauche ich das Geld auch

.. andere Händler würden ihn ja sicher auch nehmen.

Ohne Zahlung hätte ich ihm das Auto niemals ausgehändigt

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AnimalFriends4  10.05.2020, 16:22
@AnitaHeymann

Frag mal jemanden in deinem Umfeld oder schalte einen Anwalt ein. Ein paar Wochen sollten es sowieso sein.

Provoziere ihn doch mit einer Deadline: Wenn Sie sich nicht innerhalb dieser Woche melden, dann verkaufe ich den Wagen an jemand anderen, oder so etwas

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AnitaHeymann 
Fragesteller
 10.05.2020, 16:39
@AnimalFriends4

Habe ich ihm auch geschrieben mal schauen was kommt. Die Frage ist ob ich ihn einfach weiter verkaufen darf wenn er ihn nicht nimmt schließlich haben wir ja einen Vertrag.. nicht dass er dann einen Anwalt einschaltet

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Ich gehe davon aus, dass er darauf spekuliert, dass Du das Auto anderweitig verkaufst und kommt dann mit dem Vertrag um die Ecke und verlangt die Herausgabe. Da Du das Auto dann ja nicht mehr hast und auch keinen Ersatz beschaffen kann, wird er Dir eine saftige Schadenersatzrechnung präsentieren. Und genau das ist sein Geschäftsmodell. Solche Typen "verdienen" sich so ihren Lebensunterhalt.

Mach ganz einfach alles richtig. Zuerst solltest Du checken, ob es ihn als Autohändler wirklich gibt. Das kannst Du beim zuständigen Handelsregister erfahren. Und genau an die dort hinterlegte Anschrift lässt Du den Brief mit der Fristsetzung zur Abholung rechtssicher Zustellen (Einschreiben, oder besser vom Gerichtsvollzieher).

Du kannst aber auch mal zusätzlich bei der Verbraucherzentrale nachfragen.

Letztendlich könntest Du ihn auch auf Abnahme und Zahlung verklagen, aber so was dauert ewig!

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!
OlafausNRW  10.05.2020, 16:55

Damit hat das Handelsregister aber wenig zu tun :-)

Was man brauchte, wäre eine Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister....aber dank unseres "Tollen Datenschutzes" geben die meisten Ordnungsämter so gar keine :-(

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OlafausNRW  10.05.2020, 17:16
@Schmerzgeplagt

Nö....Gewerberegister ist genu der richtige Ausdruck dafür, siehe hier:

https://www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/gewerberegister.html

Ebenso auch die Einschränkung:

Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20 Euro und und wird mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt.

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Frist setzen, fertig.