Auto gekauft und in dem Kaufvertrag steht das?
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer
****In den sondervereinbarungen bzw. Anmerkungen wurde jedoch notiert: Fahrzeug wird ohne Garantie, Gewährleistung, Gebrauchtwagen Verkauf ohne Rückgabe und Rücknahme****
Jetzt leuchtet nach einer Woche des Kaufes die Motorlampe und das Fahrzeug ruckelt beim Fahren. Kann ich mich an den Verkäufer wenden?
2 Antworten
Wenn der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war, hätte er dir das mitteilen müssen.
Manche Macken treten halt nur sporadisch auf. Dann ist er dafür auch in der Pflicht.
Sowas ist eine tolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte.
Kannst du versuchen, aber ob es was bringt, das bezweifle ich.
Hmm mist. Bist du sicher?
Rechtlich weißt du es nicht 100% oder? Weil ich meine, wenn der Verkäufer das wusste und es so verkauft hat, kann das doch unter keinen Umständen erlaubt sein oder?
Also ist mit der Angabe der Sondervereinbarungen es ausgeschlossen?