Auto mit unwissentlich ölverbrauch verkauft?
Hallo, kurz zu den Fakten. Ich habe ein Auto einen BMW 118i gekauft, mit einem ölverlust vorne an den Magenetventielen, den ich behoben habe um ihn über den Winter zu fahren. Habe mich dann doch um entschieden, da mir einige wegen hohen zusätzlicher kosten, davon abgeraten haben Versicherung usw, sprich auch nicht angemeldet habe. Habe das Auto vor einpar wochen verkauft, mit einem Kaufvertrag unter außschlus der sachmängelhaftung. (CK 24 kfz Kaufvertrag) und der käufer meinte das das Auto ein haufen Öl verbraucht davon wuste ich garnichts da ich das auto selbst nie gefahren bin er droht mir jetz mit einem Anwalt.
Ich habe ihm Angeboten das Problem kostenloß zu beheben und er das Auto lediglich zu mir bringen müste, darauf geht er aber nicht wirklich ein, (120km )kann er mit seinem Anwalt etwas bewirken ??
Sory für die ganzen Rechtschreibfehler 😅
4 Antworten
Hallo
Soll er doch, Er hat das Fahrzeug gekauft wie gesehen.
Sein Problem
Das kann durchaus zu einem Rechtsstreit kommen. Der Ausschluß der Sachmängelhaftung gilt nicht bei einer vorsätzlichen Täuschung und das wirft dir der Käufer anscheinend vor. Du bist jetzt im der Beweispflicht, dass dir der Schaden beim Verkauf nicht bekannt war.
Richtig. Das war mein Fehler, denn ich war mit dem Gedanken schon ein bisschen weiter, da ich davon ausging der Käufer hätte schon Beweise dafür und kommt deswegen jetzt mit dem Anwalt.
Ja das kann er.
Das Sprichwort "Gekauft wie gesehen" zählt heutzutage nicht mehr. Es handelt sich hier um eine Täuschung, also ist er im Recht.
davon wuste ich garnichts da ich das auto selbst nie gefahren bin
Du wusstest doch davon. Das schreibst du hier. Bei solchen großen Mängeln kommt man mit "Ich habs nicht gewusst" vor Gericht nicht durch.
Du kannst offensichtlich nicht zwischen Ölverbrauch und Ölverlust unterscheiden. Er hat lediglich den Ölverlust beseitigt. Von dem Ölverbrauch wusste er nichts.
Ja Öl Verlust wuste ich, den hab ich behoben, und da gibtz auch kein Problem mehr, aber das Das Auto auch öl verbrennt wüste ich nicht.
Ist nicht so zu beantworten.
Was hattest du da an den Ventilen gemacht?
Steht das in Zusammenhang mit dem Ölverlust.
Hattest du es dem Käufer bei Verkauf gesagt?
Er ist nicht in der Beweispflicht. Der Käufer muss ihm nachweisen, dass dieser Mangel mit Absicht verschwiegen wurde.
Quelle:
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/arglistige-taeuschung-autokauf