Kaufvertrag?
Guten Abend habe gestern mein kfz verkauft und einen Kaufvertrag wie folgt geschrieben
Auto wird verkauft zum ausschlachten oder herrichten keine Garantie oder Rücknahme da Privatverkauf auf eindeutige Mängel wurde hingewiesen.
Nun möchte der Käufer 300 Euro da noch ein Teil kaputt wäre wo er nicht auf dem Schirm hatte .....
Mir geht es nicht um die 300 Euro sondern um den Prinzip das ich das Auto zum ausschlachten und herrichten verkauft habe .
Habe ich nun Recht oder nicht ?
2 Antworten
Wenn du es als defekt verkauft hast soll es dir egal sein
Dann hast du keine Gewährleistung ausgeschlossen. 300€ Spesen.
Warum schließt du auch nicht die Gewährleistung aus, so wie du dir sicherlich im Netz vorher durchgelesen hast?
In dem Fall hast du kein „Recht".
Du könntest behaupten, dass du gegen ihn klagen, wollen würdest, sofern er das Auto nicht zum Ausschlachten etc. nutzt, sofern du das wirksam im KV geschlossen hast, sofern du versucht Druck auf ihn zu machen keine Sachmängelhaftungsansprüche durchzusetzen. Wobei er da ziemlich schnell raus kommen kann, wenn er Ahnung hat.
Habe nur reingeschrieben zum ausschlachten oder herrichten